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ABC der Schulen Risch

ABC der Schulen Risch

In diesem Nachschlagewerk sind die wesentlichen Elemente, welche für unsere Schule charakteristisch sind.

Das ABC der Schulen Risch vermittelt den Eltern sowie allen Interessierten Informationen zu den verschiedenen Bereichen der Schule.

A

Abmeldung (Schulaustritt) von Schülerinnen und Schülern
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Risch müssen schulpflichtige Kinder frühzeitig bei der Schuladministration abgemeldet werden. Die Abmeldung können Sie hier vornehmen.

Absenzen - krankheitsbedingte
Falls Ihr Kind die Schule krankheitsbedingt nicht besuchen kann, muss die Lehrperson frühzeitig vor Unterrichtsbeginn informiert werden.

Absenzgesuch / Absenzenordnung
Das Absenzgesuch für maximal zwei Halbtage pro Semester ist eine Woche im Voraus der Lehrperson zuzustellen. Bei mehr als zwei Halbtagen ist das Absenzgesuch mit einem separaten Schreiben drei Wochen im Voraus der Lehrperson einzureichen. In der letzten vor und der ersten Woche nach den Sommerferien werden keine Absenzen bewilligt. Kinder mit bewilligten Absenzen müssen den verpassten Unterrichtsstoff in eigener Verantwortung in der Freizeit nachholen. Die Lernziele sind gleichzeitig mit der Klasse zu erreichen, verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden. Es besteht kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht. Die Lehrpersonen stellen auf Wunsch Arbeitsblätter und Aufgaben zur Verfügung. Bei Einsprachen kann die Spruch- und Bearbeitungsgebühr den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt werden.
Die Absenzordnung der Schulen Risch sowie das Gesuchsformular für Absenzen kann in der Schuladministration bezogen oder heruntergeladen werden. www.rischrotkreuz.ch Stichworte: Absenzordnung resp. Absenzgesuch

Abwesenheit der Lehrperson

Bei krankheitsbedingter Abwesenheit der Lehrperson hat das Kind Anrecht auf Betreuung während der Blockzeiten (Primarschule). Die offiziellen schulinternen Weiterbildungstage der Lehrpersonen, bei denen für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei ist, werden den Eltern anfangs Jahr mit dem Ferienkalender mitgeteilt.

Adressänderung
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde, bitte die Adressänderung der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz - Zentrale Tel. 041 798 18 18 oder online melden.

Anmeldung (Schuleintritt) von Schülerinnen und Schülern

Bei einem Zuzug in die Gemeinde Risch müssen schulpflichtige Kinder frühzeitig bei der Schuladministration angemeldet werden. Die Anmeldung können Sie hier vornehmen. 

Ansprechpartner/-in
Falls Fragen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch des Kindes auftauchen, bitte die aktuelle Lehrperson kontaktieren. Für organisatorische und administrative Fragen zum Schulalltag erteilt Ihnen unsere Schuladministration, Tel. 041 798 09 20 oder administration@schulenrisch.ch gerne Auskunft.                   

Arztuntersuche

Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Die schulärztlichen Untersuche finden während der Schulzeit im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der 8. Klasse statt.

Ausweise für Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler der Schulen Risch können sich in der Schuladministration einen persönlichen Schülerausweis ausstellen lassen (bitte Foto mitbringen). Dieser berechtigt zu verschiedenen Ermässigungen.

B

Begabungs- und Begabtenförderung

Begabtenförderung: Forscherclub
Schülerinnen und Schüler, welche sowohl in der Sachkompetenz verschiedenster Fächer sowie auch in den überfachlichen Kompetenzen überdurchschnittliche Leistungen erbringen (könnten), werden von der Klassenlehrperson und dem schulischen Heilpädagogen für den Forscherclub vorgeschlagen.

