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Geschichte

Die Geschichte der Feuerwehr Risch

Geschichtlicher Hintergrund
Geburtsstunde der Feuerwehr
Die Feuerwehr der neuen Gemeine Risch bis 1863
Tiefschläge der Feuerwehr
Modernes Löschwesen
Feueralarm
Urkundlich nachgewiesene Brände innerhalb der Gemeinde
Vorstände des Gemeindlichen Feuerwehrwesens
Feuerwehrkommandanten
Veröffentlichte Quellen
Unveröffentlichte Quellen



Geschichtlicher Hintergrund

Bis zur französischen Revolution war die Gemeinde Risch keine selbständige Gemeinde. Das Gemeindegebiet war aufgeteilt in die Vogtei Gangolfswil und in das Herrschaftgebiet des Schlosses Buonas. Von 1486 bis 1798 übten die "Gnädigen Herren und Obern" der Stadt Zug die Herrschaft über die Vogtei Gangolfswil aus. Dazu gehörten die Weiler Berchtwil, Holzhäusern, Zweiern, Dersbach, Rüti, Ibikon, Küntwil und Waldeten. Die andern Nachbarschaften gehörten zur Herrschaft Buonas.

Die Verwaltung und die Gerichtshoheit über die Vogtei war dem Stadtrat und einem jeweils bestellten Obervogt unterstellt. Laut Sage muss es in einem harten Winter um das Jahr 1500 herum viele Bären, Wölfe, Wildschweine und Luchse gehabt haben. Die erjagten Raubtiere konnten die Bewohner gegen gutes Geld verkaufen. Dies bildete den Grundstock zu einem kleinen Gemeindevermögen der Steuer Gangolfswil, welches alljährlich von einem neuen Säckelmeister verwaltet wurde. Dieser Begebenheit her stammt auch das ehemalige Wappen der Genossame Gangolfswil und das heutige Wappen der politischen Gemeinde Risch.

Diese Steuer Gangolfswil entwickelte sich in der Folge zu einer Art Eigenhilfeorganisation. Sie war Geldbank, Kreditunternehmen, gemeinnützige Gesellschaft usw. So baute die Vogtei Gangolfswil mit Beihilfe der Stadt Zug 1628 bis 1648 die Kapelle Holzhäusern und 1710 das ehemals daneben stehende Schützen- und Gemeindehaus in Holzhäusern. Im weitern half die Genossame mit 400 Gulden beim Kirchbau in Risch und mit 200 Gulden in Meierskappel mit. Diese Geldgeschäfte sind uns in Rechnungsprotokollen ab dem Jahre 1614 erhalten geblieben.


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Geburtsstunde der Feuerwehr

Die Steuer Gangolfswil unterstützte auch Private. Ebenso steuerte sie bei einem Hausneubau "schilt und pfeister" bei, und insbesondere half sie Brandgeschädigten mit einer Gabe. Die Genossame erteilte auch Privaten die Bewilligung Sammlungen durchzuführen. Daraus wird erklärlich, dass am 13. Juni 1728 ein Kaspar Kost aus der Sonderi die "Ehrsame gmeindt" um Hilfe nachsucht, nachdem ihm seine Scheune, sein Haus und seine Mosttrotte niederbrannten. Er erhielt 5 Gulden aus dem "stürseckell" nebst der Bewilligung, eine Haussammlung durchführen zu können.

Das Interessante an dieser Begebenheit ist nicht so sehr diese direkte Hilfe an einen Brandgeschädigten, sondern der Beschluss, 24 Feuerhaken aus dem Gemeindevermögen anzuschaffen, und diese auf die acht grössten Nachbarschaften der Gemeinde zu verteilen. Da aber auch Angehörige der Herrschaft Buonas Genossenbürger waren, bezog man das gesamte heutige Gemeindegebiet in diese Organisation ein. Somit kann mit Fug und Recht dieser 13. Juni 1728 als Gründungsdatum unserer Feuerwehr angesehen werden.

Man liess es aber nicht nur mit der Anschaffung von Feuerlöschgeräten bewenden, welche der Gemeinde Gangolfswil auf 16 Gulden 39 Schilling zu stehen kamen, sondern verband dies auch mit der Pflicht zur Hilfe einer ganzen Gemeinde und der umliegenden Nachbarschaften. Schon im Jahr darauf, am 8. Mai 1729, bekräftigte man diesen Willen zur gegenseitigen Hilfe durch Annahme einer Bussenverordnung, indem alle Jungen, welche keinen Feuerhaken besassen, ebenfalls in Feuersnöten in einer Entfernung von 2 Wegstunden zu Hilfe kommen müssen. Andernfalls bezahlen die Säumigen 10 Schilling in den Steuersäckel.

Mit dieser Organisation hoffte man nun, die im Jahr 1771 in unserer Gemeinde ansässigen Bewohner (664 Einwohner) und die 112 stehenden Häuser zu schützen. Dass nicht nur die Genossenbürger sich Sorgen um mögliche Feuerbrünste machten, zeigt sich auch in der Anordnung des Stadtrates von Zug, welcher 1780 den Vogteileuten in Cham und Gangolfswil befahl, eine Feuerspritze anzuschaffen und die vorgeschriebenen Feuerkübel zu visitieren.

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Die Feuerwehr der neuen Gemeinde Risch bis 1863

Die Helvetik räumte alte Vorrechte auf und beseitigte die Untertanenverhältnisse. Das damalige Verfassungsorgan des Landes Zug, der Stadt- und Amtsrat, unternahm den ersten Schritt. Am 13. Februar 1798 lud er die Stadt ein, ihre Vogteien freizulassen. Schon am 17. des gleichen Monats erliess die Stadtgemeinde entsprechende Freilassungsurkunden. Die neue Gemeinde Risch nahm diese Mündigkeitserklärung gelassen entgegen, die Gemeindestruktur und -organisation konnten ja einfach von der Genossame Gangolfswil übernommen werden.

Aber auch schon zu jener Zeit war es mit einer Feuerwehr-Organisation, welche nur den Ernstfall im Auge hatte, nicht getan, sondern man wollte vorbeugen. Schon vor Gründung einer kantonalen Brandversicherung bestellte man eine Feuerschau-Kommission. Bekannt ist jene, welche am 16. Januar 1809 eingesetzt wurde: Gemeindeweibel Franz Meyer und Maurermeister Anton Hürli von Enikon. Im erwähnten Gemeinderatsprotokoll heisst es: "(sie sollen) alle Feuerstatten, Comin, offen, Brennherden und Wöschlöcher auch die Örther wo die Aeschen aufbehaltet wird fleissig einsehen und was gefährlich wird abschlagen und warnen, und ihnen sichern Ort anweisen, und zeigen. Und alles Wöschen oder Sechten und Rötschen und Wärch dörren in denen Häusern Gantz abschlagen und undersagen". Fortan wird in regelmässiger Weise eine solche Feuerschau bestimmt.

Unter Aufsicht der damaligen obersten Verwaltungsbehörde, dem Stadt- und Amtsrat, wird am 30. April 1812 die Errichtung einer Brandversicherungsanstalt beschlossen. In den Paragraphen 3 und 4 wird diese "Feuer-Assekuranz-Sozietät" umschrieben.

