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Gesuch um Einleitungsbewilligung an die öffentliche Kanalisation

Gesuch um Bewilligung einer Liegenschaftsentwässerung

Generelle Information

Unter Abwasser versteht man alles Wasser, dass von einem Grundstück in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, unabhängig davon, ob es verschmutzt oder nicht verschmutzt ist. Zum Abwasser gehört somit alles Wasser aus Küche, Bad, WC Waschküche, wie auch das Regenwasser von Dächern, Wegen und Plätzen. Verschmutzte Abwässer von Liegenschaften, welche durch häuslichen, gewerblichen, industriellen oder sonstigem Gebrauch verunreinigt wurden ist, muss einer Abwasserreinigungsanlage zugeführt werden. Nicht verschmutztes Regenwasser von Dächern, Vorplätzen und Wegen sowie Sickerwasser und Brunnenwasser ist – wenn immer möglich – auf dem Grundstück zu versickern oder in einer separaten Leitung einem Gewässer zuzuführen.

Jede Neuanlage oder bauliche Änderungen einer privaten Abwasserleitung bedarf einer Einleitungsbewilligung durch die Gemeinde oder den Kanton (Gewässer ausserhalb Bauzone). Es wird empfohlen, sich vor der Baueingabe mit der Abteilung Planung/Bau/Sicherheit, Bereich Tiefbau, in Verbindung zu setzen.

Dieses Gesuch umfasst die Einleitungsbewilligung von Anschlüssen an die öffentliche Kanalisation für den Neuanschluss, eine Zweckänderung, den Um- oder Ausbau und die Sanierung von privaten Abwasseranlagen.

Vorgehen

  1. Das Gesuch um Einleitungsbewilligung ist bei der Abteilung Planung/Bau/Sicherheit spätestens zwei Monate vor Baubeginn einzureichen. Das Gesuch umfasst das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular je Medium und die erforderlichen Planunterlagen in vierfacher Ausführung. Zudem sind alle Gesuchsunterlagen zusätzlich elektronisch einzureichen. Idealerweise wurde bereits im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens das Entwässerungskonzept geprüft und genehmigt.
  2. Die Abteilung Planung/Bau/Sicherheit prüft formell, ob die Unterlagen den Vorschriften entsprechen und für den Entscheid ausreichend sind. Fehlen notwendige Pläne, Angaben oder Unterlagen wird das Einleitungsgesuch an den Gesuchsteller bzw. an den Projektverfasser zur Ergänzung zurückgewiesen. Weitere ergänzende Unterlagen und Angaben können verlangt werden. Die Abteilung Planung/Bau/Sicherheit ist bereit die Gesuchsunterlagen, bevor alle notwendigen Unterschriften eingeholt werden, auf die Vollständigkeit zu prüfen (ca. 2-3 Arbeitstage). Über offensichtliche Mängel wird der Gesuchsteller bzw. der Projektverfasser informiert.
  3. Nach erfolgter materieller Prüfung des Gesuches stellt die Abteilung Planung/Bau/Sicherheit der Bauherrschaft den schriftlichen Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung zu.
  4. Meldung des Baubeginn an das Kontrollorgan.
  5. Bauten/Anlagen der privaten Abwasseranlage fachgerecht erstellen.
  6. Für alle Abweichungen von den genehmigten Plänen ist vor Arbeitsbeginn die Zustimmung der zuständigen Stelle bzw. der zuständigen Behörde einzuholen. Hierfür reichen Sie die zu ändernden Planunterlagen in vierfacher Ausführung sowie digital ein. Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. 1 Arbeitstag.
  7. Meldung des Bauendes an das Kontrollorgan. Vor dem Eindecken der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Anlage sind alle Anlageteile, insbesondere:
    • der Anschluss an die öffentliche Kanalisation bzw. an die private Kanalisation
    • die Hausanschlussleitung (ab Kontrollschacht bis Anschluss an die öffentliche Kanalisation)
    • sämtliche Grundleitungen und Schächte
    • Retentionsanlage mit allen Bestandteilen

    durch das Kontrollorgan der Gemeinde abnehmen zu lassen. Der gewünschte Abnahmetermin ist mit dem Kontrollorgan (Abteilung Planung/Bau/Sicherheit 041 798 18 48) mindestens 24 Stunden im Voraus zu vereinbaren. Ist keine rechtzeitige Meldung erfolgt, muss die Bauherrschaft die vom Kontrollorgan zu bestimmenden Massnahmen (z.B. Kanal-TV-Aufnahme, Ausgraben der Leitung usw.) auf ihre eigenen Kosten durchführen. Die Abnahme beinhaltet nicht das Einmessen der Entwässerungsanlagen.

    Hinweise (in Erarbeitung)

    • beizulegende Gesuchsunterlagen
    • Baukontrollen / Abnahmen
    • Technische Bestimmungen
    • Objektschutz / Hochwasser
    • weiterführende Links zu Fachstellen

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    Typ Titel Bearbeitet
    Retentionstool Gemeinde Risch 15.07.2022

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