Benützung Turnhallen und Gemeindesaal
Turnhallen
Seit dem 11. Mai 2020 sind Sporttrainings unter gewissen Voraussetzungen wieder möglich. Die Hygienevorgaben des Bundes müssen dabei konsequent eingehalten werden und entsprechende Schutzkonzepte sind nötig. Der Kanton Zug wird bei den Vereinen und Betreibern von Sportanlagen stichprobenmässig Kontrollbesuche durchführen.
Die Gemeinde hat für die Turnhallen ein Schutzkonzept erstellt. Das Schutzkonzept ist auf der Website unter dem Raumreservationsprogramm aufgeschaltet. Zudem liegt es vor Ort auf. Die Vereine, die den Trainingsbetrieb aufnehmen, müssen zusätzlich ein eigenes Schutzkonzept erstellen. Sie werden dabei von ihren Verbänden unterstützt.
Die Turnhallen dürfen nur von Vereinen benützt werden und stehen für Individualsportler oder privat organisierte Gruppen nicht zur Verfügung. Vereine, die ihren Trainingsbetrieb ganz oder teilweise wieder aufnehmen wollen, müssen dies der Abteilung Bildung und Schule unter Vorlage ihres eigenen Schutzkonzepts mitteilen (E-Mail an bus@steinhausen.ch).
Bei von den Vereinen betriebenen Sportanlagen wie zum Beispiel der Fussballanlage oder der Tennisanlage im Sunnegrund sind die zuständigen Vereine allein für ein Schutzkonzept verantwortlich.
Gemeindesaal
Die Räume im Gemeindesaal mit dem Saal selbst und den beiden Sitzungszimmer 1 und 2/3 stehen ab dem 6. Juni 2020 als einzige Sitzungs- und Veranstaltungsräume der Gemeinde zur Verfügung. Bei allen Sitzungen und Veranstaltungen ist der Mindestabstand einzuhalten. Die Gemeinde hat ein Schutzkonzept für den Gemeindesaal erstellt. Bei Veranstaltungen im Saal muss zudem ein Schutzkonzept des Veranstalters vorliegen. Ausserdem ist eine Präsenzliste zu führen, damit im Fall einer Infektion die Nachverfolgung möglich ist (Contact Tracing).
Bitte beachten Sie die maximale Belegung der Räume:
Raum | Maximale Belegung (Personen) |
Foyer | 70 |
Saal hinten | 45 |
Saal vorne | 55 |
Ganzer Saal | 100 |
Sitzungszimmer 1 | 8 |
Sitzungszimmer 2/3 | 16 |
Proberaum | 20 |
Schulräume
Bis zum Ende der Sommerferien bleiben die Schulräume für externe Mieter grundsätzlich geschlossen. Davon betroffen sind Schulküchen, Aulen, Singsäle u.a.
Typ | Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Schutzkonzept Turnhallen und Gemeindesaal | 03.06.2020 | 46.4 KB |