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2017

2017

Gemeindeversammlung vom 28. November 2017

Gemeindeversammlung vom 28. November 2017
Typ Titel Bearbeitet
Botschaft Gemeindeversammlung 02.11.2017
Interpellation Lohngleichheit Beantwortung 22.12.2020
Interpellation Lohngleichheit 14.03.2018
Interpellation Verkehrskonzept Beantwortung 22.12.2020
Interpellation Verkehrskonzept 14.03.2018

Weiterführende Informationen: Detailkonti

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Traktanden Ja Nein
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 grossmehrheitlich
2. Budget 2018
Änderungsantrag Biljana Lukic: Die Einkommens- und Vermögenssteuer für das Jahr 2018 wird auf 63 % und einem Rabatt von einem Prozentpunkt des kantonalen Einheitssatzes festgelegt.
Änderungsantrag Franz Blaser: Die Einkommens- und Vermögenssteuer für das Jahr 2018 wird auf 62 % und zusätzlich einem Rabatt von einem Prozentpunkt des kantonalen Einheitssatzes festgelegt.
Änderungsantrag Heinz Widmer: Die Einkommens- und Vermögenssteuer für das Jahr 2018 wird auf 63 % des kantonalen Einheitssatzes festgelegt.
In der Gegenüberstellung des Änderungsantrags von Biljana Lukic und Franz Blaser obsiegt der Antrag von Biljana Lukic.
In der Gegenüberstellung des Änderungsantrags von Biljana Lukic und Heinz Widmer obsiegt der Antrag von Biljana Lukic mit 45 zu 19 Stimmen.
In der Gegenüberstellung des Änderungsantrags von Biljana Lukic und dem Antrag des Gemeinderats obsiegt der Antrag des Gemeinderats grossmehrheitlich.
2.1 Einkommens- und Vermögenssteuer für das Jahr 2018 auf 62 % des kantonalen Einheitssatzes grossmehrheitlich

2.2 Budget 2018

grossmehrheitlich
3. Finanzplan 2018 - 2022

grossmehrheitlich

4. Planungskredit Sanierung Schulhaus 4 und Neubau Kindergarten Binzmühle grossmehrheitlich
Anwesende Stimmberechtigte: 135  Ende: 21.08

  

Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017

Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017
Typ Titel Bearbeitet
Botschaft Gemeindeversammlung 04.05.2017
Interpellation baurechtliche Ausnahmebewilligungen 02.08.2017

Weiterführende Informationen: Detailkonti

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Traktanden Ja Nein
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2016 grossmehrheitlich
2. Rechnung 2016 grossmehrheitlich
3. Zusatzkredit Erweiterung Weihnachtsbeleuchtung
3.1 Gegenüberstellung Antrag Gemeinderat (Zusatzkredit 200'000 Franken) mit Änderungsantrag Hanni Schriber-Neiger (Erweiterung im Bereich Lindenplatz; Erhöhung Zusatzkredit auf 250'000 Franken) Änderungsantrag Schriber grossmehrheitlich angenommen
3.2 Schlussabstimmung Zusatzkredit über 250'000 Franken (Objektkredit neu 470'000 Franken) grossmehrheitlich
4. Motionen "Stopp dem Hochhausbau um den Bahnhof Rotkreuz" Nichterheblicherklärung 186 Erheblicherklärung 51
Anwesende Stimmberechtigte: 255 Ende: 21.35

  

Dringliche Motionen zur Änderung der Bauordnung; Stopp dem Hochhausbau um den Bahnhof Rotkreuz

Motion Nr. 1 vom 10. Februar 2017

Sehr geehrte Herren Gemeinderäte

Der Unterzeichnende sowie die mitunterzeichnenden Motionäre beantragen im Sinne einer dringlichen Motion gemäss § 80 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden des Kantons Zug folgendes:

Antrag
Der Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch soll ein § 14 Absatz 5 mit folgendem Inhalt eingefügt werden:

"Im Umkreis von 500 Metern des Bahnhofs Rotkreuz (gemessen vom Treffpunkt) sind keine Hochhäuser mit einer Gebäudehöhe von mehr als 40 Metern erlaubt."

