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E 1486 – Gangolfswil und die Stadt Zug

Verkauf des Hofs Gangolfswil an die Stadt zug; 5. September 1486
Gangolfswil und die Stadt Zug
Bild Legende:

Im Jahr 1400 erhält die Stadt Zug vom deutschen König Wenzel (1361–1419) die hohe Gerichtsbarkeit über Stadt und Land des ehemaligen Habsburgeramts Zug. Durch Kauf ersteht die Stadt 1410 weitere Grundrechte in Küntwil, Waldeten, Ibikon und Stockeri. Für das Kloster Muri als grössten Landbesitzer im Gebiet der heutigen Gemeinde Risch sinken die Geldeinnahmen wegen der allgemeinen Geldentwertung, und den Bedarf an Getreide kann das Kloster Muri in der näheren Umgebung decken. So verkauft es am 5. September 1486 den Hof Gangolfswil an Ammann, Rat und Bürger der Stadt Zug für 1080 rheinische Gulden. Nicht eingeschlossen in diesen Verkauf sind die Erträge der Fischenzen. Diese verbleiben dem Kloster bis 1809.

Gangolfswil wird so wie Walchwil, Cham, Hünenberg, Steinhausen und das heute aargauische Oberrüti eine Vogtei der Stadt Zug. Für jede Vogtei wird vorerst alljährlich und ab 1594 für zwei Jahre ein Bürger der Stadt zum Obervogt eingesetzt, der aber in Zug seinen Wohnsitz behält. Ihm untersteht die niedere Gerichtsbarkeit in der Vogtei, und mit seinem Siegel legalisiert er Kaufverträge und Gültverschreibungen. In Gericht und Verwaltung hilft ein Untervogt aus der Vogtei. Der Untervogt ist den Weisungen des Obervogts und des Zuger Rats unterworfen und insbesondere zum Inkasso der Fälligkeiten sowie zur Erfüllung gerichtlicher und polizeilicher Funktionen bestimmt. Die Zuger Ratsherren greifen in viele Bereiche des alltäglichen Lebens ihrer Untertanen ein: religiöse Pflichterfüllung, sittliches Verhalten, wirtschaftliche Belange, Gewerbe und Verkäufe, Jagd, Spiel und Kleidung.
Innerhalb der Vogtei Gangolfswil bestimmen die Steuerangehörigen (ab 1633 die sogenannten Bürger) über Gemeindeangelegenheiten eigenständig. So werden mit Bewilligung von Ammann und Stadt Zug ab 1527 von Fremden und Niedergelassenen jährliche Taxen für die Gemeindegerechtigkeit, also Steuern, eingefordert. Das Einzugsgeld erheben die Gangolfswiler auch von den Angehörigen der Herrschaft Buonas. Genauso handhabt es der Gerichtsherr von Buonas. Dieses Geld wird von einem für zwei Jahre gewählten Säckelmeister verwaltet.

Die Rechnungsgemeinden finden in Holzhäusern statt. Dem Genossenschaftsgedanken entsprechend, unterstützt diese Steuer oder Genosssame Gangolfswil auch die Kirchenneubauten von Holzhäusern, Risch und Meierskappel. Geld stellt man auch für den Maienkäfer- und Krähenfang sowie das Schiesswesen zur Verfügung. Ab 1702 lassen sich auch Auslagen für Schulmeister nachweisen. Die wesentlichsten gemeinnützigen Stiftungen sind 1728 die Schaffung einer Feuerwehr-Organisation und 1750 die Einsetzung einer Hebamme.

Als sich 1591/1592 nach der Lorzenabgrabung in Cham das Zugerseeufer beim Hof Gangolfswil zwischen 100 und 280 m in den See hinaus verschiebt und nach 1648 die ehemalige Kapelle Gangolfswil langsam zerfällt, wird auch die lange ruhmvolle Geschichte dieses Orts aus dem Gedächtnis gestrichen. In Verschreibungen und Kaufverträgen taucht ab 1700 immer wieder statt Vogtei Gangolfswil die Schreibweise Vogtei Risch auf, selbst bei Liegenschaften, die nie zum Murihof Gangolfswil gehört haben und in der Pfarrei Meierskappel liegen.

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