Begabungsförderung: Lernatelier
Schülerinnen und Schüler, welche in einzelnen Fächern überdurchschnittliche Leistungen erbringen, besuchen Lernateliers. In den vier bis siebenwöchigen Themenateliers werden die Schülerinnen und Schüler im Bereich ihrer Stärken gefordert und gefördert. Der Besuch eines Lernateliers steht allen Schülerinnen und Schülern offen sofern sie zur Zielgruppe gehören und die Empfehlung der Klassenlehrperson erhalten.

Die Angebote der Begabungs- und Begabtenförderung bieten den Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit auf ihrem Niveau zu leisten. Dieses Setting fordert die Lernenden heraus, fördert sie, weckt individuelle Interessen und bietet die Möglichkeit, diesen nachzugehen. Ziel ist, die Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten, ihrem Alter und ihrem Niveau zu fordern und zu fördern.

Berufswahlunterricht

In der Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler sorgfältig auf den Anschluss an die obligatorische Schulzeit vorbereitet. Einerseits mit Informationen zur Berufswelt und weiterführenden Schulen und andererseits durch die Auseinandersetzung mit sich selbst werden die Jugendliche befähigt, eine gute Entscheidung für die Berufs- oder Schulwahl zu treffen. Der Schwerpunkt liegt im Fach «Berufliche Orientierung» im 8. Schuljahr. Es werden die Kompetenzen des Lehrplan 21 abgedeckt. Eine Übersicht über zusätzliche Angebote und Aktivitäten finden Sie hier.

Informationen zu Schnupperlehren finden sich unter dem entsprechenden Stichwort.

Betreuung

Siehe Modulare Tagesschule oder www.rischrotkreuz.ch, Stichwort Modulare Tagesschule

Beurteilung

In der 1. Primarklasse ersetzt das Beurteilungsgespräch die Zeugnisnoten. An diesem Beurteilungsgespräch sind die Lehrperson, die Eltern und die Schülerin oder der Schüler beteiligt. Im ersten Semester der 2. Klasse werden die Leistungen dann erstmals benotet. Ab diesem Zeitpunkt werden zweimal jährlich Zeugnisnoten erteilt. Es finden jährlich Orientierungsgespräche statt.

An der Oberstufe werden ebenfalls zweimal jährlich Notenzeugnisse abgegeben. Zudem finden mindestens zwei Gespräche zur Standortbestimmung zwischen der Schülerin, dem Schüler, den Erziehungsberechtigten und der Lehrperson statt. www.zg.ch Stichwort Zeugnisse

Blockzeiten

Der Unterricht dauert von Montag bis Freitag. Der Mittwochnachmittag ist schulfrei. Die Stundenpläne des Kindergartens und der Primarschule sind so gestaltet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Vormittagen während mindestens vier Lektionen gleichzeitig den Unterricht besuchen (Blockzeit). Die Kinder des Kindergartens und der Primarschule besuchen somit einheitlich am Vormittag von 08.25 Uhr bis 11.45 Uhr den Unterricht. Selbst bei kurzfristigen Schulausfällen wie Krankheit der Lehrperson werden die Kinder in der Schule betreut und nicht nach Hause geschickt. Ausnahmen werden zwischen Eltern und Lehrperson abgesprochen. Die Blockzeiten betreffen nur die Vormittage. Am Nachmittag haben Kindergarten- und Primarschulkinder weiterhin ein bis drei schulfreie Nachmittage. 

Brückenangebote

Der direkte Weg nach der Schulzeit führt in eine berufliche Grundbildung oder in eine weiterführende Schule. Aus verschiedenen Gründen ist es möglich, ein Zwischenjahr einzuschalten. Eine Möglichkeit dazu ist der Besuch eines Brückenangebotes. Die Brückenangebote unterstützen Jugendliche bei der Berufsfindung und Ausbildungsplatzsuche, bei der Festigung von schulischen Kompetenzen, bei der Persönlichkeitsentwicklung sowie bei der Integration (Deutsch- und Kulturkenntnisse). Brückenangebote dauern in der Regel ein Jahr.

