3. Mobbing, Bossing, sexistische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Mobbing, Bossing, sexistische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexistisches Verhalten und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz werden nicht geduldet. Belästigte Personen werden geschützt und können sich an die verwaltungsinterne und -externe Ansprechstellen wenden. Wer belästigt, hat mit Sanktionen – bis hin zur fristlosen Entlassung – zu rechnen.
Detaillierte Informationen: Grundsatzerklärung