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12.08.2020

Gemeindeversammlung vom 9. September 2020

12.08.2020
Die nächste Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Mittwoch, 9. September 2020 um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung wird den Rischer Haushaltungen um den Freitag, 14. August 2020 zugestellt. Der Gemeindeversammlung werden insgesamt acht Traktanden vorgelegt.
Gemeindeversammlung
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Die nächste Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Mittwoch, 9. September 2020 um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung wird den Rischer Haushaltungen um den Freitag, 14. August 2020 zugestellt. Der Gemeindeversammlung werden insgesamt acht Traktanden vorgelegt.

 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2019
  2. Rechnung 2019
  3. Änderung der Bauordnung; Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Erhebung von Mehrwertabgaben
  4. Bebauungsplan Buonaserstrasse
  5. Standortentwicklung für neuen Werk- und Ökihof
  6. Sanierung Freibad Rotkreuz
  7. Motion Urs Gassmann betreffend Lotsendienst
  8. Motion Grüne Risch-Rotkreuz betreffend Umwelteinflüsse


Die Gemeindeversammlung war ursprünglich auf den 8. Juni 2020 angesetzt worden. Wegen der Pandemie und der dagegen getroffenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung musste die Gemeindeversammlung verschoben werden.

An der Gemeindeversammlung werden insgesamt acht Traktanden behandelt. Mit Traktandum Nr. 2 wird Ihnen die Jahresrechnung 2019 vorgelegt. Die Jahresrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 11.1 Millionen Franken ab. Budgetiert wurde ein Überschuss von 144‘500 Franken. Der Ertragsüberschuss soll dazu verwendet werden, die Reserven für Zusatzabschreibungen um 8 Millionen Franken zu erhöhen. Mit den verbleibenden 3.1 Millionen Franken sollen Zusatzabschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen vorgenommen werden.

Das Rechnungsergebnis 2019 ist rückblickend auf die sehr gute Konjunkturlage und gewisse Sondereffekte zurückzuführen. Die vom Gemeinderat verfolgte Politik, Überschüsse für die Erhöhung der Reserven für Zusatzabschreibungen zu verwenden, soll weitergeführt werden. Damit wird es möglich, in dem sich abzeichnenden konjunkturell schwierigeren Umfeld finanzpolitisch handlungsfähig zu bleiben.

Mit Traktandum Nr. 3 soll eine gesetzliche Grundlage für Mehrwertabgaben bei grösseren Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen geschaffen werden. Die Gemeinde Risch kennt bereits eine recht lange Tradition, bei solchen Vorhaben mit den Bauherren Vereinbarungen für eine Mehrwertabgabe abzuschliessen. Aufgrund der Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Jahr 2019 bedürfen gemeindliche Vereinbarungen für Mehrwertabgaben bei Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen neu einer spezifischen gesetzlichen Grundlage in den gemeindlichen Bauordnungen.

Mit dem vierten Traktandum wird Ihnen der Bebauungsplan Buonaserstrasse zum Beschluss vorgelegt. Der Bebauungsplan ist die Grundlage für die Schaffung von Wohnraum für das Leben im Alter. Darin eingeschlossen sind Alterswohnungen und ein neues Pflegeheim als Ersatz des Alterszentrums Dreilinden. Der östliche Teil des Areals soll der Gemeinde langfristig als strategische Reserve dienen. Basis des Bebauungsplans war ein städtebauliches Konkurrenzverfahren gewesen, aus dem ein Richtprojekt für die Überbauung Leben im Alter hervorging. Die Federführung für die Planung liegt bei der Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag), die sich zu 75 % im Eigentum der Einwohnergemeinde und zu 25 % im Eigentum der Bürgergemeinde befindet.

Mit Traktandum Nr. 5 wird der Gemeindeversammlung ein erster Planungskredit für die Evaluation eines neuen Standorts für den Öki- und den Werkhof unterbreitet. Der heute bestehende Ökihof beim Sportpark wurde im Jahr 2001 in Betrieb genommen. Seither ist die Gemeindebevölkerung von rund 7400 auf über 11'000 Einwohnerinnen und Einwohner gestiegen. Die heutige Infrastruktur ist an ihre Grenzen gelangt und bedarf einer Erweiterung. Mit der Planung ist vorgesehen, dass künftig ein Ökihof-Standort sowohl nördlich wie auch südlich der Bahnlinie betrieben wird. Der Werkhof befindet sich in einem Gebäude, das aus den 60er Jahren stammt. Es wurde im Jahr 2017 so instand gestellt, dass es bis zu einem Neubau weitergenutzt werden kann.

Mit dem sechsten Traktandum wird Ihnen die Sanierung der Bädertechnik des Freibads Rotkreuz unterbreitet. Die Sanierung dient unter anderem dazu, dass die gesetzlich geforderten Vorgaben für die Wasserqualität eingehalten werden können.

Mit Traktandum Nr. 7 wird Ihnen die Motion von Urs Gassmann betreffend Einführung eines Lotsendienstes für Schulkinder vorgelegt. Der Gemeinderat empfiehlt Ihnen, die Motion nicht als erheblich zu erklären. Ein Lotsendienst ist nach Einschätzung des Gemeinderats kein geeignetes Mittel, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen, was auch in einem externen Gutachten bestätigt wurde. Lotsendienste sind geeignet, temporär, beispielsweise bei Baustellen, für die Erhöhung der Schulwegsicherheit zu sorgen.

Mit Traktandum Nr. 8 wird Ihnen die Motion der Grünen Risch-Rotkreuz betreffend die Überprüfung aller gemeindlichen Vorlagen auf die Umwelteinflüsse eingereicht. Der Gemeinderat anerkennt das Anliegen, bei gemeindlichen Aktivitäten stets auch die ökologischen Auswirkungen im Auge zu behalten. Auf eine reglementarische Verpflichtung des Gemeinderats, bei allen Vorlagen an die Gemeindeversammlung die ökologischen Auswirkungen darzulegen, soll nach Einschätzung des Gemeinderats verzichtet werden. Die bestehenden Ressourcen sollen zur Umsetzung von Massnahmen mit Bezug zur Ökologie eingesetzt werden anstatt für die Erfüllung von reglementarischen Vorschriften im Sinne der Motion.

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung liegt ein Schutzkonzept vor, das in der Botschaft aufgeführt ist. Das Schutzkonzept enthält eine Maskenpflicht für die Gemeindeversammlung.

Die Details zur Botschaft finden Sie hier.


Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Ivo Krummenacher, Gemeindeschreiber, Tel. 041 798 18 61

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