D

Deutsch als Zweitsprache

Fremdsprachige Kinder, die dem Unterricht in deutscher Sprache nicht oder nur ungenügend folgen können, haben Anspruch auf Zusatzunterricht im Fach Deutsch. Für fremdsprachige Kinder, die sich zwar verständigen können, aber noch grosse Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, wird der Zusatzunterricht Deutsch mit zwei bis drei Lektionen pro Woche angeboten. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Drogenkonsum, Rauchen, Alkohol

Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen gesundheitsschädlichen Genussmitteln ist den Schülerinnen und Schülern verboten. Auf dem Schulareal ist die Lehrerschaft für die Aufsicht zuständig. Für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und zu Hause sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

E

Einschulung

Kinder, die bis Ende Februar das sechste Altersjahr erfüllen, besuchen nach dem obligatorischen Kindergartenjahr die 1. Klasse der Primarstufe.

E-Mail-Adressen der Schulen Risch

Alle Mitglieder der Schulleitung, der Schuladministration, die Lehrpersonen, die Leiterin der Musikschule, der Bibliothek und der Tagesschule sowie die Hauswarte sind wie folgt per Email erreichbar: Die E-Mail-Adresse lautet jeweils vorname.nachname@schulenrisch.ch.

ELG (Eltern Lehrpersonen Gruppe) Risch Rotkreuz

Die ELG Risch Rotkreuz besteht aus engagierten und interessierten Eltern, die in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen der Schulhäuser Rotkreuz den Lebens- und Bildungsraum Schule mitgestaltet. Sie ist politisch, religiös und kulturell unabhängig. Die ELG stellt das Wohlergehen des Kindes ins Zentrum.

Die ELG Risch Rotkreuz wurde 1998, mit Unterstützung von Schule & Elternhaus, gegründet. Die ELG Risch Rotkreuzbesteht aus je einer Lehrperson pro Schulhausteam und Eltern, welche die Kerngruppe bilden. 

F

Ferienplan/Feiertage

Den Ferienplan, die Feiertage und besonderen Anlässe finden Sie hier .

Fundgegenstände

Für Gegenstände, die auf den Schulanlagen verloren gehen, ist der Hausdienst der entsprechenden Schulanlage zuständig. (Telefonnummern unter dem Stichwort "Hausdienst" abrufbar).

G

Gesetze

Das Bildungswesen des Kantons Zug ist hauptsächlich in folgenden Gesetzen geregelt:

  • Schulgesetz (412.11)
  • Verordnung zum Schulgesetz (412.111)

Diese Gesetze können direkt im Internet unter www.bgs.zg.ch/ aufgerufen werden.

Gesundheitsförderung

Die Gesundheitsförderung an den Schulen Risch fördert auf physischer und psychosozialer Ebene die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen.

Die an der Schule Beteiligten werden sensibilisiert für Themen der Gesundheitsförderung und Prävention. Auffälligkeiten werden möglichst frühzeitig wahrgenommen und entsprechende Unterstützung wird eingeleitet.

Aktuelle Themen und Tendenzen im Bereich Gesundheit werden in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen aufgenommen.

Gewalt

Gewalt und Konflikte sind heute leider in jeder Schule ein Thema. Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind in der Schule, dem Pausenplatz oder auf dem Schulweg wiederholt den negativen und aggressiven Handlungen eines oder mehreren Kindern ausgesetzt ist, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig mit der Klassenlehrperson Kontakt aufzunehmen. Zusammen mit der Schulleitung und der Schulsozialarbeit kann die Lehrperson somit möglichst schnell unterstützende Massnahmen besprechen und einleiten.

H

Hausaufgabenbegleitung Oberstufe
Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe besteht die Möglichkeit, dienstags und donnerstags jeweils von 16:30 bis 18:00 die Hausaufgaben in der Schule zu erledigen. Eine Oberstufenlehrperson betreut die Gruppe und kann Fragen beantworten. Das Angebot ist kostenpflichtig. Das Formular für die Anmeldung findet sich unter www.rischrotkreuz.ch, Stichwort: Hausaufgabenbegleitung

Hausaufgabenbegleitung Anmeldung
Titel Bearbeitet
Anmeldung Hausaufgabenbegleitung 19.03.2024

Hausdienst

Valon Sulejmani


Leitung Hauswartung
Zentrum Dorfmatt
6343 Rotkreuz
Geschäft: +41 41 798 18 04
E-Mail: valon.sulejmani@rischrotkreuz.ch

Die Zuständigkeit der einzelnen Gebäude können beim Team entnommen werden. 

