Gesuch um Bewilligung von Bauarbeiten und Grabungen im Strassenraum von Gemeindestrassen
Generelle Information
Dieses Gesuch umfasst die Bewilligung von Bauarbeiten und Grabungen sowie den Betrieb von Leitungen im Strassenraum von Gemeindestrassen gemäss dem gemeindlichen Strassenreglement. Das Gesuch ist spätestens 12 Arbeitstage vor Baubeginn vollständig ausgefüllt einzureichen. Verkehrspolizeiliche Anordnungen und/oder Absprachen mit gemeindlichen und kantonalen Instanzen und allenfalls weiterer Kreise sind ausdrücklich vorbehalten und nicht Gegenstand der Grabenaufbruchbewilligung. Vor Erteilung der Grabenaufbruchbewilligung und dem Vorliegen einer verkehrspolizeilichen Anordnung darf mit den Bau- und Grabarbeiten nicht begonnen werden.
Für Grabenarbeiten im Strassenraum von Kantonsstrassen sind die kantonalen Fachstellen zuständig.
Für Grabenarbeiten im Strassenraum von Privatstrassen sind die jeweiligen Grundeigentümer und/oder die zuständige Person der jeweiligen Strassengenossenschaft zuständig.
Strassengenossenschaften:
- Grundstrasse
- Neuhofweg/Steinweg
- Gartenweg
- Obere Weidstrasse
- Sagenweid
Vorgehen
- Bestimmungen (Ausführungsbestimmungen, Allgemeine Vorschriften, Ansätze für die Abgeltung) lesen.
- Gesuchsformular ausfüllen und mit erforderlichen Planunterlagen abschicken.
- Die Baustellensignalisation hat gemäss der VSS-Norm SN 640 886 zu erfolgen. Spezielle Massnahmen zur Verkehrsführung während der Bauausführung sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Bereichsleiter Sicherheit/Verkehr/Umwelt, Telefon 041 798 18 20, abzusprechen. Allenfalls ist eine temporäre Verkehrsanordnung erforderlich.
- Grabenaufbruchbewilligung abwarten.
- Abgabe der Kopie der Grabenaufbruchbewilligung zusammen mit dazugehörigen Unterlagen an Bauleitung/Bauunternehmer.
- Meldung des Baubeginn an den Werkmeister.
- Bauten/Anlagen fachgerecht erstellen.
- Meldung der Fertigstellung der Reinplanie an den Werkmeister.
- Meldung des Bauendes an den Werkmeister.
- Abnahme der Bauten/Anlagen zusammen mit dem Werkmeister.
- Abgabe der Lieferscheinkopien.
- Festlegung der Flächen für den Abgeltungsbetrag
- Rechnungstellung durch Gemeinde bestehend aus:
- Bearbeitungspauschale
- allenfalls Mehraufwand bei Unterlassen von Meldungen (je Meldung!)
- Abgeltungsbetrag
- allenfalls Kosten für Instandstellung Markierung usw.
Einzureichende Dokumente
- ausgefülltes Formular (Eingabe per Internet oder Post)
- Situationsplan
- bei Privatstrassen mit öffentlichen Fahrwegrecht (Plan) zudem die Zustimmung des Eigentümers
ergänzende Dokumente
in Abhängigkeit von der Baute/Anlage und/oder Lage im Strassenraum:
- Normalprofil
- Längsschnitt
- Bauphasenplan
- Signalisationsplan
- Installationsplan
Downloads
Typ | Titel | Dokumentdatum |
---|---|---|
Abgeltungsansätze 2022 | 28.06.2022 | |
Adressliste zu Werkleitungsauskünften | 01.01.2017 | |
Allgemeine Vorschriften | 01.01.2017 | |
Ausführungsbestimmungen | 14.11.2022 |