Diese Bestimmung gilt sechs Monate rückwirkend ab Einreichung dieser Motion und hat keinen Einfluss auf bereits bewilligte Bauprojekte, wie das Aglaya Hochhaus.

Der Gemeinderat hat diese Motion der Gemeindeversammlung im Juni 2017 vorzulegen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt ist beim Regierungsrat des Kantons Zug bzw. der Baudirektion die Sistierung der Genehmigung des Bebauungsplanes Suurstoffi West zu beantragen und mit der Bewilligung von Baugesuchen, welche dieser Bestimmung zuwiderlaufen, zuzuwarten.

Der Gemeinderat wird beauftragt, alle weiteren Änderungen in Gesetzen, Verordnungen und Plänen entsprechend vorzunehmen. 

Begründung
Hochhäuser haben mit ihren gigantischen Ausmassen nichts im Dorfzentrum (500 Meter Umkreis des Bahnhofes Rotkreuz) zu suchen, da diese das Orts- und Landschaftsbild, welches vornehmlich durch Quartiere mit bürgerlicher Bauweise, wie Ein-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern geprägt sind, zerstören. Ein Hochhaus mit seiner Dominanz kann sich nicht ins Ortsbild einfügen, wie mancher zu behaupten vermag. Mit seiner Grösse wird es unweigerlich als Leuchtturm von Nah und Fern das Bild prägen. Das Dorfzentrum ist deshalb für Hochhäuser ungeeignet.

Mit dem Bebauungsplan Suurstoffi West wurde ein Hochhaus von maximal 60 Metern bewilligt. Die Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung diesen Bebauungsplan gutgeheissen, doch konnte man sich mangels Profilierung und Visualisierung kein genaues Bild über das Projekt machen. Insbesondere war unklar, welche Auswirkungen dies auf das umliegende Quartier zukünftig haben wird. Nun nach der Profilierung sind die Auswirkungen wahrnehmbarer und die Stimmbürger können sich ungetrübt eine Meinung bilden. Aus diesem Grund ist die Einwohnergemeinde im Sinne eines Grundsatzentscheides über Hochhäuser im Dorfzentrum abstimmen zu lassen.

Für die Behandlung dieser dringlichen Motion danke ich Ihnen bestens.

Mit freundliche Grüsse

René Zimmermann

Mitunterzeichnende Motionärinnen und Motionäre:
- Michaela Zimmermann
- Alois Zimmermann
- Rico Kälin
- Leo Kälin
- Martin König
- Peter Küng
- Lorena Caccese-Pasquotto
- Idana Colicchio-Pasquotto
- Felix Rissler
- Angela Schönmann
- Adrian Amstutz
- Eric Woestenburg (nicht stimmberechtigt)

 

Motion Nr. 2 vom 7. März 2017

Sehr geehrte Herren Gemeinderäte

Der Unterzeichnende sowie die mitunterzeichnenden Motionäre beantragen im Sinne einer dringlichen Motion gemäss § 80 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden des Kantons Zug folgendes:

Antrag
Der Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch soll ein § 14 Absatz 5 mit folgendem lnhalt eingefügt werden:

„lm Umkreis von 500 Metern des Bahnhofs Rotkreuz (gemessen vom Treffpunkt) sind keine Hochhäuser mit einer Gebäudehöhe von mehr als 40 Metern erlaubt."

Diese Bestimmung gilt ab 01. Juli 2017 und hat keinen Einfluss auf bereits bewilligte Bauprojekte, wie das Aglaya Hochhaus.

Der Gemeinderat hat diese Motion der Gemeindeversammlung im Juni 2017 vorzulegen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt ist beim Regierungsrat des Kantons Zug bzw. der Baudirektion die Sistierung der Genehmigung des Bebauungsplanes Suurstoffi West zu beantragen und mit der Bewilligung von Baugesuchen, welche dieser Bestimmung zuwiderlaufen, zuzuwarten.

Der Gemeinderat wird beauftragt, alle weiteren Änderungen in Gesetzen, Verordnungen und Plänen entsprechend vorzunehmen.

