Navigieren auf Risch

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

AHV-Zweigstelle

AHV-Zweigstelle
Bild Legende:

Die gemeindliche AHV-Zweigstelle ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern, Firmen, Leistungsbezügern, Beitragspflichtigen der Gemeinde und der kantonalen Ausgleichskasse in Zug. Sie erteilt Auskünfte, gibt Formulare, Broschüren und Merkblätter ab und hilft selbstverständlich auch beim Ausfüllen der diversen Papiere.

Sie finden die AHV-Zweigstelle im 1. OG des Zentrums Dorfmatt, Schalter Soziales/Gesundheit.

Für Termine und Gespräche bitte vorgängig einen Termin reservieren lassen.

Unter www.akzug.ch sind sämtliche Formulare und Merkblätter einsehbar und können dort direkt bestellt werden.

Wann haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht ausreichen.

AHV- und IV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese allein nicht ausreichen, können Sie Ergänzungsleistungen beanspruchen. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt somit vom Einkommen und Vermögen ab. Die Ergänzungsleistungen sind aber keine Almosen: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch!

Eine provisorische Berechnung von Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente ist möglich unter folgendem Link.

Weitere Informationen erhalten Sie bei

  • der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes
  • Ihrer AHV-Ausgleichskasse
  • der kantonalen IV-Stelle
  • im Internet unter www.ahv.ch

Weitere Informationen

Aktuell RSS abonnieren

Kontakt

AHV-Zweigstelle Telefon +41 41 798 18 90

Fusszeile