§ 3
In diese Brand-Versicherungs-Anstalt können alle im Kanton befindlichen grossen und kleinen Gebäude, Wohn- und andere Häuser, wie auch andere zusammenhängende, oder einzeln stehende Nebengebäude und alles mit Dach und Gemach, ohne Rücksicht der Namen, Eigentümer oder anderer Bestimmungen aufgenommen und einverleibt werden.

§ 4

Von dieser Brand-Versicherung werden wegen allzugrosser Feuersgefahr ausgeschlossen Pulvermühlen, Pulvermagazine, Schmelz-, Ziegel- und Hafnerhütten. Schon vorher, am 8. März 1812, trat die ganze Gemeinde Risch durch Beschluss der Gemeindeversammlung dieser Gebäudeversicherung des Kantons Zug bei. Da nicht alle Gemeinden geschlossen (nur Zug, Ober- und Unterägeri, Menzingen, Steinhausen und Risch) beitraten, wurde durch Beschluss des Stadt- und Amtrates vom 8. Juni 1812 die Abgabe einer Beisteuer aus der Kantonskasse bei einem Brandschaden und ebenso öffentliche und private Sammlungen zu Gunsten Brandgeschädigter verboten. Das wirkte scheinbar, denn am 2. Mai 1813 wird durch die gleiche Behörde in sämtlichen Gemeinden des Kantons die Brandversicherung von Gesetzes wegen obligatorisch erklärt.

Einer der ersten Nutzniesser dieser in Feuersfällen so notwendigen Institution war in der Gemeinde Risch Mathias Wyss, dem sein kurz vorher gekauftes Haus in der Weid (genannt Neuhaus, seit 1835 Familie Kuhn in Berchtwil) am 12. Juni 1813 um die Mittagszeit abbrannte. Da bis 1839 kein Feuerrat vom Gemeinderat eingesetzt war, und damit die entsprechenden Protokolle fehlen, liegen nur spärliche Zeugnisse aus dieser Zeit vor. Auch die bezahlten Brandsteuern fehlen nun seit 1813, so dass als einzige Quelle nur die Rechnungsprotokolle etwas über die Tätigkeit der Feuerwehr aussagen, und das in den meisten Fällen auch wiederum nur dann, wenn den Wirten für das "Uerten" (Bewirten) Rechnungen bezahlt wurden. Man benutzte zu dieser Zeit immer noch die Feuerspritze von 1780. Diese muss in einem eigenen Feuerspritzenhaus untergebracht gewesen sein. Denn am 14. Januar 1814 zahlte Leonz Freimann als Rädelsführer 6 Gulden 10 Schiling für die "Verschlagung der Feuersprützenthür". Wie mühselig das Löschen eines Brandes zu dieser Zeit war, kann man aus der kantonalen Feuerpolizeiverordnung von 1817 in § 44 ersehen:

"Ist die Brunst an einem Ort, wo mehrere Gebäude neben einander stehen, so wird der Feuerrath sogleich einige Mannschaft mit nassen Tüchern und gefüllten Feuereimern versehen auf die Dächer der benachbarten Gebäude und vorzüglich auf jene, welche mit Stroh oder Schindeln gedeckt sind, abordnen und die Feuerspitze zum Teil zur Beschirmung der dem Brand nächstgelegenen Gebäude verwenden lassen. Bricht bei grosser Tröckne auf dem Lande eine Feuersbrunst aus, so sollen die nächstgelegenen Ortseinwohner mit Hauen, Schaufeln u.s.f. erscheinen, um dadurch dem Umsichgreifen des Feuers auf dem Boden Einhalt zu tun. Das Gleiche ist zu beobachten, wenn ein Wald in Brand geraten sollte."

Aber das grosse Problem war und blieb die Feuerspritze. Schon 1808 dachte man an eine neue Spritze, liess dann aber die alten in den Jahren 1811, 1813, 1814 immer wieder reparieren. Schlussendlich setzte man 1821 eine Dreierkommission (Präsident Josef Sebastian Wyss, Vizepräsident Burkard Knüsel und Ratsherr Adam Meyer) ein, welche zu einem Feuerspritzenmacher gehen sollte. Am 19. August 1821 beschliesst die Gemeindeversammlung die Anschaffung einer neuen Feuerspritze. Da aber die Spritze von Heinrich Hoffmann aus Kirchuster den gestellten Anforderungen nicht entsprach, lehnte die Gemeindeversammlung vom 28. April 1822 diese ab. In der Folge überholte und dichtete man die alte Spritze noch einige Male ab und stellte sie in die neuerstellte "Feuersprützen- und Kornspeicherhütte". Das Land wurde durch die Brüder Meier unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Beim nächsten Anlauf klappte es besser, da die grosse Kommission die Feuerspritze bei einer Spritzenprobe vom 30. August 1835 völlig unbrauchbar befand und die Gemeindeversammlung vom 15. November 1835 die Anschaffung einer neuen Spritze beschliesst. Lieferant war diesmal Herr Schenk, Feuerspritzenmacher in Worblaufen bei Bern. Die Lieferung erfolgte im April 1836. Man setzte eine eigene Prüfungskommission zur Untersuchung der "innern Beschaffenheit" dieser Feuerspritze ein: Leutnant Josef Villiger, Feuerhauptmann Alois Schriber und Schützenmeister Franz Meyer.

Da man in Arth schon eine Spritze gleichen Fabrikats angeschafft hatte, liess man Abgeordnete der Feuerwehr Arth mit ihrem Wendrohr kommen, um die neue Spritze bezüglich Spritzkraft zu überprüfen. Dieser Test fiel zur Zufriedenheit aus, so dass man nun dieses Löschgerät bezahlen konnte. Die Rechnung lautete auf 1'190 Gulden 25 Schilling. Für die alte Spritze löste man noch 200 Gulden ein. Da im gleichen Jahr in der Gemeinde eine Viehseuche wütete, und die Feuerwehr Wachdienste übernehmen musste, konnten so noch zusätzlich 171 Gulden 35 Schilling an die Kosten der neuen Feuerspritze abbezahlt werden.

Aber Ironie des Schicksals, wie man 1836 fast keinen Platz zum Versorgen der neuen Spritze hatte und deswegen nun ein neues Spritzenhaus in Buonas bauen musste, verkauft man später 1954 diese Handdruckspritze, weil im gleichen Spritzenhaus der Platz zu eng wurde. Der damaligen "Grossen Kommission", einer Art Steuerschatzungskommission, in welcher jede Nachbarschaft mit einem oder zwei Männern vertreten war, wurde am 5. August 1836 der Auftrag erteilt, Standort und Bauweise (Holz- oder Mauerbau, Neu- oder Umbau) zu wählen sowie den Bau zu beaufsichtigen. Als Standort wählte man den bisherigen an der alten Strasse Buonas - Holzhäusern. Noch im Jahre 1836 begann man mit dem Neubau. Einen Teil des Holzes lieferte Pfrundvogt Lutiger aus dem Pfrundwald und den andern Teil Schützenmeister Kleimann. Das Holz wurde in Lottenbach und Meierskappel gesägt. Den Aufbau der Holzkonstruktion besorge Zimmermeister Jakob Schriber. Viele Männer der Gemeinde halfen in Frondienst mit, beim Decken des Daches mit Ziegeln sogar Knaben. Infolge Fehlkonstruktion stürzte aber das neue Spritzen- und Kornhaus in sich zusammen. Die Verantwortlichkeit für diesen Einsturz regelte der Gemeinderat derart, dass die Gemeinde die zweite Ziegellieferung (diesmal aus Zug und nicht mehr aus Küssnacht) bezahlte, während der Zimmermeister das übrige Material herschaffte. So kam dann schliesslich das Spritzenhaus auf 981 Gulden 3 Schilling 6 ½ Angster zu stehen. Eine Zeit lang diente ab 1860 dieses Spritzenhaus auch als Gemeindegefängnis.

