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Rechtsvorschlag

Rechtsvorschlag

Vorgehen bei Rechtsvorschlag

Eine Schuldanerkennung ist die Bestätigung des Schuldners, dass eine Forderung gegen ihn zu Recht besteht. Diese ermöglicht, dass der Gläubiger im Rechtsöffnungsverfahren eine provisorische Rechtsöffnung erhält.

Haben Sie keine Schuldanerkennung? Dann haben Sie beim Friedensrichter der Gemeinde Risch um Ansetzung einer Friedensrichterverhandlung nachzusuchen (Zivilklage).

Haben Sie eine unterschriebene Schuldanerkennung? Dann können Sie direkt beim Kantonsgericht Zug die provisorische Rechtseröffnung beantragen (Rechtsöffnungsbegehren).

 

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Kantonsgericht

Kanontsgericht Telefon +41 41 728 52 00

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