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Aufenthalt im Ausland

Weltreise, Auslandsaufenthalt

Sie möchten eine längere Reise ins Ausland unternehmen? Wir bitten Sie sich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und sich über folgende Punkte bereits Gedanken zu machen:

  • Dauer der Reise / des Aufenthalts
  • Grund der Reise / des Aufenthalts
  • Wohnadresse in der Schweiz nach Reiseende
  • Postzustellung
  • Aktuelles Miet- / Eigentumsverhältnis
  • Miet- / Eigentumsverhältnis während der Abwesenheit
  • Arbeitsverhältnis
  • Ehepartner oder minderjährige Kinder in der Schweiz

Abklärungen bezüglich den Steuern und Ihrer Krankenkasse, empfehlen wir direkt bei der entsprechenden Stelle zu treffen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des EDA. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

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