Begründung
Hochhäuser haben mit ihren gigantischen Ausmassen nichts im Dorfzentrum (500 Meter Umkreis des Bahnhofes Rotkreuz) zu suchen, da diese das Orts- und Landschaftsbild, welches vornehmlich durch Quartiere mit bürgerlicher Bauweise, wie Ein-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern geprägt sind, zerstören. Ein Hochhaus mit seiner Dominanz kann sich nicht ins Ortsbild einfügen, wie mancher zu behaupten vermag. Mit seiner Grösse wird es unweigerlich als Leuchtturm von Nah und Fern das Bild prägen. Das Dorfzentrum ist deshalb für Hochhäuser ungeeignet.

Mit dem Bebauungsplan Suurstoffi West wurde ein Hochhaus von maximal 60 Metern bewilligt. Die Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung diesen Bebauungsplan gutgeheissen, doch konnte man sich mangels Profilierung und Visualisierung kein genaues Bild über das Projekt machen. Insbesondere war unklar, welche Auswirkungen dies auf das umliegende Quartier zukünftig haben wird. Nun nach der Profilierung sind die Auswirkungen wahrnehmbarer und die Stimmbürger können sich ungetrübt eine Meinung bilden. Aus diesem Grund ist die Einwohnergemeinde im Sinne eines Grundsatzentscheides über Hochhäuser im Dorfzentrum abstimmen zu lassen.

Für die Behandlung dieser dringlichen Motion danke ich Ihnen bestens.

Mit freundliche Grüsse

René Zimmermann

Mitunterzeichnende Motionärinnen und Motionäre:
- Michaela Zimmermann
- Martin König
- Brigitte Stocker-Bruder
- Roger Amrein
- Adrian Amstutz
- Felix Krummenacher
- Daniela Rohrer-Castiglioni
- Markus Wyser
- Idana Colicchio-Pasquotto
- Pia Herzig-Wipfli

 

Motion Nr. 3 vom 14. März 2017

Sehr geehrte Herren Gemeinderäte

Der Unterzeichnende sowie die mitunterzeichnenden Motionäre beantragen im Sinne einer dringlichen Motion gemäss § 80 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden des Kantons Zug folgendes:

Antrag
Der Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch soll ein § 14 Absatz 5 mit folgendem Inhalt eingefügt werden:

"Im Umkreis von 500 Metern des Bahnhofs Rotkreuz (gemessen vom Treffpunkt) sind keine Hochhäuser mit einer Gebäudehöhe von mehr als 40 Metern erlaubt."

Der Gemeinderat hat diese Motion der Gemeindeversammlung im Juni 2017 vorzulegen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann.

Diese Bestimmung gilt ab Behandlung und Annahme dieser Motion durch die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 und hat keinen Einfluss auf bereits bewilligte Bauprojekte, wie das Aglaya Hochhaus. Es hat auch keinen Einfluss auf den Bebauungsplan Suurstoffi West -Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Regierungsrat bis am 12. Juni 2017 dem eingereichten Bebauungsplan zugestimmt hat.

Ab Annahme dieser Motion vom 12. Juni 2017 sind Bewilligung von zukünftigen Baugesuchen bzw. noch nicht durch die Gemeinde bewilligten Baugesuche, welche dieser Bestimmung zuwiderlaufen, zuzuwarten.

Der Gemeinderat wird beauftragt, alle weiteren Änderungen in Gesetzen, Verordnungen und Plänen entsprechend vorzunehmen.

Begründung
Hochhäuser haben mit ihren gigantischen Ausmassen nichts im Dorfzentrum (500 Meter Umkreis des Bahnhofes Rotkreuz) zu suchen, da diese das Orts- und Landschaftsbild, welches vornehmlich durch Quartiere mit bürgerlicher Bauweise, wie Ein-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern geprägt sind, zerstören. Ein Hochhaus mit seiner Dominanz kann sich nicht ins Ortsbild einfügen, wie mancher zu behaupten vermag. Mit seiner Grösse wird es unweigerlich als Leuchtturm von Nah und Fern das Bild prägen. Das Dorfzentrum ist deshalb für Hochhäuser ungeeignet.

