Navigieren auf Risch

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

G 1798 – Von Gangolfswil zur Gemeinde Risch

Die Vogtei Gangolfswil wird frei und die Gemeinde Risch entsteht

Unter dem Einfluss der Französischen Revolution und der Landsgemeinde von Stadt und Amt Zug hebt die Stadt Zug am 17. Februar 1798 die Untertanenverhältnisse ihrer Vogteien, u.a. auch von Gangolfswil, auf. Als in den ersten Märztagen von 1798 nacheinander Freiburg, Solothurn und Bern vor den französichen Heeren kapitulieren müssen, werden am 11. April alle noch nicht besetzten Orte aufgefordert, sich kampflos zu ergeben. Gleichzeitig verlangen die Feinde die Annahme der von Frankreich gewünschten Helvetischen Verfassung. Entgegen den Mahnungen des Stadt- und Amtsrats (heute Kantonsrat) und der zugerischen Geistlichkeit beschliesst die Landsgemeinde am 17. April zusammen mit Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus den Krieg gegen Frankreich. Am 26. April fällt die Entscheidung zu Ungunsten von Zug in Hägglingen AG. Aus Risch sind zu dieser Schlacht 89 Männer aufgeboten. Als Folge wird das Gebiet des heutigen Kantons Zug bis 1803 durch die Franzosen besetzt. Die Bevölkerung, d.h. die Bauern, muss für die Verpflegung der französischen Soldaten und Pferde aufkommen. Die neue Gemeinde, die nun Munizipalität Risch genannt wird, hat keinerlei Gemeindegut zur Verfügung. Sie kann die Geldsummen nur durch Vermögenssteuern zusammenbringen. Dazu setzt man eine eigens einberufene Kommission zusammen, in der jede Nachbarschaft der Gemeinde mit einem Mann vertreten ist. Die von den Franzosen propagierte goldene Freiheit erfordert zu guter letzt empfindliche Geldopfer und leitet die moderne Besteuerung ein.

Aus den Rechnungen vom 30. April 1798 bis zum 5. Juli 1799 geht hervor, dass die Munizipalität Risch im April 1798 einen Rat von drei Männern eingesetzt haben muss. Erster Präsident ist der ehemalige Untervogt Alois Sidler. Die Munizipalität Risch gehört in den streng zentralisierten Kanton Waldstätten, dessen Hauptort seit Mai 1799 die Stadt Zug ist.

Mit der Mediationsakte von 1803 erhält die Schweiz wieder die staatspolitische Struktur eines Staatenbunds. Der Kanton Zug besteht aus den neun autonomen Gemeinden Zug, Ägeri, Menzingen, Baar, Cham, Hünenberg, Steinhausen, Risch und Walchwil. Durch die 1814 geschaffene Verfassung gibt sich der Kanton Zug ein Grundgesetz, das als wesentliches Merkmal den Übergang von der direkten zur repräsentativen Demokratie bringt. Die bis 1848 noch bestehende Landsgemeinde erhält wie in vorrevolutionärer Zeit nur mehr die Befugnis zur Wahl in bestimmte Ämter (u.a. Landammann, Landeshauptmann, Landschreiber, Tagsatzungsgesandte). Bis 1849 sind das Armenwesen, die Feuerwehr und ab 1840 das Strassenwesen Schwerpunkte der Gemeindepolitik. Die Schulpflicht aller Kinder wird im Kanton Zug erst 1849 obligatorisch, was in den folgenden Jahrzehnten zu einer Ablösung des Schulwesens aus kirchlicher Hand führt. Erstmals tritt die Gemeinde Risch 1883 als Bauherrin des Schulhauses der 1879 neu gegründeten Schule Rotkreuz auf.

Weitere Informationen

Aktuell RSS abonnieren

Fusszeile