I

Individuelle Förderstunde

Für die individuelle Förderung in der 1. bis 6. Klasse ist pro Woche eine Lektion vorgesehen, während der die Lehrperson mit einzelnen Schülerinnen und Schülern oder mit einer Gruppe arbeitet. Die Lektion für die individuelle Förderung ist im Stundenplan eingetragen und darf nicht mit anderen Stunden wie Musikschule / Sport, etc. belegt werden. Die Lehrperson legt fest, welche Schülerinnen und Schüler jeweils an der individuellen Förderung teilnehmen sollen und informiert die betreffenden Kinder spätestens am Vortag.

K

Kindergarten

Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Im Weiteren können Kinder, die bis Ende Februar das vierte Altersjahr erfüllen, auf Beginn des folgenden Schuljahres den freiwilligen Kindergarten besuchen.

Die Erziehungsberechtigten mit berechtigten Kindern für den Kindergarten erhalten im Dezember von der Schuladministration ein Schreiben mit einem Anmeldeformular.

Kindergartenabteilungen werden an folgenden Standorten geführt: Waldegg, Langmatt, Binzmühle und Holzhäusern.

Kooperative Oberstufe

Sekundar- und Realschule arbeiten als kooperative Oberstufe zusammen. In einzelnen Fächern werden schulartenübergreifende Niveaukurse A und B mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen geführt. Die Werkschule ist in die Realschule integriert.

L

Läuse

Sehr detaillierte Informationen rund um die Kopflaus und deren Behandlung finden Sie unter www.lausinfo.ch. Bei Unklarheiten können Sie mit unserer Fachfrau für Lausfragen Kontakt aufnehmen: Frau Doris Sidler, doris.sidler@schulenrisch.ch, Tel. +41 41 790 56 69.

Lehrplan 21
Ab Schuljahr 2019/20 werden alle Zuger Schulen mit dem Lehrplan 21 arbeiten. Die Einführung des Lehrplans 21 gliedert sich in verschiedene Projekte und ist ein mehrjähriger Prozess. Mit dem Lehrplan 21 werden die Ziele der Volksschule vereinheitlicht. Der erste gemeinsame Lehrplan für die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone erleichtert die Mobilität der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen. Er bildet zudem eine einheitliche Grundlage, um Lehrpersonen auszubilden und um Lehrmittel zu entwickeln.
Der Lehrplan 21 ist eine Weiterentwicklung der bis anhin gültigen Lehrpläne des Kantons Zug und schliesst an bisherige schulische Entwicklungen an. Neu im Vergleich zu den aktuellen Zuger Lehrplänen ist die Kompetenzorientierung. Schülerinnen und Schüler erwerben nicht nur Wissen, sie müssen dieses auch in verschiedenen Situationen anwenden können.
Weitere Informationen unter www.rischrotkreuz.ch, Stichwort: Lehrplan 21

Leitbild/Organigramm

Das Leitbild unserer Schule kann kostenlos bei der Schuladministration bezogen werden oder unter www.rischrotkreuz.ch, Stichwort Leitbild heruntergeladen werden.

Lernatelier

Für Kinder mit speziellen Begabungen werden in der Primarschule an zwei bis drei Vormittagen themenspezifische Lernateliers angeboten, wo die „ausgewählten“ Kinder aus der Stammklasse besuchen können. Sie arbeiten dann während drei Lektionen altersdurchmischt an speziellen Modulen. Der Unterricht in den altersgemischten Lerngruppen unserer Primarschule trägt den Bedürfnissen der Begabungsförderung weitgehend Rechnung. Hochbegabte Kinder werden gefördert und gefordert durch anspruchsvollere Aufgaben, durch spezielle Projektarbeiten usw.. Diese Kinder werden von der Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern und dem Kind fürs Lernatelier vorgeschlagen. Dies ist ein freiwilliges Zusatzangebot innerhalb der regulären Unterrichtszeit.