Schon vor 1821 muss eine Feuerverordnung bestanden haben, da eine solche 1821 im Gemeindeprotokoll bestätigt wird. Aber das Feuerwehrwesen war zu jener Zeit sehr unbefriedigend. Man suchte diesen Missstand auf zweierlei Arten zu beheben. Einerseits verdoppelte man das Gehalt des Feuerhauptmannes, und anderseits setzte man 1839 eine neue Feuerverordnung auf. Da aber am 25. März 1839 die Gemeindeversammlung sehr schlecht besucht war, setzte man eine neue Versammlung auf Sonntag, 14. April im Anschluss an die alljährliche Spritzenprobe an. Somit hatte man wenigstens für einen guten Besuch gesorgt. Neu war in dieser Verordnung insbesondere die Einführung eines 5-köpfigen Feuerrates, welcher von Amtes wegen damals durch den Feuerhauptmann präsidiert wurde.

Der Sollbestand der Feuerwehr betrug damals 41 Mann. Dieser bestand aus folgenden Korps: Spritzenkorps, Wasserdrücker-Korps, Wasserträgerkorps, Wasserschöpferkorps.

Damit der Feuerhauptmann gegenüber den Feuerwehrleuten gekennzeichnet war, bekam er eine rote Armbinde mit Kreuz und einem R darauf. Das R deshalb, weil im 19. Jahrhundert als Gemeindesiegel nicht unser heutiges Wappen mit Baum und Luchs verwendet wurde, sonder das Zugerwappen und in der Mitte darüber ein grosser Buchstabe R für Risch. Jährlich musste nun auch eine Spritzenprobe mit Wasser durchgeführt werden. Aber trotz der Institution des Feuerrates wurde nicht gerade häufig getagt. In der Zeit vom 31. Mai 1840 bis 20. Februar 1863 kam der Feuerrat gerade zu acht Sitzungen zusammen.

Auf die Zuschrift des Regierungsrates an den Einwohnerrat Risch, dass die Löscheinrichtungen und -apparate mangelhaft seien, beschloss der Feuerrat mit 2:1 Stimmen am 20. Februar 1863, eine zweckentsprechende Revision der gemeindlichen Feuerverordnung in die Wege zu leiten und einen Gemeindekaminfeger zu bestimmen. Feuerhauptmann Lutiger und die Ratsherren Meier Burkard und Schriber Alois machten sich an die Arbeit und legten dem Feuerrat am 4. September 1863 eine neue Verordnung vor, welche genehmigt wurde. In Anbetracht der Unzulänglichkeiten der Feuerverordnung von 1839 besteht nun diese neue nach § 3 aus folgenden Korps:

Der Feuerlauf besteht aus 7 Mann: 3 Mann mit Tausen, 2 Mann mit Göhnen, 1 Feuerlichtträger und 1 Führer.
Die Pompiers-Mannschaft aus 34 Mann, 2 Rohrführern Nr. 1 und 2, 4 Schlauch- und 4 Saugschlauchführern, 2 Stangenführern, einem Spritzenmeister, einem Feuerhauptmann und einem Feuerlichtträger.
Das Leitern- und Hackenkorps: Für zwei Feuerleitern, für eine in 4 Mann und für zwei grosse Hacken, für einen in 3 Mann, oder zusammen in 14 Mann.
Das Flöknerkorps: In 3 Mann.
Das Feuerbotenkorps: Im ganzen Feuerkreis in 6 Mann.
Die Sicherheitswache: Aus 2 Mann.
Neben dem Feuerhauptmann mit einer roten, sind nun der Spritzenmeister mit einer hellgrünen, der Feuerlaufführer mit einer blau-weissen und die Feuerboten mit einer gelben Armbinde ausgerüstet. Obwohl schon durch diese Verordnung der Gemeinderat die Befugnis erhält, den Feuerhauptmann selber zu wählen, geschieht dies noch bis in unser Jahrhundert hinein durch die Gemeindeversammlung.

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Tiefschläge der Feuerwehr

Durch die neue Feuerverordnung wurde der Mannschaftsbestand verdoppelt. 1864 waren nun 103 Feuerwehrleute dienstpflichtig gegenüber 50 im Jahre 1862. Die erste Spritzenprobe war infolge mangelnder Übung (nur eine Probe pro Jahr) naturgemäss gar nicht Erfolg versprechend. Die Quittung war eine Rüge des Regierungsrates Zürcher an die Adresse der Löschmannschaft. Aber schon zwei Jahre später werden die Leistungen des Löschkorps und die Löscheinrichtungen gerühmt. Konsequent wird 1866 das Nicht-Erscheinen eines Feuerwehrmannes mit einer Geldbusse belegt. 1872 werden die Flöckner (Rettung von Mobiliar) mit einem zweckentsprechenden Sack, Gurten und Seilen ausgerüstet.

Die Zeit der Bewährung kam noch, und wie! In der Zeit von 1875 bis 1900 breitete sich eine eigentliche "Brandepidemie" aus, wie es in den Feuerratsprotokollen heisst. Fast jedes Jahr, oft sogar mehrmals, musste die Feuerwehr zur Brandbekämpfung von Haus- und Scheunenbränden ausrücken. Meinungsverschiedenheiten unter den Chargierten, Disziplinlosigkeit der Mannschaft, mangelnde Pferde für die Spritzenbespannung, Ablehnung von Krediten zur Verbesserung oder Neubau von Feuerweihern durch die Einwohnergemeinde, mangelnde Gerätschaften, Brandstiftungen und Sorglosigkeit im Umgang mit Feuer liessen die Feuerwehr oft zum ohnmächtigen Zuschauer verdammen.

In diese Zeit fällt auch eine Anfrage der Polizeidirektion Zug an die Feuerwehr Risch, ob es den Tatsachen entspreche, dass die Feuerwehrwachmannschaft jeweils bei Brandunglücken in unserer Gemeinde mit Ordonnanzwaffen ausrücke. Ob dies tatsächlich so war, geht aus den Protokollen nicht hervor.

