Ortsplanungsrevision
Projektbeschrieb
Mit der Ortsplanungsrevision (OPR) sollen die nutzungsplanerischen Vorgaben für die nächsten 15 Jahre ausgearbeitet und verbindlich festgelegt werden. Die OPR steht in direktem Zusammenhang zu den raumplanerischen Aufgaben der Gemeinde Risch. Der Revisionsbedarf ergibt sich durch veränderte gesetzliche und raumplanerische Grundlagen des Bundes und des Kantons Zug. In der Folge hat der Kantonsrat den Gemeinden des Kantons Zug den Auftrag erteilt, ihre Ortsplanung zu überarbeiten. Die Ortsplanungsrevision gliedert sich in fünf Arbeitsschritte. Der erste Schritt (Projektinitialisierung) beinhaltet das Zusammenstellen der Grundlagen und die Klärung der Vorgehensweise. Im zweiten Schritt wird eine räumliche Strategie (Wie soll Risch in Zukunft aussehen und was soll wo passieren?) erarbeitet. Aufgrund der Strategie wird im dritten Schritt der Zonenplan und die Bauordnung angepasst. Diese Instrumente werden im vierten Schritt dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Im letzten Schritt wird das Projekt öffentliche aufgelegt und es findet die gesetzliche Mitwirkung der Betroffenen statt. Abgeschlossen wird das Projekt mit der Genehmigung des Zonenplans und des Baureglements durch die Gemeindeversammlung. Beginn: 03.06.2019 Ende: voraussichtlich ca. 2024 (spätestens jedoch 2025) |
Was bisher geschah
Wann | Was |
03.06.2019 | Genehmigung des Objektkredits durch die Gemeindeversammlung |
Ab Juni 2019 | Initialisierungsphase, Vorbereitungsarbeiten, Grundlagen erarbeiten, Projekt-Organisation erstellen und Projekt-Schnittstellen klären (insbesondere zur Zentrumsplanung mit der Mittelschule) |
Ab Januar 2021 | Erarbeitung der räumlichen Strategie (inkl. Zentrumsplanung) |
15.06.2021 |
Informationsveranstaltung |
Nächste Schritte
Wann | Was |
Bis Mitte 2022 | Erarbeitung der räumlichen Strategie |
24. März 2022 | Öffentliche Informationsveranstaltung zur E- Mitwirkung der Ortsplanungsrevision Risch |
25. März bis 6. Mai 2022 | E-Mitwirkung der Ortsplanungsrevision Risch www.mitwirken-risch.ch |
Mitte 2022 | Festlegung des Handlungsbedarfs für die Anpassungen von Zonenplan und Bauordnung |
Bis Ende 2023 | Revision Zonenplan und Bauordnung |
Ende 2023 | Vorprüfung durch den Kanton Zug und Bereinigung |
2024 | Öffentliche Auflage |
Ende 2024 (spätestens 2025) | Zonenplan und Baureglement werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zum Beschluss vorgelegt |
Unterlagen
Typ | Titel |
---|---|
Mitwirkungsbericht | |
Räumliche Strategie | |
Zonenplan |