Öffentliche Auflage und Mitwirkung
Nach der Vorprüfung beim Kanton wurde das bereinigte Geschäft der Ortsplanungsrevision während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit konnten schriftliche Einwendungen an den Gemeinderat gestellt werden (Art. 39 PBG Kanton Zug).
Es wurden zwei Informationsveranstaltungen und Sprechstunden durchgeführt.
Die Dokumente der öffentlichen Auflage sind nachstehend weiterhin abrufbar.
Der Gemeinderat handelt nun die Einwendungen mit den betroffenen Personen ab.
Diese Einwendungsabhandlungen finden voraussichtlich von Juni bis August 2025 statt.
Nach dieser Zeit überarbeitet die Gemeinde die Planungsinstrumente final und schaltet eine Abstimmungsbotschaft mit allen wichtigen Informationen zur Ortsplanungsrevision auf.
Die Gemeinde stimmt über die Ortsplanungsrevision und die Anträge des Gemeinderates in Kenntnis der Einwendungen und der Vorbehalte der Baudirektion ab.
Mit der Abstimmung sind die Einwendungen erledigt.
Nach der Abstimmung wird die Ortsplanungsrevision durch die Kantonale Baudirektion genehmigt.
Verbindliche Dokumente
Typ | Titel | Bearbeitet |
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1. Bauordnung vom 04.04.2025 | 02.05.2025 | |
2. Zonenplan (mit Gewässerraum) 1:5000 vom 04.04.2025 | 25.04.2025 | |
3. Parkplatzreglement der Gemeinde Risch vom 23.04.2025 | 25.04.2025 |