Als man im Frühwinter 1888 vom Konzessionsgesuch der Nordostbahn-Direktion an den Regierungsrat um Einlegen einer Rohrleitung in die Kantonsstrasse Meierskappel-Rotkreuz für die Wasserversorgung des Bahnhofes hörte, keimten schönste Hoffnungen für eine Verbesserung des Löschwesens auf. Die Direktion bewilligte nach einigen Nebengeräuschen den Anschluss von zwei Hydranten an dieses Wasserleitungsnetz. Am 12. Mai 1889 legte der Einwohnerrat die Standorte dieser Hydranten fest:

Hydrant: "Vor Gasthaus zum Bauernhof"

Hydrant: "Rechts der so genannten Luzernerstrasse vis-à-vis dem Wohnhause des Herrn Josef Werder" (Rotkreuzhof)

Zur Instruktion der Mannschaft lud man den damaligen Chef des Feurkorps Zug ein. Aber das Gutachten von Herrn Albert Utiger war ein vernichtendes. Die Anlage des Hydrantennetzes in Rotkreuz sei infolge allzu geringer Lichtweite der Hauptleitungsröhre misslungen. Man wandte sich enttäuscht und hoffnungslos an den Regierungsrat, er möge doch seinen Einfluss bei der Bahndirektion geltend machen, damit die Ortschaft Rotkreuz im Interesse des Kantons, der Gemeinde und des Bahnhofes mit seinen zahlreichen Gebäudekomplexen eine leistungsfähigere Hydrantenanlage erstellt bekomme. Aber es blieb alles im alten Zustand. So ist es auch nicht verwunderlich, das die Einwohnergemeinde am 18. August 1889 die Anschaffung eines Hydrantenwagens und von Gurten mit Schlauchhaltern mit 31 gegen 22 Stimmen erstmals ablehnte.

Fünf Jahre später wurde dann das Hydrantenkorps Rotkreuz doch mit zwei Hydrantenwagen und zwei Schiebeleitern ausgerüstet, welche ab 1901 im neu erstellten Depot in Rotkreuz (auch Leichenwagenhalle) aufbewahrt wurden. Somit wurden wenigstens teilweise die beschwörenden Worte vom Feuerhauptmann und Gemeindeschreiber Martin Gügler anlässlich der Gemeindeversammlung vom 18. August 1889 entkräftet, welcher damals sagte:"Es kann nämlich den Gliedern eines Hydrantenkorps, wen sie sich in Brandfällen ihrer Aufgabe rasch und mit Sicherheit entledigen sollen, ernstlich nicht zugemutet werden, dass jeder von ihnen sich aufs Materialdepot (noch Buonas) begebe, um von da aus im Gänsemarsch mit den Materialien unter den Armen auf dem Plane zu erscheinen, sondern es erheischt die Taktik, auch für die Abteilung der Feuerwehr-Mannschaft, dass ihre Requisiten auf praktisch eingerichteten, leicht von Hand fort zu bewegenden Hydrantenwagen auf da Übungsgelände oder zur Unglücksstätte beschafft werden. Nur auf diesem Wege sei es einem Hydrantenkorps ermöglicht, dem bewährten Spruche nachzukommen: Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe!"

So ist es auf diesem Hintergrunde eigentlich gar nicht verwunderlich, dass 1890 niemand das Amt eines Feuerhauptmannes übernehmen wollte, und dass schliesslich Herr Martin Gügler noch einmal für vier Jahre in diesen sauren Apfel beissen musste. Das Hydrantenkorps Rotkreuz musste sich wahrscheinlich selbst lächerlich vorgekommen sein, sonst wäre wohl die Disziplin besser gewesen. Im Einwohnerratsprotokoll werden die Leistungen dieses Hydrantenkorps anlässlich der Übung vom 14. Mai 1905 recht drastisch kommentiert: " Die Übung ging so vonstatten, dass ein Verbleiben bis zum Schluss derselben den Inspektor (Feuerinspektor C. Weber von Zug) anwiderte, und derselbe deswegen wegging."

Die übrigen Korps kommen aber weit besser weg. Vor allem wird die Ordnung der Mannschaften und die Ruhe des Kommandanten und der Chefs lobend erwähnt, was im Jahre 1900 noch nicht der Fall gewesen war. Auch die leidige Angelegenheit des Feuerweihers Buonas kommt zur Sprache, weil dieser im Verlaufe der Zeit zur Ruine geworden war. Der Brandfall Schlumpf von 1905 und dieser Inspektionsbericht bewirkten jedoch, dass wenigstens schleunigst auf der Höhe der heutigen Kantonsstrasse Holzhäusern-Risch ein Schwellwerk errichtet wurde. Ebenso regte dieser Bericht die Anschaffung von Gradabzeichen und Mützen für die Chargierten an.

Nach diesen Tiefs ging es doch langsam aber sicher bergauf: 1907 beginnt die 35-jährige Amtstätigkeit von Jakob Holzgang als Feuerwehrkommandant und als Präsident des Feuerrates. 1911 wird man der Neuzeit durch die Aufstellung eines Elektrokorps gerecht, da seit 1906 das Elektrizitätswerk Rathausen (heute CKW) die Gemeinde Risch mit elektrischen Strom versorgte. Ebenso bekommen im gleichen Jahr die Wendrohrführer Helme.

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Modernes Löschwesen

Der Sommer 1911 war durch eine lange und heisse Trockenperiode gekennzeichnet. Die meisten Sodbrunnen versiegten. Die Bewohner mussten wochen-, ja monatelang den Wasserbedarf aus Bachtobeln oder aus dem Zugersee decken. Dies gab den Anstoss zur Erstellung einer grossen Wasserversorgung mit Hydrantenanlage. 36 unternehmungsmutige Männer gründeten unter Überwindung grosser Schwierigkeiten die "Genossenschaft Wasserversorgung Rotkreuz und Umgebung", deren Generalversammlung am 3. März 1912 die ersten Statuten genehmigte. Anfänglich dehnte sich dieses Wasserversorgungsgebiet über Rotkreuz, Berchtwil, Rüti, Holzhäusern und Zweiern aus. Da die Quellen im Honauerwald zu wenig ergiebig ausfielen, kaufte man noch zusätzlich auch die Steintobel-Quellen an.

Nun schloss sich auch Buonas dem Unternehmen an. In den Jahren 1912/13 erfolgte der Bau des 500 m³ grossen Reservoirs in Küntwil und des weit verzweigten Leitungsnetzes. Eine grosse und mühselige Arbeit, an der sich die Mitglieder auch mit Fronarbeit willig beteiligten. Die Bauleitung hatte Herr Carl Staub, Wasserbautechniker, inne. Am Sylvestertag 1912 konnte an die nächstgelegenen Weiler zum ersten Mal Wasser abgegeben werden, während der andere umliegende Teil noch im Bau stand. Die Gesamtbaukosten beliefen sich auf Fr. 190'000.00, eine gewiss schwere Last für die angehende Genossenschaft.

Ein sich einstellender Leistungsrückgang der Quellen, eine stetige Netzerweiterung und ein steigender Wasserbedarf bewirkten hin und wieder eine merkliche Wasserknappheit. So brachte besonders der Sommer 1923 eine empfindliche Einschränkung im Wasserverbrauch, was in solchen Zeiten begreiflicherweise auch die Bereitschaft und Leistungsfähigkeit der Hydrantenanlage sehr in Frage stellt. Da das in Betracht fallende Einzugsgebiet am Ibikoner-Küntwilerberg wenig Aussicht auf Erfolg versprach, tauchten bereits Gedanken für die Erstellung eines Pumpwerkes im Reussgebiet auf. Die Augenscheinnahme in den Reussniederungen unserer Gemeinde und diesbezügliche geologisch-hydrologische Gutachten verhiessen Gutes. Der generelle Kostenvoranschlag eines Pumpwerkes im Weidhofschachen, unterhalb Berchtwil, belief sich mit Pumpwerkanlage und Anschluss an die bisherige Hauptleitung in Berchtwil auf 
Fr. 40'000.00. Die Generalversammlung der Wasserversorgung vom 9. Dezember 1923 erteilte nach reiflichen Erwägungen dem grosszügigen Unternehmen ihre grossmehrheitliche Zustimmung. Diese für die damalige Zeit hochmoderne Anlage konnte schon im Sommer 1924 in Betrieb genommen werden.