Logopädie-, Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapie

Die Aufgaben des Logopädischen Dienstes umfassen Prävention, Erfassung, Abklärung, Beratung und Therapie aller Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache. Dazu zählt auch die mathematische Sprache.

Jedes Kind, das sprachlich auffällig ist, hat Anrecht auf eine logopädische Abklärung, der eine Therapie oder Beratung folgen kann. Nicht in jedem Falle ist dies aber nötig. Wenn die allgemeine Entwicklung eine Verbesserung verspricht, kann auch das Zuwarten sinnvoll sein.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die Erziehungsberechtigten oder mit ihrem Einverständnis durch Ärzte, Lehrpersonen, Psychologen oder Institutionen. Alle Massnahmen, so zum Beispiel Erfassung, Abklärung, Beratung oder Therapie, bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Ludothek

Die Ludothek steht allen interessierten Kindern und Erwachsenen zur Benützung offen. Sie bietet Gelegenheit, neue Spielideen zu entdecken und auszuprobieren. Kinder ab Schulalter können Spielzeuge selbst ausleihen.

Öffnungszeiten:

Standort: Meierskappelerstrasse 15, 6343 Rotkreuz
www.ludorischrotkreuz.ch

M

Modulare Tagesschule

Die Modulare Tagesschule der Gemeinde Risch beinhaltet für die Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Primarklasse die Morgenbetreuung, Mittagsbetreuung und Nachmittagsbetreuung sowie den Ufzgi-Club. Die Leitung der Modularen Tagesschule unterliegt Frau Stephanie Arnold.

Das detaillierte Angebot, die Anmeldung sowie das Tarifblatt erhalten Sie in der Schuladministration oder direkt unter www.rischrotkreuz.ch .

Bei Fragen stehen Ihnen via Mail oder Telefon Frau Stephanie Arnold als Bereichsleiterin der Modularen Tagesschule und Frau Kristiana Simoni von der Schuladministration gerne zur Verfügung.

Stephanie Arnold


Bereichsleitung Modulare Tagesschule
Geschäft: +41 41 798 16 82
E-Mail: stephanie.arnold@schulenrisch.ch

Kristiana Simoni


Schuladministration
Geschäft: 041 798 18 05
E-Mail: kristiana.simoni@schulenrisch.ch

Musikschule

Infos über die Musikschule unter: www.rischrotkreuz.ch, Stichwort Musikschule

N

Niveaufächer

In der Oberstufe werden in den Fächern Englisch und Mathematik Niveaukurse A oder B mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen geführt.
Im gleichen Niveaukurs können so Schülerinnen und Schüler aus der Real- und Sekundarschule mit ähnlichem Leistungsniveau unterrichtet werden. Die Niveaus sind durchlässig und können bei Leistungsabfall oder -Steigerung halbjährlich gewechselt werden.

O

Oberstufe

In der Oberstufe werden die in der Primarschule erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und die Jugendlichen auf die berufliche oder eine weitere schulische Ausbildung vorbereitet. Die Oberstufe besteht aus den zwei Schularten Sekundar- und Realschule. Die Werkschule ist in die Realschule integriert.

P

Privatschulen

In der Schweiz gibt es ein breites Angebot an Privatschulen. Es ist der freie Entscheid der Eltern, ihr Kind in die öffentliche Volksschule oder in eine Privatschule zu schicken. Die Schulgemeinde Risch leistet keine finanziellen Beiträge für den Besuch einer Privatschule.

