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Baugesuchseingabe

Baugesuchseingabe

Digitales Baugesuch

Die Baugesuche werden neu über die Onlineplattform "cymo-ebau" eingereicht. Für die digitale Erfassung im "cymo-ebau" ist ein Zuglogin Voraussetzung (siehe unten). Neu laden Baugesuchsteller alle Unterlagen und Pläne auf "cymo-ebau" hoch. Die Eingabequittung und das Baudossier müssen ausgedruckt, signiert und per Post eingereicht werden. Die Unterlagen müssen in vierfacher Ausführung in Papierform eingereicht werden. Diese Zahl soll in einer späteren Phase reduziert werden.

Die neue Plattform ist benutzerfreundlich aufgebaut, das Gesuchformular wird vereinfacht und der Prozess transparent dargestellt. So können Gesuchsteller künftig auf "cymo-ebau" verfolgen, wie weit der Bewilligungsprozess fortgeschritten ist. Auch die Kommunikation mit der zuständigen Dienststelle der Gemeinde Risch erfolgt künftig über die neue Plattform.

Zuglogin-Konto

Voraussetzung für den Zugang auf "cymo-ebau" ist eine digitale Identität auf Zuglogin. Dabei handelt es sich um die elektronische Identifikationslösung des Kantons Zug, die es der Bevölkerung ermöglicht, Verwaltungsgeschäfte online abzuwickeln. Das Erstellen eines Benutzerkontos ist kostenlos. Personen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, können sich schriftlich anmelden. Ausserkantonale Personen müssen ein Antragsformular herunterladen, ausfüllen und sich danach entweder am Empfangsschalter der Stadtverwaltung Zug (Gubelstrasse 22, Zug) oder am Schalter der Bibliothek Zug (St.-Oswalds-Gasse 21, Zug) registrieren lassen.

Links

Antragstellung für Zuglogin

Informationen zu eZug

Informationen zu Zuglogin

Medienmitteilung Gemeinde Risch

Aktionen

Digitales Baugesuch

Formulare

Baugesuchsformular klein (pdf)

Baugesuchsformular gross (pdf)

Bauanfrage

Bauanzeige

Einzureichende Pläne, Anforderungen gemäss §§ 46 und 47 Verordnung zum Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug

  • Der aktuelle Grundbuchplan oder Situationsplan mit Angaben der Lage und Abstände der Bauten gegenüber Strassen, Nachbargrundstücken und Gebäuden sowie Baulinien. Das neue Bauvorhaben ist rot einzuzeichnen und zu vermassen. Angaben über die Lage und die Abstände der Bauten gegenüber Strassen, Nachbargrundstücken und Gebäuden sind ebenfalls zu vermassen.
  • Die Grundrisspläne (Massstab 1:100) aller Geschosse sind detailliert zu vermassen insbesondere Treppenhäuser, Fluchtwege, Korridore, und Loggias und die Raumnutzung ist aufzuführen. Der Erdgeschossboden ist mit absoluter Meereshöhe sowie +/- 0.00 anzugeben.
  • In den Querschnittplänen (Massstab 1:100) aller Geschosse müssen das gewachsene und das neu gestaltete Terrain sowie die Stockwerk- und Raumhöhen und die First- und Gebäudehöhe eingetragen sein (effektive Höhenkoten). Der Erdgeschossboden ist mit absoluter Meereshöhe sowie +/- 0.00 anzugeben.
  • In den Fassadenplänen (Massstab 1:100) müssen das gewachsene und das neu gestaltete Terrain sowie die Stockwerk- und Raumhöhen und die First- und Gebäudehöhe eingetragen sein (effektive Höhenkoten). Der Erdgeschossboden ist mit absoluter Meereshöhe sowie +/- 0.00 anzugeben.
  • Dachaufsichten bei Flachdachgebäuden (Massstab 1:100).
  • Das Kanalisationsprojekt ist gemäss den VSA-Richtlinien zu erstellen. Die Kanalisationsleitung ist vom Gebäude bis zur Anschlussleitung einzutragen.
  • Der Umgebungsplan (Massstab 1:100) zeigt auf, wie die Gestaltung der Aussenräume geplant ist, bestehendes und neues Terrain, Mauern, Beläge, Bepflanzung (insbesondere Bäume: Bestand, Ersatz- und Neupflanzung), Höhenangaben und Schnitte bestehend und neu den relevanten Orten, Containerplatz sowie die Ver- und Entsorgung mit den zugehörigen Strassenplänen. Die Park- und Kinderspielplätze müssen aus den Plänen ersichtlich sein. Die Übergänge zum Nachbargrundstück müssen verständlich aufgezeigt werden.

Alle Unterlagen sind je 3-fach sowie digital (PDF) einzureichen. Bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone 4-fach. Bei Veränderungen bestehender Bauten sind diese im Plan farblich wie folgt darzustellen: alte Bauteile grau, abzubrechende gelb und neue Bauteile rot.

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