Infolge Erstellung dieser Wasserversorgung ergab dies 1913 eine völlige Umstellung der Feuerwehr mit nun zwei Hydrantenkops: Rotkreuz und Risch. In den darauf folgenden Jahren rüstete man die Korps mit den nötigen Schläuchen und Schlauchwagen aus. Erst 1927 erfolgte dann auch die Gründung eines Löschzuges Holzhäusern. Aber immer noch existierte ein Spritzenkorps, welches mit der Handdruckspritze von 1836 operierte. Erst 1930 bis 1932 dachte man an die Anschaffung einer Motorspritze indem man einen zweckentsprechenden Fond anlegte. Am 13. April 1933 beschliesst der Feuerrat entgegen dem Gutachten des kantonalen Feuerwehrinspektors die Anschaffung einer Schenk-Motorspritze Typ 12. Der Preis betrug Fr. 6'800.00, woran der Kanton Fr. 2'800.00 subventionierte. Dem ersten Motorsprizenkorps gehörten an: Zehnder Fidel, Buonas - Hüsler Josef, jun., Risch - Bachmann Johann, Buonas - Elmiger Anton, Rotkreuz. Da nun in etwa die heutige Feuerwehrorganisation aufgebaut ist, werden die folgenden Jahre nur noch als Chronik dargestellt:

1936 Einführung des Telefon-Feueralarmes.

1938/44 Der Feuerrat kontrolliert in Verbindung mit der Mannschaft die Einhaltung der allgemeinen Verdunkelungspflicht während des 2. Weltkrieges.

1943 Im März demonstriert die Feuerwehr nach dem Hauptgottesdienst die Bekämpfung von Brandbomben.

1944 Erstmals wird die Hauptübung durch Telefonalarm ausgelöst und nicht mehr wie früher durch Publikation im Amtsblatt oder durch Ausruf von der Kanzel in der Kirche.

1948 Beitritt zur Kaskoversicherung für requirierte Motorfahrzeuge bei Feuerwehranlässen.

1948 Feuerwehr-Pikettmannschaft wird auf Anregung des kantonalen Feuerwehrinspektorates aufgestellt.

1949 Kantonale Delegiertenversammlung in Rotkreuz.

1953 Anschaffung des ersten Schlauchwagens mit Pneubereifung.

1955/56 Bau und Einweihung des Depots Holzhäusern.

1956 Die erste Motorspritze bekommt einen neuen luftgekühlten Vierzylinder- Porschemotor.

1957 Konstruktion des Pikettwagens.

1958 Anschaffung neuen Feuerwehrhelme.

1959 Bezug des Feuerwehrdepots Risch.

1960 Kantonale Delegiertenversammlung in der Turnhalle Rotkreuz.

1962 Ankauf der Motorspritze "Braun" von der IPSA AG, Rotkreuz.

1965 Anschaffung der mechanischen Leiter.

1966 Ankauf der ersten AGA-Pressluftatmer. Dies bedingt in der Folge die Ausbildung einer Gasschutztruppe.

1967 Bau des Feuerwehrdepots Rotkreuz an der Buonaserstrasse.

1969 Das Gasthaus Linde in Rotkreuz (heute Camaro-Block) wird durch die Feuerwehr in einer Übung eingeäschert.

1970 An der Hauptübung des Gasschutzes in Zug belegt die Gruppe Kurmann den ersten Platz und gewinnt somit den Wanderpreis der kantonalen Gebäudeversicherung.

1971 Das Feuerwehrdepot Buonas wird aufgehoben.

1971 Am 21. August wird das Kleintanklöschfahrzeug (TLF) der FEGA-Werke übernommen und eingesegnet.

1972 Der Gasschutz sichert sich zum dritten Mal und damit endgültig den Wanderpreis.

1973 Die Feuerwehrleute erhalten orange Übergewänder.

1974 Der Telefon-Feueralarm wird auf die Zentrale der Kantonspolizei nach Zug umgeschaltet.

1974 Anschaffung eines WC-Occasions-Armeefahrzeuges.

1975 Einführung des Feuerwehrfunkes.

1976 Das Wohnhaus der kantonseigenen Liegenschaft Kleinhof in Holzhäusern wird durch die Feuerwehr abgebrannt und abgebrochen.

1978 Die 1958 angeschafften Feuerwehrhelme werden auf Weiss umgespritzt.

1979 Anschaffung eines Pikettfahrzeuges.

1985 Anschaffung eines Kommando-/Atemschutzfahrzeuges.

1988 Anschaffung eines Zugfahrzeuges Puch.

1989 Anschaffung eines Schlauchverlegewagens.

1990 Altes Tanklöschfahrzeug (TLF) wird durch ein grosses Neues ersetzt.

1993 Anschaffung eines Ölwehrfahrzeuges.

1998 Anschaffung eines Vorausfahrzeuges, Ersatz des alten Pikettfahrzeuges, Bau des Feuerwehr-/ Zivilschutzgebäudes.

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Feueralarm

Schnelle Hilfe bedeutet doppelte Hilfe. Als Alarmzeichen gebrauchte man bis ins Jahr 1830 nur die Glocken. Diese wurden aber oft nicht gehört oder nicht als Alarmzeichen erkannt. Dies wiederum ist kein Wunder in einer damals viel stärker zerstreuten besiedelten Gemeinde als heute. Aber andern Gemeinden erging es nicht besser. Deshalb erliessen Landamann und der Rat des Kantons Zug am 23. Juni 1830 eine "Verordnung über die Alarmzeichen bei Feuersbrünsten". Das Sturmläuten der Glocken wurde durch Mörserschüsse genauer bezeichnet, insbesondere nachts, wo schon zu jener Zeit das Schiessen verboten war. In dieser Verordnung wurden speziell für die Gemeinde Risch folgende Alarmzeichen angeordnet:

Es wird in Buonas und Risch mit allen Glocken Sturm geläutet und in Buonas werden 4 Mörserschüsse abgefeuert, sofern der Brand innerhalb des Gemeindegebietes liegt. Je nach Umständen werden Feuerboten nach Cham, Hünenberg und über den See nach Zug gesandt.
Brennt innerhalb der Gemeinde nur ein allein stehendes Haus, so läuten wiederum alle Glocken, aber dieser Brand wird mit nur zwei Mörserschüssen signalisiert.
Brennt es in der Stadt oder in einem andern Dorf des Kantons, so werden zwei Mörserschüsse abgefeuert und mit der grossen Glocke in Buonas und Risch Sturm geläutet.
Erkennt man eine Brunst in einem unserem Kanton benachbarten Dorfe, so soll in Risch und Buonas mit der grossen Glocke gestürmt werden.
Warum zum Sturmläuten die Glocken von Holzhäusern nicht verwendet wurden, obwohl damals zwei Glocken im Turme hingen, geht aus den Archivalien nicht hervor. Am 28. Februar 1831 bestimmt der Einwohnerrat als Feuerboten:

