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Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Zug

Die geringen Niederschläge der letzten Monate und die hohen Temperaturen im Juli führen im Kanton Zug weiterhin zu grosser Trockenheit. Die Waldbrandgefahr nimmt daher laufend zu. Dies zwingt die Behörden, die seit dem 25. Juli geltenden Vorschriften zur Vermeidung von Bränden zu verschärfen und ein Feuerverbot im Freien zu verfügen. Das damit einhergehende absolute Feuerwerksverbot ist im Hinblick auf den Nationalfeiertag vom 1. August von besonderer Relevanz.
Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Zug

Die geringen Niederschläge der letzten Monate und die hohen Temperaturen im Juli führten im Kanton Zug zu grosser Trockenheit. Damit erhöht sich die Waldbrandgefahr erneut. Um die Gefahr von Bränden zu vermeiden bzw. zu reduzieren, gelten ab sofort besondere Vorschriften.