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04.12.2020

Ungültige briefliche Stimmabgaben

04.12.2020
Von 3'432 abgegebenen Stimmrechtsausweisen waren 59 Stimmabgaben ungültig.

An der eidgenössischen Urnenabstimmung vom 29. November 2020 haben 3'432 Stimmberechtige teilgenommen. Davon haben 98.31 % brieflich abgestimmt. Es mussten 59 briefliche Stimmabgaben (= 1.72 % aller Stimmenden) aus formellen Gründen für ungültig erklärt werden. Der mit Abstand häufigste Ungültigkeitsgrund (50) war die fehlende Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis. In weiteren Fällen lagen die Stimmzettel nicht im grünen Stimmzettelcouvert oder dieses war nicht zugeklebt.

Bitte halten Sie sich, auch wenn Sie Ihre brieflichen Stimmabgabe in den Briefkasten der Gemeinde werfen, stets an die formellen Vorgaben der brieflichen Stimmabgabe. Verwenden Sie insbesondere das amtliche graue Rücksendecouvert und legen Sie den Stimmrechtsausweis so in das Rücksendecouvert, dass im Fenster die Adresse der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.

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