Buonas: Pfleger Kaspar Meier, Leutnant Josef Villiger

Oberrisch: Ratsherr Josef Gügler

Stockeri: Josef Kleimann

Ibikon: Jakob Knüsel

Rüti: Josef Schriber

Holzhäusern: Mathias Sidler, Gemeindepräsident

Dersbach: Kaspar Stuber

Zweiern: Josef Wiss

Diese Feuerboten waren mit Laterne und Horn ausgerüstet. Sie hatten dem laut ungeschriebenen Gesetz in Buonas wohnenden Feuerhauptmann zu melden, wo und was brenne. Auf Befehl des Kommandanten eilten diese Boten wieder in ihre Nachbarschaften zurück. Wenn sie an Häusern vorbeikamen, bliesen sie ihr Horn und riefen, wo es brenne. Aus der Sicht der heutigen Zeit wundert man sich nicht, wenn einerseits durch ein solch verzwicktes und langatmiges Alarmwesen und anderseits infolge ungenügender Gerätschaften einfache Brände zu Totalbränden führten. Ab November 1875 musste man nicht mehr Mörserschüsse abfeuern, sondern konnte zur Alarmierung die zwei der Kirche Risch gehörenden Kanonen gebrauchen.

Aber erst der Telefonalarm konnte in einer so zerstreut besiedelten Gemeinde Abhilfe schaffen. Dies wiederum war erst dann so weit, als die Technik ein automatisches Durchwählen der Telefonabonnementen ermöglichte. Diese Umstellung von der Stöpselvermittlung des Telefons auf die automatische Vermittlung geschah in unserer Gemeinde im Jahre 1934. So wurde dann ab Mitte 1936 der Telefonalarm eingeführt. Jeden ersten Sonntag im Monat wurde in der Zeit zwischen 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr eine Alarmübung durchgeführt. Heute befindet sich die Alarmnetzstelle bei der Kantonspolizei in Zug. Die Umschaltung erfolgte am 17. Juni 1974.

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Urkundlich nachgewiesene Brände innerhalb der Gemeinde Risch

1478 Ums Jahr 1478 verheerte unter Schultheiss Kaspar von Hertenstein eine schreckliche Feuersbrunst das Schloss Buonas, wobei auch die ältesten Schriftstücke der Herrschaft Buonas vernichtet wurden. Dem Turme konnte das Feuer nicht viel anhaben. Vom Schloss ist aber der Dachstuhl und der Innenausbau zum Opfer gefallen, ja bis in den Keller vermochte das Feuer vorzudringen, wie angebrannte Balken bewiesen. Mit der Wiederherstellung liess es lange auf sich warten.

Der drei Jahre später, um 1481 herum stattgefundene Brand des Hertenstein’schen Hauses "hinter der Kapelle" in Luzern verzögerte das Bauen noch mehr. Erst Schultheiss Jakob von Hertenstein unternahm den Aufbau des Schlosses Buonas in den Jahren 1494 bis 1498, wobei das Schloss um ein Stockwerk erhöht wurde, was am weniger dicken Mauerwerk noch deutlich erkennbar ist. Daran bewilligte der Rat von Luzern 1496 dreissig Stück grosse Steine und 1499 ein Fenster. Die Kosten beliefen sich auf 3'000 rheinische Gulden.

1695 Am 23. September brannte dem Michael Wiss in der Stockeri das Haus bis auf den Grund nieder. Die Bürgerschaft von Zug bewilligte ihm 20 Stück Holz, und der Stadt- und Amtsrat steuerten ihm 30 Thaler bei.

1707 In Risch brannte ein Haus am See.

1728 In der Sonderi brannte Haus und Scheune nebst Mosttrotte des Kaspar Kost nieder. Er ging die "Steuer Gangolfswil" um Hilfe an, welche dann auch bewilligt wurde. Anschliessend an die Bewilligung dieses Bittgesuches beschloss die Gemeinde Gangolfswil, 24 Feuerhaken anzuschaffen und diese auf die acht wichtigsten Nachbarschaften zu verteilen. Wir haben also den 13. Juni 1728 als den Beginn der Feuerwehr Risch anzusehen.

1759 Am 15. März brannten in Küntwil Haus, Reibe, Stampf und Oeltrotte des Leonz Zimmer ab. Nur wenig Gut konnte mit Gefahrt gerettet werden. Leonz Zimmer erhält von der Genossengemeinde Gangolfswil 50 Gulden als Brandsteuer.

1762 Im Oktober brannte in Oberrisch das Haus des Andreas Gügler ab.

1805 Am 22. Januar brannte in der Rüti ein neues Haus samt aller Habschaft

1808 Im Herbst wurden Haus und Hausrat des Josef Lutigers ein Raub der Flammen. Es wurde ihm der Einzug einer Brandsteuer von der Gemeinde bewilligt. Im gleichen Hause hatte Josef Stuber, Dachdecker, noch Materialien eingelagert. Der Gesamtschaden betrug 2'428 Gulden 30 Schilling. Die Staatskasse steuerte 125 Gulden, ein speziell aufgenommenes Kirchenopfer 115 Gulden an die Tilgung des Schadens bei. An Brandsteuern aus andern Gemeinden erhielt Josef Lutiger 39 Gulden 20 Schilling. So verblieben ihm noch 2'174 Gulden 10 Schilling als Schaden, eine recht grosse Last. Aus diesem speziellen Beispiel kann man ersehen, welchen Segen die neue im Jahre 1813 in Kraft tretende Brandassekuranz-Versicherung für die Bevölkerung darstellte.

1813 Am 12. Juni um die Mittagszeit brannte in Berchtwil auf dem Weidhof das so genannte Neuhaus (heute Familie Kuhn) und ein kleines Nebengebäude ab. Besitzer war damals seit einem halben Jahr Mathias Wyss aus Hünenberg. Der Brandschaden wurde auf 1'125 Gulden geschätzt. Schon ein Jahr darauf verkaufte Mathias Wyss dieses Heimwesen weiter.

1832 Am 5. März brannte die Scheune des Balz Lutigers im Dersbach ab

1835 Am 14. August schlug der Blitz ins Rainhaus in Buonas ein. Die Feuerwehren von Zug und Steinhausen kommen zu Hilfe. Die Mannschaft erhielt für ihre Arbeit einen Trunk von Herrn Kantonsrichter Gügler.

1840 Am 22. April entstand im Sientalwald ein Waldbrand von zwei Jucharten junger Tannen. Jakob Schwerzmann von Risch verbrannte Dornen und anderes Gesträuch und ging weg, bevor die Glut richtig gelöscht war.

1850 Am 21. Januar brannte es im zusammengebauten Haus in der Schmiede des Josef Anton Zehnder und der Wagnerei Zürcher. Der Gemeinderat wurde um die Ausstellung eines Brandbriefes angegangen. Die Brandentschädigung betrug bloss 112 Franken.

