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14.11.2018

Mitwirkungsverfahren zur Gemeindeordnung Risch

14.11.2018
Der Gemeinderat hat den Entwurf der Gemeindeordnung verabschiedet und führt ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durch. Mit der Gemeindeordnung erhält Risch eine Gemeindeverfassung, in der die zentralen Regelungen des Gemeinwesens festgehalten werden. Die Gemeindeordnung Risch regelt, was nicht bereits auf höherer Gesetzesstufe vorgegeben ist. Sie enthält 18 Artikel.

Der Gemeinderat hat den Entwurf der Gemeindeordnung verabschiedet und führt ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durch. Mit der Gemeindeordnung erhält Risch eine Gemeindeverfassung, in der die zentralen Regelungen des Gemeinwesens festgehalten werden. Die Gemeindeordnung Risch regelt, was nicht bereits auf höherer Gesetzesstufe vorgegeben ist. Sie enthält 18 Artikel.

Die Erarbeitung der Gemeindeordnung wurde von der vom Kanton Zug zur Verfügung gestellten Mustergemeindeordnung geprägt. Die Pflicht zur Einführung einer Gemeindeordnung geht auf die Revision des Gemeindegesetzes im Jahr 2013 zurück. Damals hat der Kantonsrat festgelegt, dass sich alle Zuger Gemeinden eine Gemeindeordnung geben müssen. Der Entwurf der Gemeindeordnung Risch enthält allgemeine Bestimmungen, beispielsweise zur Organisation der Gemeinde oder zur Informations- und Publikationspflicht. Sie umschreibt auch die Kompetenzen des Gemeinderats und der Gemeindeversammlung im Finanzbereich, womit die Zuständigkeitsordnung für Ausgabenbeschlüsse aus dem Jahr 1982 abgelöst wird.

Die Erarbeitung der Gemeindeordnung wurde von einem Projektausschuss begleitet, in welchem sämtliche Ortsparteien von Risch Einsitz nehmen konnten. "Die Begleitung durch den Projektausschuss hat sich gelohnt und wir konnten wertvolle Rückmeldungen aus den Diskussionen im Ausschuss in die Gemeindeordnung einarbeiten", erklärt Peter Hausherr, Gemeindepräsident und Auftraggeber des Projekts. Art. 7 der Gemeindeordnung sieht vor, dass künftig der Gemeinderat einmal pro Legislatur die Aufgaben und Abläufe der Gemeinde überprüfen und anschliessend darüber informieren muss. Art. 7 kam aus einer Anregung aus dem Projektausschuss zustande.

"Wir haben uns zum Ziel gesetzt, eine kurze und aussagekräftige Gemeindeordnung zu entwickeln. Gleichzeitig haben wir aber ganz bewusst der Gemeindeordnung eine Präambel vorangestellt, in der wir das Wesen und die zentralen Werte der Gemeinde Risch festgehalten haben", ergänzt Peter Hausherr.

Alle interessierten Personen können sich bis am 17. Dezember 2018 schriftlich zum Entwurf der Gemeindeordnung äussern. Weitere Informationen befinden sich hier.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Peter Hausherr, Gemeindepräsident, Tel. 041 798 18 66

 

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