Datensperre
Privatpersonen oder -unternehmen sowie gemeinnützige Institutionen und politische Parteien können von der Einwohnerkontrolle Auskunft über die Personendaten im Einwohnerregister verlangen, insbesondere die aktuelle Wohnadresse bzw. den Wegzugsort. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie Ihre Daten im Einwohnerregister sperren lassen. Unten steht Ihnen ein vorbereitetes Formular zur Verfügung, welches Sie uns ausgefüllt und unterzeichnet zukommen lassen können.
Details über die Bekanntgabe von Personendaten entnehmen Sie dem Art. 9 des Datenschutzgesetzes des Kantons Zug, sowie dem Art. 57bis des Gemeindegesetzes des Kantons Zug.
Typ | Titel |
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Datensperre |