Psychomotorik-Therapie

Die psychomotorische Therapie wendet sich an Kindergarten- und Schulkinder, die Schwierigkeiten haben, sich in angemessenen Bewegungen und Handlungen auszudrücken, sowie Beziehungen einzugehen. Mögliche Erscheinungsbilder sind beispielsweise Unruhe, Ungeschicklichkeit, kleinkindliches oder aggressives Verhalten und Gehemmtheit.

Die Anmeldung erfolgt in Absprache mit den Eltern durch die Ärztin, den Arzt oder die Schulpsychologin, den Schulpsychologen. Kinder und Jugendliche können bei psychomotorischen Schwierigkeiten die Psychomotorik-Therapie im Schulhaus Waldegg besuchen.

Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen

Im Rahmen des kantonalen Projekts "Gute Schulen - Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen" wurden die Strukturen zur Qualitätsentwicklung in den gemeindlichen Schulen umgesetzt.
Im Zentrum steht die nachweisbare hohe Qualität der Bildung der Lernenden, welche im Kanton Zug die Schule absolvieren bzw. die Erhaltung und Entwicklung der guten Qualität der Zuger Schulen.
Weitere Informationen unter: www.zg.ch, Stichwort: Gute Schulen, Rahmenkonzept

R

Religionsunterricht

Schülerinnen und Schüler besuchen ab der 2. Primarklasse den katholischen oder reformierten Religionsunterricht. Dieser findet einmal wöchentlich oder alle 14 Tage statt.

Gemäss Schulgesetz ist ein Verzicht auf den konfessionellen Religionsunterricht durch die  Erziehungsberechtigten dem zuständigen Pfarramt vorher schriftlich mitzuteilen. 
Eine Abmeldung kann einmal jährlich per 31. März eingereicht werden.

Vorgehensweise bei einer Abmeldung: www.pfarrei-rotkreuz.ch

S

SCHILW

Die Schulinterne Weiterbildung (SchiLW, Schulhausinterne Lehrerinnen- und Lehrer-Weiterbildung) dient der fachlichen und pädagogischen Weiterbildung von Lehrpersonen und Angestellten. Für die Lehrpersonen ist die Teilnahme obligatorisch.
Die Lehrpersonenweiterbildung dient der Förderung der Selbst-, Sach- und Sozialkompetenz der Lehrperson und unterstützt die Weiterentwicklung der Schule. Die Weiterbildung umfasst ca. fünf Prozent der Arbeitszeit einer Lehrperson und fällt je nach Angebot in die Unterrichtszeit oder in die unterrichtsfreie Zeit.

Schnupperlehre Oberstufe

In der 1. Oberstufe sollen vor allem die Besuche der Berufs- und Schulorientierungen BSO einen ersten Einblick in die Berufswelt vermitteln. Schnupperlehren bilden die Ausnahme. Auf der Realstufe gibt es auf der 2. eine Schnupperwoche, auf der 2. Sekundarstufe sind individuelle Schnupperlehren während der Unterrichtszeit möglich, wenn die Schnupperlehre nicht in die Ferien verschoben werden kann. In der 3. Oberstufe sind Schnupperlehren ebenfalls während der Unterrichtszeit möglich, insbesondere solche, bei denen es um die Lehrstelle direkt geht.

Für die Vereinbarung einer Schnupperlehre wird oftmals ein Bewerbungsdossier verlangt. Sofern bereits Schnupperlehren absolviert werden, bevor der Berufswahlprozess im Unterricht behandelt wird, kann das Formular des Gewerbevereins, Kanton Zug ausgefüllt und dem gewünschten Betrieb eingereicht werden. Das Formular ist hier abrufbar: www.zugergewerbe.ch/schnuppern

Gesuch Schnupperlehre

Schuladministration

Haben Sie Fragen oder Anliegen, die unsere Schule betreffen? Die Mitarbeitenden der Schuladministration geben Ihnen gerne Auskunft. Sie sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr unter Tel. +41 41 798 09 20 oder per E-Mail .

Schulareal

Die Pausenplätze sind öffentlich und dürfen ausserhalb des Schulbetriebes für Freizeitaktivitäten benutzt werden. Die Spielwiesen und Rasenflächen dürfen nur bei trockenem Wetter genutzt werden. Die Rasenflächen dürfen nicht befahren werden.

