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29.10.2020

Gemeindeversammlung vom 24. November 2020

29.10.2020
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2020 die folgenden Traktanden zur Beratung und Beschlussfassung.
Botschaft 24.11.2020
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Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2020 die folgenden Traktanden zur Beratung und Beschlussfassung. 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. September 2020
  2. Budget 2021
  3. Finanzplan 2021 – 2025
  4. Aufhebung des Submissionsreglements

Das Budget 2021 weist bei einem Aufwand von 60.4 Millionen Franken und einem Ertrag von 60.5 Millionen Franken einen Ertragsüberschuss von 112'300 Franken aus. Das Budget 2021 wurde unter der Annahme erstellt, dass der Steuerfuss unverändert bei 57 % bleibt. Auf der Ertragsseite musste für das Jahr 2021 ein um 3.6 Millionen Franken tieferer Beitrag aus dem innerkantonalen Finanzausgleich eingestellt werden. Weiter wurden die Steuererträge bei den natürlichen Personen um 1.2 Millionen Franken und bei den juristischen Personen um zwei Millionen Franken reduziert. Grund hierfür ist die unsichere Entwicklung der Steuererträge in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Gleichzeitig konnten die Erträge aus den übrigen Steuern mit einem Betrag von 5.5 Millionen Franken budgetiert werden, was einem Mehrertrag gegenüber dem Budget 2020 von knapp vier Millionen Franken entspricht.

Auf der Aufwandseite fällt der betriebliche Aufwand um 1.5 Millionen Franken tiefer und der Personalaufwand um 1.2 Millionen Franken höher aus als im Budget 2020. Ab dem Jahr 2021 müssen die Zuger Gemeinden Investitionen linear abschreiben. Durch diesen Systemwechsel wird die Aufwandseite im Budget 2021 um 3.7 Millionen Franken entlastet. Damit nach wie vor eine angemessene Selbstfinanzierung vorliegt, sind im Budget 2021 neben den ordentlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungen von einer Million Franken ausserordentliche Abschreibungen von 6.5 Millionen Franken enthalten. Zur Deckung der Zusatzabschreibungen werden von den Reserven für Zusatzabschreibungen drei Millionen Franken aufgelöst.

In der Zeit bis 2025 fallen gemäss Finanzplan Investitionen von insgesamt 98.5 Millionen Franken an. Die grössten Investitionsprojekte in den nächsten fünf Jahren betreffen die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses 4, die Sanierung der Binzmühle, die Sanierung der Bädertechnik des Freibads Rotkreuz sowie das Hochwasserschutzprojekt.

Mit Traktandum Nr. 4 wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Aufhebung des Submissionsreglements vom 2. Dezember 1997 unterbreitet. Das gemeindliche Submissionsreglement ist nicht mehr anwendbar, da übergeordnetes Recht keinen gemeindlichen Handlungsspielraum offenlässt. Damit das Reglement aus der gemeindlichen Rechtssammlung entfernt werden kann, ist ein formeller Beschluss der Gemeindeversammlung notwendig.

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung liegt ein Schutzkonzept vor, das in der Botschaft aufgeführt ist. Das Schutzkonzept enthält eine Maskenpflicht für die Gemeindeversammlung. Das Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2020 wurde im Nachgang zu den Entscheiden des Bundesrats vom 28. Oktober 2020 aktualisiert.

Die Details zur Botschaft finden Sie hier.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Ivo Krummenacher, Gemeindeschreiber, 041 798 18 61

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