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Historische Urkunden

Historische Urkunden der Gemeinde Risch

Das Archiv der Einwohnergemeinde Risch enthält zahlreiche spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Schriftstücke; die älteste Urkunde stammt aus dem Jahr 1410. Von den zwei noch existierenden Protokollbüchern, resp. Rechnungsbüchern der Steuer Gangolfswil befindet sich das älteste im Pfarrarchiv Risch und das jüngere im Bürgerarchiv Risch.

Der alte Archivbestand befand sich bis zu einem unbekannten Zeitpunkt im 20. Jahrhundert bei Gemeindeschreiber Karl Meier (1903-1955) im Haus zum Wilden Mann in Buonas. Am 17. April 1945 erfasste der damalige Landschreiber Ernst Zumbach (1894-1976) in einem Verzeichnis insgesamt 29 Urkunden. Der Bestand enthält weitere Schriftstücke, die Zumbach damals für «unbedeutend» hielt und nicht verzeichnete.

Der Bestand wurde im Frühjahr 2012 von privater Seite dem Archiv der Einwohnergemeinde übergeben und anschliessend durch das Atelier Strebel in Hunzenschwil fachgerecht restauriert und neu verpackt.

Urkunde von 1410

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Der Ammann, der Rat und die Bürger der Stadt Zug verkaufen allen denjenigen Leuten, die in Gangolfswil Güter besitzen, die mit den vogteilichen Rechten am Hof Gangolfswil verbundenen Zinsen. Die Stadt Zug hatte die Rechte - ein habsburgisches Lehen - vom Zürcher Bürgermeister Johannes Meyer von Knonau erworben; dieser hatte die Rechte zwei Jahre früher Ritter Hartmann von Hünenberg abgekauft. Die Stadt Zug behält sich die Gerichtsrechte, den Twing (Anspruch auf die habsburgischen Rechte) sowie die jährliche Abgabe von Fasnachtshühnern vor. Die Urkunde ist das älteste Dokument im Archiv der Einwohnergemeinde Risch.

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Obrigkeitliches Mandat gegen Bettler und Zigeuner von 1739

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Der Rat der Stadt Zug erlässt für sein Untertanengebiet ein Mandat gegen Bettler, Landstreicher und Zigeuner. Das Bettlervolk soll aus dem Stand Zug ausgewiesen oder in fremde Kriegsdienste verkauft werden. Die Beherbergung dieser Personen wird drastisch eingeschränkt. Der Unterweibel Franz Moos hat die Pflicht, diese Anordnung im Rischer Untertanengebiet zu verkünden (Risch war vom 15. Jahrhundert bis zum Jahr 1798 eine Vogtei der Stadt Zug).

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Hintersassenbrief der Stadt Luzern für Gregor Bütler von 1775

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Hintersassenbrief für Gregor Bütler, der das Hintersassenrecht der Stadt Luzern mit allen Rechten und Pflichten erwirbt. Bütler musste dafür eine Einzugsgebühr leisten und eine Bürgschaft über 600 Gulden vorweisen. Hintersassen waren Leute, die in eine Stadt oder in ein Dorf zogen, sich dort niederliessen und im Unterschied zu den alteingesessenen Stadtbürgern bzw. Dorfgenossen als Einwohner minderen Rechts nicht das volle Bürgerrecht besassen. Die volle Gleichstellung des niedergelassenen Schweizer Bürgers mit dem heimatberechtigten Bürger in allen Gemeindeangelegenheiten erfolgte erst mit der Bundesverfassung von 1874.

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