Schulbestätigung

Bescheinigungen des Schulbesuches für Schülerinnen und Schüler können kostenlos bei der Schuladministration, Tel. +41 41 798 09 20 oder per E-Mail: beantragt werden.

Schulbesuchstage

Zweimal pro Schuljahr finden an den Schulen Risch offizielle Schulbesuchstage statt. Die Daten werden jeweils im Veranstaltungskalender veröffentlicht. Schulbesuche sind auch ausserhalb der offiziellen Besuchstage nach Absprache mit der Lehrperson möglich.

Schulkommission

Die Schulkommission ist ein beratendes Organ des Gemeinderates. Sie stützt sich bei ihrer Tätigkeit auf das Schulgesetz sowie die Vorgaben der kantonalen und kommunalen Behörden. Die Schulkommission ist Bestandteil der Abteilung Bildung/Kultur und besteht aus 10 Mitgliedern. Der zuständige Gemeinderat ist von Amtes wegen Mitglied und zugleich Präsident der Schulkommission. Der Rektor, eine Lehrpersonenvertretung sowie die Schulpräsidentin der Schule Meierskappel, nehmen beratend an den Sitzungen teil.

Die Schulkommission berät den zuständigen Gemeinderat in bildungspolitischen und kulturellen Anliegen. Im Weiteren setzt sie sich für eine ganzheitliche Betrachtung der Bildung und Kultur innerhalb der Gemeinde ein. Sie befasst sich mit den strategischen Vorgaben innerhalb der Abteilung und erfüllt die ihr vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben.

Schulleitung

Die Schulleitung ist verantwortlich für die pädagogische, personelle und organisatorische Führung der Schule. Ihr unterliegt die operative Führung. Das Schulleitungsteam besteht aus dem Rektor, dem Prorektor, den Schulleiterinnen und Schulleitern, sowie der Leiterin Schuladministration.

Im ganzen Entwicklungsprozess übernimmt die Schulleitung eine Schlüsselfunktion. Mit einer Schulleitung, die über Kompetenzen und Weisungsbefugnis verfügt, kann die Qualitätsentwicklung zielgerichteter und nachhaltiger gesteuert werden.

Schulparlament

Demokratische Prozesse beginnen im Kleinen. Die Schulen Risch führen dazu Klassenräte und in jedem Team ein Schulparlament. In letzterem befinden sich nebst gewählten Schülerinnen und Schülern, abgeordnete Lehrpersonen und je eine Vertretung der Schulleitung, des Hausdienstes und der Schulsozialarbeit. Die Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen mitzubestimmen und das Schulleben aktiv mitzugestalten. In der partnerschaftlichen Auseinandersetzung wird zudem das gegenseitige Verständnis aller Beteiligten gefördert. Die Konzepte der Primarschule und der Oberstufe sind unterschiedlich ausgeprägt.

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Der Auftrag der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen besteht darin, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden in schulischen und erzieherischen Fragen zu beraten. Um gute Lösungen erarbeiten zu können, sind entsprechende Abklärungen und die Mitarbeit der beteiligten Personen erforderlich.

Der schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Dienststelle. Bei schulischen Fragen erfolgt die Anmeldung in der Regel durch die Lehrperson über das Rektorat in Absprache mit den Eltern. Eltern können sich aber auch direkt an den schulpsychologischen Dienst wenden.

Schul- und Disziplinarordnung

Die Schul- und Disziplinarordnung finden Sie unter www.rischrotkreuz.ch.

Schul- und Gemeindebibliothek

Die Schul- und Gemeindebibliothek steht allen Kindern und Erwachsenen offen.

