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Veranstaltungen im Wald

Veranstaltungen im Wald

Sämtliche Veranstaltungen im Wald mit mutmasslich über 100 Teilnehmenden oder Zuschauenden sind dem kantonalen Amt für Wald und Wild zu melden. Bei mehr als 250 Teilnehmenden oder Zuschauenden bedarf die Veranstaltung einer Bewilligung des Amtes für Wald und Wild. Keine Bewilligungspflicht besteht für Wanderungen auf Waldstrassen und -wegen.

Alle Veranstaltungen, deren Auswirkungen geeignet sind, den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft ernsthaft zu gefährden, sind unabhängig von der Anzahl Teilnehmenden bewilligungspflichtig. Insbesondere fallen Rad-, Ski- oder Reitsportveranstaltungen sowie Veranstaltungen an denen akustische Verstärkeranlagen, Lichtorgeln oder andere technische Hilfsmittel verwendet werden darunter.

Voraussetzung für eine allfällige Bewilligung einer Veranstaltung im Wald ist immer das Einverständnis der Waldgenossenschaft als Eigentümerin des Steinhauser Wald.

Anfragen zu Veranstaltungen im Wald können der Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz gestellt werden.

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