Navigieren auf Risch

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Medienmitteilungen

Medienmitteilungen

Durchführung der Rechnungsgemeindeversammlungen in den Zuger Einwohnergemeinden

Der Bundesrat hat am 29. April 2020 das weitere Vorgehen in Zusammenhang mit der Lockerung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) kommuniziert. Dabei hat er bekannt gegeben, dass er am 27. Mai 2020 über die Beibehaltung, Einschränkung oder Aufhebung des aktuell geltenden Versammlungsverbots orientieren wird.

Die Zuger Einwohnergemeinden führen traditionell ihre Rechnungsgemeindeversammlungen überwiegend im Juni durch. Aufgrund des Umstands, dass erst Ende Mai 2020 feststehen wird, ob die Gemeindeversammlungen durchgeführt werden können, ist auch bei einer Aufhebung des Versammlungsverbots eine Durchführung vor den Sommerferien 2020 kaum möglich. Dies, weil die Gemeindeversammlungen 20 Tage im Voraus öffentlich im Amtsblatt publiziert werden müssen und der Druck sowie Versand der Gemeindeversammlungsbotschaften einige Tage in Anspruch nehmen. Die Finanzdirektion hat den Zuger Gemeinden gegenüber mitgeteilt, dass sie nicht auf die Frist von Ende Juni zur Einreichung der Jahresrechnungen besteht.

Die Zuger Einwohnergemeinden werden und dürfen die Rechnungsabschlüsse 2019 entweder an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung nach den Sommerferien oder zusammen mit dem Budget 2021 im Herbst/Winter 2020 genehmigen lassen. Die Zuger Einwohnergemeinden werden die Rechnungsabschlüsse wie folgt genehmigen lassen:

Gemeinde

Datum Gemeindeversammlung Genehmigung Jahresabschluss 2019

Oberägeri

7. September 2020*

Unterägeri

14. Dezember 2020

Menzingen

25. November 2020

Cham

14. September 2020*

Hünenberg

14. Dezember 2020

Steinhausen

3. September 2020*

Risch

9. September 2020*

Walchwil

22. September 2020*

Neuheim

15. Dezember 2020

Anmerkung: * ausserordentliche Gemeindeversammlung

In Baar steht der Entscheid betreffend Durchführung der Rechnungsgemeindeversammlung noch aus. In der Stadt Zug wird die Jahresrechnung 2019 vom Grossen Gemeinderat (Stadtparlament) abgenommen.

Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
Peter Hausherr, Vorsitzender der GPK, Tel. 041 798 18 66

GPK empfiehlt die Teilrevision des PBG und das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) zur Annahme

Am 19. Mai 2019 kommt die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) zur Abstimmung. Deren Annahme ist für die Zuger Einwohnergemeinden von grosser Bedeutung. Im Planungs- und Baurecht werden von den Gemeinden mitgetragene Regelungen geschaffen, die es erlauben, dass die Einwohnergemeinden ihre Raumplanungen weiterentwickeln können. Mit der STAF-Vorlage liegt ein nach Ansicht der GPK (Gemeindepräsidenten-Konferenz der zugerischen Gemeinden) tragbarer Kompromiss vor, um eine international anerkannte und wettbewerbsorientierte Unternehmensbesteuerung umzusetzen.

Die PBG-Teilrevision schafft die Voraussetzungen, dass die Zuger Gemeinden die anstehenden Ortsplanungsrevisionen in Angriff nehmen können. Die vom Bund vorgegebene Frist zur Umsetzung des eidgenössischen Raumplanungsrechts läuft Anfang Mai 2019 ab. Die Gesetzesänderung führt nach Massgabe des Bundesrechts eine Mehrwertabgabe für Neueinzonungen ein. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, auch bei Aufzonungen und Bebauungsplänen Mehrwertabgaben erheben zu können, sofern die hierzu notwendige gesetzliche Grundlage in den gemeindlichen Bauordnungen geschaffen werden. Dies schafft Rechtssicherheit und verhindert ein weiteres politisches Hickhack ohne Aussicht auf eine bessere Lösung.

Die STAF-Vorlage ist für viele im Kanton Zug angesiedelten Unternehmen von zentraler Bedeutung. Mit ihr wird die Unternehmensbesteuerung neu so geregelt, dass sie international anerkannt wird. Damit werden die aktuell geltenden Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Statusgesellschaften abgeschafft und alle Unternehmen nach den gleichen Grundsätzen besteuert. Die Umsetzung von STAF im Kanton Zug wird dazu führen, dass die Zuger Gemeinden nach wie vor für Firmen attraktiv bleiben.

Beide Vorlagen sind wohl austariert, weshalb sie von der GPK zur Annahme empfohlen werden. Eine Annahme ist im Interesse der Gemeinden und auch der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
Peter Hausherr, Vorsitzender der GPK, Tel. 041 798 18 66

Weitere Informationen

Aktuell RSS abonnieren

Fusszeile