Öffnungszeiten:

Standort und Kontakt: Meierskappelerstrasse 9, 6343 Rotkreuz
Tel. +41 41 798 16 18, E-Mail

Neben Büchern, Hörbüchern für Erwachsene, Comics, Tonies, Filme und CD-ROM’s, gibt es viele Zeitschriften und es stehen zwei Internetplätze zur Verfügung. Neu kann auf die Digitale Bibliothek Zentralschweiz zugegriffen werden.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu adaptiert die Schulsozialarbeit Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf das System Schule. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen können sich direkt an die Schulsozialarbeit wenden. 

Spielgruppen

In der Gemeinde Risch werden verschiedene Spielgruppen angeboten. Die Abteilung Soziales/Gesundheit gibt Ihnen gerne Auskunft: + 41 41 798 18 90,

S Dokumente
Titel Bearbeitet
Dispensgesuch Schnupperlehre 07.10.2020
Konzept Schulparlament Oberstufe 07.10.2020
Konzept Schulparlament Primarstufe 07.10.2020
Schnupperlehren Gesuch 03.10.2022

T

Teams

Der Lehrkörper ist in vier Teams gegliedert. Es gibt drei Teams in der Primarschule (Süd, West, Nord) und ein Team in der Oberstufe (Ost). Jedes Team wird von einer Schulleiterin / einem Schulleiter geführt.

U

Übertritt I nach der 6. Primarklasse

Der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I erfolgt prüfungsfrei. Der Zuweisungsentscheid wird gemeinsam von der Klassenlehrperson, den Eltern und dem Kind in einem Zuweisungsgespräch bis spätestens 15. März gefällt. Die Ergebnisse ausserkantonaler Zuweisungsverfahren werden in der Regel anerkannt.

Über den Ablauf des Verfahrens und die Beurteilungskriterien werden die Eltern der 5. Klässler jeweils im September anlässlich eines Elternabends informiert. Zudem sind alle wichtigen Infos online geschaltet. www.zg.ch Stichwort Übertrittsverfahren 1

Übertritt II an weiterführende Schulen und Berufsmaturitätsschule
Der Übertritt II erfolgt ebenfalls prüfungsfrei mittels Zuweisungsgespräch zwischen Klassenlehrperson, Eltern und Schülerin oder Schüler. Der Entscheid für Kantonale Mittelschulen muss bis spätestens 15. März, für die lehrbegleitende Berufsmaturität bis 25. März gefällt werden.
Alle wichtigen Infos sind online geschaltet. www.zg.ch Stichwort Eintritt in Mittelschulen oder BM1 Aufnahmeverfahren

Ufzgi-Club

Für die Kinder der Primarschule besteht die Möglichkeit, jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag anschliessend an die Schule den Ufzgi-Club zu besuchen. Die angemeldeten Kinder erledigen ihre Hausaufgaben in kleinen Gruppen mit einer Betreuerin. Die detaillierten Unterlagen inkl. Anmeldeformular finden Sie unter www.rischrotkreuz.ch. Stichwort: Ufzgi-Club

V

Veloprüfung

Sie findet für alle Schulkinder der 5. Primarklassen jeweils im Mai statt. Die Lehrpersonen bereiten die Schülerinnen und Schüler darauf vor.

Verkehrserziehung

Diese findet in Zusammenarbeit mit der Polizei auf der Kindergarten- und Primarstufe statt.

Versicherung

Die Versicherung der Kinder ist Sache der Eltern. Grundsätzlich muss ein Unfall immer der eigenen Krankenkasse gemeldet werden.

Z

Zahnpflege

Zahnpflege in der Schule: In regelmässigen Abständen werden die Kindergärten sowie die Primarklassen durch unsere Schulzahnpflegeinstruktorin besucht. Sie vermitteln den Kindern das notwendige Wissen über die Zahnpflege und motivieren sie, zu den Zähnen Sorge zu tragen.

Zahnärztlicher Untersuch 
Jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres erhalten alle Erziehungsberechtigten vom Schulzahnarztdienst der Gemeinde Risch einen Gutschein für den jährlich obligatorischen zahnärztlichen Untersuch ihrer Kinder. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Schulzahnarztdienst.

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Kontakt

Schulen Risch Telefon +41 41 798 09 20

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