1865 Brand des Dörrofens von Bernhard Lutiger, Asss.-Nr. 83 e in Holzhäusern.

1867 Am Morgen des 5. Julis brannte in der Binzmühle ein Dörrofen ab. Besitzer war damals Georg Schwerzmann. Ein Pfisterknecht hatte glühende Kohlen dorthin getragen.

1874 Am 4. Februar brannte zwischen Oberrisch und Hellmühle die Weidscheune des Sebastian Siegrist, Stocwerki, ab. Ein Übernächtler verbrannte. Seine Personalien konnten nicht ermittelt werden.

1875 In der Nacht des 24. Septembers brannte in der Auleten ein Dörrofen des Kakob Werders. Da viel Brennholz mitverbrannte, erlitt der Besitzer grossen Schaden.

1875 Am Abend des 4. Oktobers brannte in Oberrisch Haus und Stall des Herrn Vogel-Saluzzi ab. Das Inventar der Lehensleute verbrannte ebenfalls. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden.

1877 Am Morgen des 3. Juli brannte in Ibikon eine Weidscheuen des Jakob Schwarzenbergers, Meierskappel. Viel Heuvorräte und 350 Stauden wurden ein Raub der Flammen. Es war Brandstiftung.

1878 Am Morgen des 28. Septembers brannte die in Oberrisch hart an der Luzerner Kantonsgrenze gelegene Landhaus-Mühle des Franz Xaver Webers ab. Die Mühle wurde in letzter Zeit nicht mehr wieder gebraucht. Viele landwirtschaftliche Gerätschaften und Maschinen verbrannten. Die kantonale Assekuranzsumme betrug 11'500.00 Franken. Der Hausbesitzer und seine Frau waren beim Brandausbruch nicht daheim.

1878 Am 28. November brannte in Rotkreuz die Scheune des Josef Werder auf dem Rotkreuzhof ab. Der flüchtige Heinrich Degen von Arlesheim wurde noch am gleichen Tage polizeilich eingebracht.

1881 Am 28. März brannte das Haus des Bernhard Rüttimann in der Bachtalen. Pflichtverletzungen seitens der Spritzenmannschaft erforderten ein Eingreifen des Feuer- und Einwohnerrates.

1882 In der Nacht des 19./20. Mai brannte die Hofmattscheune in der Rüti des Alois Siegwart ab. Der Brandschaden betrug Fr. 16'500.00.

1882 Durch Nachlässigkeit eines Kindes entzündet sich am 3. November die Scheune bei der Landhausmühle in Oberrisch.

1883 Am 26. September steht das Wohnhaus mit Trotte des Landwirtes Johann Baumeler in Ibikon in Flammen. Die Ursache wurde nicht ermittelt.

1887 Durch fahrlässige Aufbewahrung der Asche entzündet sich am 15. Januar das Haus mit Anbau der Frau Stuber-Fähndrich in Zweiern.

1889 Am 21. März brannte eine Wärterbude der Nordostbahn ab, weil man vergessen hatte, die Feuerung zu überwachen.

1893 Beim Aufwärmen des Wassers zum Waschen der Pferde fangen am 9. Juli nahe gelegene Späne Feuer, und die Brenn- und Waschhütte des Schlosshofes Buonas brennt teilweise ab.
1893 Die Scheune des Josef Stutzer in Berchtwil wird am 6. April eingeäschert. Mit Zündhölzern spielende Kinder eines Nachbarn steckten die Scheune in Brand. Da die Eltern dieser Kinder mittellos waren, und das Gemeindegefängnis (Feuerwehrdepot Buonas) den damaligen Humanitätsprinzipien nicht entsprach, beschloss der Einwohnerrat am 4. Juni, diese Familie habe die Gemeinde innerhalb von 10 Tagen zu verlassen. Als dies dem Regierungsrat zu Ohren kommt, macht er den Einwohnerrat auf die Unzulänglichkeit dieses Ausweisungsbeschlusses auf Grund des Artikels 45 der Bundesverfassung aufmerksam.

Die betroffene Familie hatte aber schon vor dem Eintreffen der regierungsrätlichen Zuschrift das Gemeindegebiet verlassen. Im Einwohnerratsprotokoll heisst es: "... dass man in unserer Gemeindebehörde nicht sehr bedaure, sich des vorzitierten Bundesverfassungsartikels nicht erstlich erinnert zu haben".

1894 Haus und Metzgerei des Franz Xaver Webers in Oberrisch brannten am

13. August ab.

1895 Am 21. Juli brannte es in der Parquet-Fabrik des Niklaus Wicki in der Binzmühle.

1896 Am 15. Dezember brannte ein Wärterhaus der Nordostbahn ab. Der Holzboden war mit Mineralöl durchtränkt. Durch diese Fahrlässigkeit entzündete sich die Hütte beim Anzünden einer Laterne.

1900 Der Dörrofen des Burkard Knüsel brennt total ab. Vermutlich entzündeten sich hölzerne Hurden durch allzu starkes Heizen.

1905 Am 27. April 1905 loderten plötzlich abends um halb 6 Uhr Flammen aus dem Scheunendach des Hauses mit Stallanbau der Marie Schlumpf in Buonas. Der Standort dieses Hauses, in welchem sich auch ein Krämerladen befand. Dieses Haus wurde nach dem Brand nicht mehr aufgebaut. Marie Schlumpf als bisher einzige Schriftstellerin der Gemeinde Risch beschrieb diesen Brand in einem Brief an ihre Tochter Marie, welche damals Lehrerin in Wettingen war.

1906 Am 29. Januar brannte die untere Scheune in Oberrisch des Anton Weber und des Mathias Sidler ab.

1913 Das Haus des Franz Töngi brannte in der Forren.

1932 Das Öllager bei Dahinden in Rotkreuz fängt am 21. Juni Feuer. Durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr konnte grösseres Unglück verhindert werden.

1936 In der Nacht des 16./17. März brannte die Scheune des Mathias Werder in Holzhäusern.

1939 Am 13. August wird die Scheune des Anton Lutiger in der Stockeri ein Raub der Flammen. Der Brand war zu spät entdeckt worden. Man vermutete einen Heustockbrand. Die Mannschaft der Motorspritze musste sich zuerst über den Wasserbezugsort erkundigen.

1940 Am 3. Januar brannte die Scheune des Georg Wyss in Küntwil. Brandursache war ein elektrischer Kurzschluss. Die Feuerwehr war kurz vorher mit Kitteln ausgerüstet worden. Einige Feuerwehrleute fanden diesen Kittel zu schade für einen Brand und liessen ihn zuhause.

1941 Am 11./12. März brannte der Dachstock vom Hause des Eduard Isler. Zum Aufgebot kam die Gruppe I des Telefonalarmes nebst der Motorspritze. Das Feuer konnte auf den Dachstock beschränkt werden. Man hatte einen elektrischen Kocher vergessen auszuschalten.

1943 Nach dem Vormittagsgottesdienstets am 7. (in Risch) und am 14. März (in Rotkreuz) demonstriert die Feuerwehr die Bekämpfung von Brandbomben.

