Fremdwasser einleiten
Fremdwasser einleiten
Zu Fremdwasser zählen:
- Sickerwasser aus Sickerleitungen
- Reservoirüberläufen
- Ablauf von Laufbrunnen
- gefasstes Drainage-, Hang- oder Quellwasser
Für die Einleitung von Fremdwasser in die Siedlungsentwässerung ist eine Einleitungsbewilligung erforderlich, welche nur in Ausnahmefällen von der Abteilung Planung/Bau/Sicherheit erteilt wird. Begründet liegt dieses Vorgehen in der verminderten Reinigungsleistung der ARA Schönau durch das stetig zufliessende Reinwasser.
Mit dem Gesuch ist der Nachweis zu erbringen, dass keine andere technische Lösung, als der Anschluss an die Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation, möglich oder finanziell zumutbar ist.