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31.10.2018

Gemeindeversammlung vom 27. November 2018

31.10.2018
Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Dienstag, 27. November 2018 um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung liegt vor und wird den Rischer Haushaltungen um den Freitag, 2. November 2018 zugestellt. Der Gemeindeversammlung werden insgesamt elf Traktanden vorgelegt.
Botschaft November
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Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Dienstag, 27. November 2018 um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung liegt vor und wird den Rischer Haushaltungen um den Freitag, 2. November 2018 zugestellt. Der Gemeindeversammlung werden insgesamt elf Traktanden vorgelegt. Es sind dies:

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni 2018
2. Budget 2019
3. Finanzplan 2019 – 2023
4. Handänderungskompetenz des Gemeinderats für die Legislatur 2019 bis 2022
5. Rahmenkredit erste Etappe Gesamtverkehrskonzept (GVK)
6. Planungskredit Sanierung Freibad Rotkreuz
7. Planungskredit strategische Planung öffentliche Nutzungen Zentrum Rotkreuz
8. Planungskredit Erweiterung Friedhof Rotkreuz
9. Teilrevision des Reglements über die familien- und schulergänzende Betreuung
10. Motion und Interpellation der FDP.Die Liberalen in Sachen Kinderbetreuung
11. Motion der Grünen in Sachen KISS

Das Budget 2019 der Gemeinde Risch sieht bei einem Aufwand von 58.1 Millionen Franken und einem Ertrag von 58.3 Millionen Franken einen Überschuss von 144'500 Franken vor. Das Budget wurde unter der Annahme eines Steuerfusses von 60 % erarbeitet, was einer Senkung um zwei Prozentpunkte entspricht. Die Reduktion des Steuerfusses wird möglich, da sich einerseits die Steuereinnahmen erfreulich entwickeln und andererseits die Ausgleichszahlung an die Gemeinde Risch aus dem innerkantonalen Finanzausgleich um rund 1.6 Millionen Franken zunehmen wird.

Der Finanzplan 2019 bis 2023 ist über den ganzen Zeitraum hinweg ausgeglichen. Bis 2023 stehen Bruttoinvestitionen von 107.5 Millionen Franken an. Die Finanzstrategie sieht vor, dass die Finanzierung dieser hohen Investitionen aus eigenen Mitteln erfolgen soll. Diese Vorgabe kann nach aktuellem Planungsstand knapp nicht eingehalten werden. In den Jahren 2021 und 2022 resultiert eine Nettoschuld von 3.9 respektive 8.5 Millionen Franken.

Mit den Traktanden 5 bis 8 wird eine Reihe von Planungen initiiert. Mit dem Rahmenkredit von 3.5 Millionen Franken für die erste Etappe der Umsetzung des Gesamtverkehrskonzepts (GVK, Traktandum Nr. 5) soll ein erster Teil der vorgesehenen Massnahmen geplant und realisiert werden. Hierzu gehören unter anderem die Umgestaltung des westlichen Teils der Birkenstrasse (vom Bahnhof bis zum Areal des neuen Campus' der Hochschule Luzern, HSLU) sowie die Realisierung eines Kreisels beim Knoten Birken-/Blegistrasse.

Ein Planungskredit über 870'000 Franken ist für die Sanierung des Freibads in Rotkreuz vorgesehen. Der bauliche Zustand des Freibads entspricht nicht mehr den Anforderungen und macht es notwendig, dass in einem ersten Schritt die Bädertechnik umfassend saniert und erneuert wird. In einem zweiten Schritt soll zudem die Infrastruktur (Umkleideräume, sanitäre Anlagen und Kiosk) überholt werden.

Mit einer strategischen und umfassenden Planung soll die öffentliche Nutzung des Zentrums von Rotkreuz untersucht und Lösungen erarbeitet werden. Dafür wird ein Kredit von 320'000 Franken beantragt. Hintergrund ist, dass in absehbarer Zeit mehrere wichtige Entscheide anstehen, die auf einer soliden strategischen Planung abgestützt werden sollen.

Schliesslich soll die Erweiterung des Friedhofs Rotkreuz geplant und gleichzeitig mit der Öffnung (Ausdolung) des Waldbachs im Bereich des Friedhofareals koordiniert werden. Eine Erweiterung des Friedhofs wird nötig, da der Platz im bestehenden Urnengemeinschaftsgrab mittelfristig aufgebraucht sein wird. Weiter haben sich die Bestattungswünsche in den letzten Jahren stark geändert, weshalb die sinnvolle Nutzung des Areals für Bestattungen umfassend überdenkt werden soll.

Zwei weitere Traktanden betreffen die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Die Schulraumplanung 2014 sieht vor, dass an der Meierskappelerstrasse, unter anderem mit dem Neubau, zusätzlicher Raum für die Modulare Tagesschule geschaffen wird. Der Bau befindet sich zurzeit in Realisierung. Mit der Revision des gemeindlichen Reglements wird es möglich, dass künftig mehr Kinder die Modulare Tagesschule besuchen können und das erweiterte Raumangebot auch genutzt werden kann. Dieselbe Absicht deckt sich mit Motion der FDP. Die Liberalen (Traktandum Nr. 10), weshalb die Motion als erheblich erklärt und – unter der Voraussetzung, dass die Teilrevision des Reglements angenommen wird – abgeschrieben werden soll. Das Begehren der FDP.Die Liberalen enthält zudem eine Interpellation zum Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung, die beantwortet wird.

Ausserdem nimmt der Gemeinderat Stellung zur Motion der Grünen Risch-Rotkreuz betreffend Erweiterung der Freiwilligenarbeit mit einer koordinierten Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften nach dem Modell KISS. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung die Motion nicht erheblich zu erklären. Die Gemeinde Risch ist aktuell daran, ein eigenes, generationenübergreifendes Netzwerk aufzubauen, das die Freiwilligenarbeit und die Nachbarschaftshilfe fördert und über das bestehende Mass hinaus etablieren soll.

Die Details zur Botschaft finden Sie hier.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung: 
Ivo Krummenacher, Gemeindeschreiber, Tel. 041 798 18 61

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