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28.09.2016

Redimensionierung des Gesamtprojekts Binzmühle mit Sanierung der Altbaubestände

28.09.2016
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung am 29. November 2016, die Planung der Sanierung der Binzmühle voranzutreiben sowie die Remise in Stand zu stellen. Die beiden Zonenplanänderungen, für welche im Sommer 2016 eine öffentliche Auflage durchgeführt wurde, werden abgeschrieben. Mit der Sanierung der Altbauten wird derjenige Teil des Gesamtprojekts Binzmühle umgesetzt, der im Mitwirkungsverfahren Anfang Jahr, wie auch in der öffentlichen Auflage der Zonenplanänderungen unbestritten war. Auf die im Juli 2016 angekündigte Urnenabstimmung am 27. November 2016 wird verzichtet.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung am 29. November 2016, die Planung der Sanierung der Binzmühle voranzutreiben sowie die Remise in Stand zu stellen. Die beiden Zonenplanänderungen, für welche im Sommer 2016 eine öffentliche Auflage durchgeführt wurde, werden abgeschrieben. Mit der Sanierung der Altbauten wird derjenige Teil des Gesamtprojekts Binzmühle umgesetzt, der im Mitwirkungsverfahren Anfang Jahr, wie auch in der öffentlichen Auflage der Zonenplanänderungen unbestritten war. Auf die im Juli 2016 angekündigte Urnenabstimmung am 27. November 2016 wird verzichtet.

Binzmühle mit (von links nach rechts) Mühlegebäude, Haupthaus und rechts davon der Remise.
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Binzmühle mit (von links nach rechts) Mühlegebäude, Haupthaus und rechts davon der Remise.

Das idyllisch in ein Naturschutzgebiet mit Weiher eingebettete Gehöft der Binzmühle liegt lediglich rund 700 m westlich des Bahnhofs von Rotkreuz. Es ist grösstenteils im Eigentum der Gemeinde Risch. "Die Altbauten, bestehend aus dem Mittelhaus, dem Mühlegebäude sowie der nördlich davon gelegenen Remise, sind alle baulich in einem sehr schlechten Zustand. Der Gemeinderat hat sich bereits in der Legislatur 2011 bis 2015 das Ziel gesetzt, die Binzmühle einer sinnvollen Nutzung zuzuführen", meint Ruedi Knüsel, Vorsteher Planung/Bau/Sicherheit. Diese Absicht soll nun mit den Gemeindeversammlungsanträgen weiterverfolgt werden. Für die Ausarbeitung eines Bauprojektes hatte die Gemeindeversammlung einen Planungskredit von 290'000 Franken gesprochen.

Die Arbeiten für das Gesamtprojekt Binzmühle stellten sich als äusserst komplex und interdisziplinär dar: Neben der Suche nach einer sinnvollen Nutzung für die Altbaubestände wurde geprüft, ob an Stelle der ehemaligen Scheune ein Neubau errichtet werden kann, der das ursprüngliche Gebäudeensemble wieder komplettieren würde. In diesem Zusammenhang mussten auch ein Lärmgutachten, Abklärungen mit der Denkmalpflege und die Fragen der Störfallvorsorge aufgrund der Nähe zum Trassee der SBB geklärt werden. "Die Idee eines Neubaus hat uns zu Beginn überzeugt, weshalb wir die Arbeiten weiterführten und die hierzu notwendige Schaffung einer Ortsbildschutzzone planten", ergänzt Ruedi Knüsel. Der Neubau hätte an die Stiftung Phönix vermietet werden sollen, welche darin sozialtherapeutische Wohneinheiten errichtet hätte. Daneben wurde auch die Umzonung eines Teils der Zone für öffentliches Interesse und Bauten (OeIB) in eine Wohnzone angedacht.

Die Zonenplanänderungen fanden in beiden öffentlichen Mitwirkungsverfahren Anfang 2016 und im Sommer 2016 nicht die notwendige Unterstützung. Es hat sich gezeigt, dass die für die Sanierung und Erweiterung mit einem Neubau vorgesehene Ortsbildschutzzone umstritten bleiben wird und langjährige Rechtsmittelverfahren mit hohen Kosten und Rechtsunsicherheit mit ungewissem Ausgang drohten. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die beiden Zonenplanänderungen nicht weiter zuführen. Als Folge des Verzichts auf die Ortbildschutzzone kann der Neubau nicht realisiert und die vorgesehene Nutzung durch die Stiftung Phönix wird hinfällig. Die Nutzung des OeIB-Landes wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit unabhängig von den Sanierungsarbeiten überprüfen.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung am 29. November 2016 drei Kredite:
Einerseits soll ein Zusatzkredit für die Planung der Sanierung des Haupthauses und des Mühlegebäudes über 692'000 Franken gesprochen werden. Die Vorstudie und die durchgeführte Planerauswahl haben gezeigt, dass für die weiteren Planungsschritte erheblich mehr finanzielle Mittel aufgewendet werden müssen. Die beiden Bauten sollen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Im Mühlegebäude ist ein öffentlicher Raum vorgesehen. Die Gründung eines Vereins zur Bewirtschaftung dieser Räumlichkeiten wird weiter vorangetrieben.

Andererseits wird für die Sanierung der Remise ein Baukredit über 700'000 Franken beantragt. Die Remise wird für Vereinszwecke (Lager), zu geringem Teil für den Werkhof der Gemeinde Risch sowie für die Schaffung von Garagenplätzen für die Wohnungen des Haupthauses und des Mühleteils hergerichtet.

Damit diese beiden Kredite zur Abstimmung kommen können, muss die Gemeindeversammlung vorgängig die Altbaubestände vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen überführen. Hierfür ist ein Kredit von 1.7 Millionen Franken notwendig. Die Überführung ist eine rein finanztechnische Transaktion ohne Mittelabfluss.

Die baufällige Remise mit den behelfsmässigen Stützen zur Sicherung des Daches.
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Die baufällige Remise mit den behelfsmässigen Stützen zur Sicherung des Daches.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die zielstrebige Umsetzung der Altbausanierungen angebracht ist. Der Bauzustand der Gebäudeteile ist derart schlecht, dass ein Aufschieben der Sanierung nicht zu verantworten ist. "Die Investitionen werden nicht zu 100 % rentabilisiert, das sind wir uns bewusst. Deshalb steht auch die Überführung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen an. Nach heutiger Kenntnis handelt es sich bei den bestehenden Bauten um Gebäudeteile, die unter Denkmalschutz gestellt werden", hält Ruedi Knüsel fest. Durch die Sanierung nimmt die Gemeinde ihre Aufgabe wahr und führt die historischen Bauten wieder einer sinnvollen Nutzung zu, welche die Binzmühle behutsam beleben wird.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Ruedi Knüsel, Vorsteher Planung/Bau/Sicherheit, 041 798 18 38

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