Zustandsaufnahmen Kanalisation
Im Abwasserreglement der Gemeinde Risch ist festgelegt, dass ein Eigentümer einer Abwasseranlage dafür zu sorgen hat, dass die Anlagen baulich und betrieblich in einwandfreien Zustand gehalten sind. Es wird zwischen öffentlichen und privaten Kanalnetz unterschieden wovon die privaten Hausanschlussleitungen rund die Hälfte des gesamten Kanalisationsnetzes ausmachen. Untersuchungen in der Schweiz ergaben, dass etwa 2/3 der Hausanschlüsse sanierungsbedürftig sind. Die Gemeinde Risch nimmt ihre Aufsichtspflicht wahr und wird neben der öffentlichen auch die privaten Kanalisationen inkl. Hausanschlüsse (bis an die Bodenplatte heran) untersuchen.
Zustandsaufnahmen 2016
Ab 10. Oktober 2016 wurden im Rahmen der Zustandsaufnahmen die Kanalisationsleitungen im übrigen Gemeindegebiet, also ausserhalb der Bauzone, gespült und mit Kanalfernsehen der Zustand festgehalten. Es wurden die Schmutz- und Mischwasserleitungen erfasst. Die Arbeiten konnten Ende Dezember 2016 abgeschlossen werden.