Schutzkonzept Abstimmungen vom 29. November 2020
Schutzkonzept Abstimmungen vom 29. November 2020
Massnahmen für die Stimmabgabe an der Urne
- Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger desinfizieren sich bei Eintritt in die Eingangshalle die Hände und tragen eine Schutzmaske. Die Gemeinde stellt die Desinfektionsmittel und bei Bedarf Schutzmasken zur Verfügung.
- Die Stimmberechtigten legen die Stimmzettel auf den Tisch bei der Haupturne und werfen diese nach der Abstempelung selbständig in die bereitstehende Urne.
- Die Mitglieder des Urnenbüros tragen eine Schutzmaske und vermeiden längeren Kontakt mit den stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern.
- Nach Stimmabgabe verlassen die Stimmberechtigten das Gemeindehaus umgehend.
- Für die Stimmbüromietglieder steht ein Desinfektionsmittel für das regelmässige Desinfizieren der Hände bereit.
- Die Aufgaben der Stimmbüromitglieder werden vorgängig festgelegt, damit keine Übergabe der Arbeitsgeräte notwendig ist.
Massnahmen für die Stimmbüromitglieder
- Für alle Stimmbüromitglieder und Lernenden gilt eine Maskenpflicht. Die Masken werden den Stimmbüromitgliedern bei Eintreffen von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
- Alle Arbeitsplätze sind mit einem Desinfektionsmittel für das regelmässige Desinfizieren der Hände ausgestattet.
- Vor jeder Stimmzettelübergabe sind die Hände zu desinfizieren.
- Körperkontakt (z. B. Händeschütteln) wird vermieden.
- Die Arbeitsplätze und Arbeitsmittel sind vor und nach Gebrauch zu desinfizieren.
Information
- Das Schutzkonzept wird als Ergänzung zum allgemeinen Schutzkonzept der Gemeinde Risch beim Haupteingang und via Website veröffentlicht.
- Die Mitglieder des Stimmbüros werden am Freitag 27. November 2020 per E-Mail über das Schutzkonzept informiert.
- Für die Einhaltung der im Schutzkonzept vorgesehenen Massnahmen ist der Gemeindeschreiber verantwortlich. Er beantwortet Fragen zum Schutzkonzept.