Gemeindeweibel
Gemeindeweibel Gemeinde Risch
Dem Gemeindeweibel, der Gemeindeweibelin obliegen:
- die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben
- die amtliche Zustellung von Mitteilungen und Vorladungen, die Vollstreckung von Entscheiden und Gerichtsbefehlen
- Tatbestandsaufnahmen, soweit hierzu nicht eine richterliche Anordnung erforderlich ist