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28.02.2013

Stimmrechtsbeschwerden vom Regierungsrat abgewiesen

28.02.2013
Stimmrechtsbeschwerden vom Regierungsrat abgewiesen

Stimmrechtsbeschwerden vom Regierungsrat abgewiesen

Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch vom 27.
November 2012 zu Traktandum 6 (Begegnungszone Kreuzplatz) gingen beim Regierungsrat
des Kantons Zug zwei Stimmrechtsbeschwerden ein. Der Regierungsrat hat beide Beschwerden behandelt und abgewiesen.

Mit den zwei voneinander unabhängigen Stimmrechtsbeschwerden wurde sinngemäss beantragt, das Abstimmungsergebnis der Gemeindeversammlung vom 27. November 2012 zu
Traktandum 6 aufzuheben und den Investitionskredit über 510'000 Franken für die Realisierung des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes der Luzerner- und Buonaserstrasse (inklusive
der Errichtung einer Begegnungszone am Kreuzplatz) einer Urnenabstimmung zuzuführen.

Mit Entscheiden des Regierungsrats vom 19. und 26. Februar 2013 wurden beide Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen. Auf die erste Stimmrechtsbeschwerde wurde wegen formellen Mängeln nicht eingetreten. Die zweite Stimmrechtsbeschwerde wurde inhaltlich ausführlich
abgehandelt und die Haltung des Gemeinderats gestützt.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:

Ivo Krummenacher, Gemeindeschreiber
Telefon 041 798 18 61

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