1945 Am 18. August brannten Haus und Scheune des Josef Flüeler in der Waldeten. Es war Brandstiftung. Der grösste Teil des Mobiliars wurde ein Raub der Flammen. Nur unter grösster Anstrengung des Eigentümers konnte das Vieh gerettet werden.

1946 Aus unbekannten Gründen entzündete sich am 24. November die Scheune des Fritz Leuenberger in Berchtwil. Da gerade das Jahreskonzert der Musikgesellschaft im Hotel Bauernhof abgehalten wurde, erschienen einige Feuerwehrleute in der Musikuniform auf dem Brandplatz. Nur die Lebware konnte gerettet werden.

1948 Am 10. Juni entzündeten sich Benzindämpfe bei der IPSA AG für Petroleumsindustrie in Rotkreuz.

1952 Durch Unvorsichtigkeit entstehen am 8. Juli bei der IPSA ein Explosionsschaden von Fr. 14'600.00.

1953 Am 1. Januar brannte die Scheune des Franz Josef Haslimann in Küntwil.

1956 Infolge Brandstiftung brannten in der Nacht des 6./17. September die Scheune des Paul Annen in der Stockeri und die Weidscheune des Herrn Kaufmann, Meierskappel, vollständig nieder.

1969 Durch bengalische Zündhölzer wird am 2. August die Schlossscheune eingeäschert.

1975 Im August brannte die Scheune auf dem Haldenhof. Die Schadenvergütung betrug Fr. 275'000.00.

1978 Am Sonntag, den 22. Januar, entdeckte Frau Ulrich in der Stockeri kurz nach sechs Uhr, durch Hundegebell aufmerksam gemacht, eine unheimliche Röte oberhalb des Batteriegebäudes ihres Schweinmastbetriebes. Mit einem weit herum hörbaren Knall sprengte die Hitze das Eternitdach und setzte das Gebäude, wo schon Stunden zuvor ein Schwelbrand nach Nahrung suchte, in Flammen. 28 Jungtiere kamen um, hingegen konnte dank des sofortigen Einsatzes aller Familienangehörigen ein grösseres Unglück verhindert werden. Die Feuerwehr konnte den Brand sehr rasch eindämmen und ein Übergreifen auf das ganze Gebäude verhindern.

1981 Grosser Ölunfall an der Buonaserstrasse.

1982 Kunststoffspielgerät-Brand bei Kindergarten Waldeggstrasse.

1985 Eisenbahnbrand Roter Pfeil.

1986 Brand Restaurant Kreuz.

1990 Sturmschäden im Februar 1990.

1991 Brand eines Einfamilienhauses in der Haldenstrasse.

1993 Unwetter am 5. Juni 1993.

1995 Grosse OKK-Übung im November mit über 400 Feuerwehrangehörigen aus 12 Gemeinden und mehreren Kantonen.

Damit schliesst die Reihe der grösseren Brandunglücke in unserer Gemeinde. Kleinere Brände, welche ebenso den Einsatz der Feuerwehr erforderten, sind in dieser Zusammenstellung nicht berücksichtigt.

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Vorstände des Gemeindlichen Feuerwehrwesens

Bis 1927 wurden die Feuerwehrhauptleute (Kommandanten) und die Spritzenmeister durch die Einwohnergemeinde direkt gewählt. Die restlichen drei Mitglieder des Feuerrates bestimmte der Einwohnerrat. Diese Wahlen geschahen bis 1891 jährlich, ab 1893 übernahm man den Turnus der Einwohnerratswahlen. Erstmals im Jahre 1931 wählte der Einwohnerrat den gesamten Feuerrat. Die Stellung des Spritzenmeisters entspricht derjenigen des Vizekommandanten heute. Bis 1943 war der Kommandant gleichzeitig Präsident des Feuerrates.

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Feuerwehrkommandanten

1803 - 1810 Knüsel Jost, Ratsherr

1811 - 1815 Wiss Josef, Zweiern, Quartierhauptmann

1815 - 1821 Meier Adam, Buonas

1821 - 1834 Meier Josef, Schmied, Buonas

1835 - 1836 Schriber Alois, Rüti

1836 - 1837 Villiger Josef, Buonas

1837 - 1841 Meier Josef, Schmied, Buonas

1842 - 1843 Werder Mathias, Wirt zum wilden Mann

1843 - 1849 Sidler Beat, Zweiern

1850 - 1859 Schriber Alois jun., Rüti

1860 - 1864 Lutiger Burkard, Buonas

1864 - 1866 Knüsel Alois, Ibikon

1867 - 1869 Schriber Alois jun., Rüti

1870 Wiss Jakob, Zweiern

1871 Gügler Franz, Waldeten

1872 - 1894 Gügler Martin, Gemeindeschreiber, Buonas

1895 - 1900 Gügler Josef, Wirt zum Rössli

1901 - 1906 Schwerzmann Johann, Rüti

1907 - 1942 Holzgang Jakob, Rüti

1943 - 1949 Schwerzmann Josef, Allrüti

1950 - 1958 Peter Willi, Rosengarten

1959 - 1971 Wismer Andreas, Küntwil

1972 - 1976 Kurmann Josef, Sonnegg

1977 - 1984 Wismer Josef, Wirt zum Breitfeld

1985 - 1989 Meier Peter, Bachtalen

1990 - 1996 Werder Mathias, Holzhäusern

1997 - 1998 Knüsel Alfred, Breiten

1999 - 2009 Bachmann Hans, Rotkreuz

2010 - 2015 Heggli Hanspeter, Rotkreuz

2016 - 2022 Sidler Daniel, Risch

2023 -          Rohner René, Rotkreuz
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Veröffentlichte Quellen

Iten Albert:: Zuger Namenstudien. Zug 1969.

Koch Hans: Aus der Chamer Geschichte. HK1 1977/8

Koch Hans: Feuerchronik des Kantons Zug. Zug 1976

Liebenau von Theodor: Geschichte der Familie Hertenstein. Luzern 1888.

Stadlin F.K.: Topographie des Kantons Zug. Luzern 1819 - 1824.

Weber Georg: Das Gemeindewappen von Risch. ZNBL 1932.

Weber Georg: Das Pumpwerk der Wasserversorgung Rotkreuz und Umgebung. ZK1 1927.

Weber Georg: Schloss Buonas am Zugersee. ZK1 1928.

Löschordnung für die Gemeinde Risch. Zug 1863.

Verwaltungsberichte der kantonalen Brandversicherung. 1880 ff.

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Unveröffentlichte Quellen

Brandassekuranz-Lagerbücher. 1813 ff. Gemeindearchiv.

Brief von Marie Schlumpf an ihre Tochter in Wettingen. Privatbesitz von Prof. F. Dilger, Hitzkirch.

Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Risch. 1807 ff. Gemeindearchiv.

Protokolle des Einwohnerrates Risch. 1803 ff. Gemeindearchiv.

Protokolle des Feuerrates Risch, 1839 ff. Gemeindearchiv.

Protokolle der Gemeindeversammlungen der Einwohnergemeinde Risch. 1803 ff. Gemeindearchiv.

Urbar und Rechnungsprotokolle der Gemeinde Gangolfswil 1614 - 1759. Pfarrarchiv.

Sammlung der Gesetze und Beschlüsse für den Kanton Zug. Zug 1846.

Verfasser: R. Hediger

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