Mit dem Bebauungsplan Suurstoffi West wurde ein Hochhaus von maximal 60 Metern bewilligt. Die Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung diesen Bebauungsplan gutgeheissen, doch konnte man sich mangels Profilierung und Visualisierung kein genaues Bild über das Projekt machen. Insbesondere war unklar, welche Auswirkungen dies auf das umliegende Quartier zukünftig haben wird.

Solche Hochhäuser gilt es zukunftig zu verhindern. Aus diesem Grund ist die Einwohnergemeinde im Sinne eines Grundsatzentscheides über (weitere) Hochhäuser im Dorfzentrum abstimmen zu lassen.

Für die Behandlung dieser dringlichen Motion danke ich Ihnen bestens.

Mit freundliche Grüsse

René Zimmermann

Mitunterzeichnende Motionärinnen und Motionäre:
- Jeton Mehmetaj
- Felix Krummenacher
- Martin König
- Siegfried Odermatt
- Elsbeth Odermatt-Lucke
- Michaela Zimmermann
- Felix Rissler
- Angela Schönmann

 

Motion Nr. 4 vom 14. März 2017

Sehr geehrte Herren Gemeinderäte

Der Unterzeichnende sowie die mitunterzeichnenden Motionäre beantragen im Sinne einer dringlichen Motion gemäss § 80 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden des Kantons Zug folgendes:

Antrag
Der Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch soll ein § 14 Absatz 5 mit folgendem Inhalt eingefügt werden:

"Im Umkreis von 500 Metern des Bahnhofs Rotkreuz (gemessen vom Treffpunkt) sind keine Hochhäuser mit einer Gebäudehöhe von mehr als 40 Metern erlaubt."

Der Gemeinderat hat diese Motion der Gemeindeversammlung im Juni 2017 vorzulegen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann.

Diese Bestimmung gilt ab Behandlung und Annahme dieser Motion durch die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 und hat keinen Einfluss auf bereits bewilligte Bauprojekte, wie das Aglaya Hochhaus.

Ab Annahme dieser Motion vom 12. Juni 2017 sind Bewilligung von zukünftigen Baugesuchen bzw. noch nicht durch die Gemeinde bewilligten Baugesuche, welche dieser Bestimmung zuwiderlaufen, zuzuwarten.

Der Gemeinderat wird beauftragt, alle weiteren Änderungen in Gesetzen, Verordnungen und Plänen entsprechend vorzunehmen.

Begründung
Hochhäuser haben mit ihren gigantischen Ausmassen nichts im Dorfzentrum (500 Meter Umkreis des Bahnhofes Rotkreuz) zu suchen, da diese das Orts- und Landschaftsbild, welches vornehmlich durch Quartiere mit bürgerlicher Bauweise, wie Ein-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern geprägt sind, zerstören. Ein Hochhaus mit seiner Dominanz kann sich nicht ins Ortsbild einfügen, wie mancher zu behaupten vermag. Mit seiner Grösse wird es unweigerlich als Leuchtturm von Nah und Fern das Bild prägen. Das Dorfzentrum ist deshalb für Hochhäuser ungeeignet.

Mit dem Bebauungsplan Suurstoffi West wurde ein Hochhaus von maximal 60 Metern bewilligt. Die Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung diesen Bebauungsplan gutgeheissen, doch konnte man sich mangels Profilierung und Visualisierung kein genaues Bild über das Projekt machen. Insbesondere war unklar, welche Auswirkungen dies auf das umliegende Quartier zukünftig haben wird.

Solche Hochhäuser gilt es zukünftig zu verhindern. Aus diesem Grund ist die Einwohnergemeinde im Sinne eines Grundsatzentscheides über (weitere) Hochhäuser im Dorfzentrum abstimmen zu lassen.

Für die Behandlung dieser dringlichen Motion danke ich Ihnen bestens.

Mit freundliche Grüsse

René Zimmermann

Mitunterzeichnende Motionärinnen und Motionäre:
- Jeton Mehmetaj
- Felix Krummenacher
- Martin König
- Siegfried Odermatt
- Elsbeth Odermatt-Lucke
- Michaela Zimmermann
- Felix Rissler
- Angela Schönmann

 

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