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Instrumente & Gesang

Informationen zum Instrumental- und Gesangsunterricht an der Musikschule Steinhausen.
Instrumente und Gesang an der Musikschule Steinhausen
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In der Regel beginnen die Schülerinnen und Schüler nach der Musikalischen Grundschule mit dem Instrumental- und Vokalunterricht. Dieser wird im Einzelunterricht erteilt. Ein früherer Eintritt ist nach einer Eignungsabklärung möglich.

Der Fächerkatalog umfasst alle Holzblas- und Blechblasinstrumente, Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Tasteninstrumente sowie Schlaginstrumente. Der Instrumental- und Vokalunterricht wird von Lehrpersonen mit einer entsprechenden Lehrbefähigung einer Musikhochschule (Master of Arts in Musikpädagogik) erteilt.

Der Erwachsenenunterricht wird auch als Workshop angeboten (Lektionenabonnement).

Die Tarifliste gibt Auskunft über die aktuellen Konditionen.

Per Schuljahr 19/20 gelten neue Tarife. 

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 8. April 2019 die neuen Tarife und die Mietkonditionen für die Musikschule Steinhausen ab Schuljahr 2019/2020 festgelegt. Die bisherigen Tarife stammten aus dem Jahr 2001. Mit den neuen Tarifen bewegt sich die Gemeinde Steinhausen insgesamt im unteren Drittel der Tarife für die Musikschulen im Kanton Zug. 

Die bestehenden Grundtarife für die Musikschülerinnen und Musikschüler wurden um rund 25 % angehoben, bei Erwachsenen erfolgte ein Aufschlag um rund 10 %, ausgehend von einem höheren Kostenniveau. Kostenlos sind die Angebote der Rhythmik im Kindergarten, der Musikerfahrung in der 1. Primarklasse sowie die Ensembles und die Angebote für Einsteiger-, Kinder- und Jugendchor.

Das Reglement, die Richtlinie, die Tarife und die Mietkonditionen der Musikschule Steinhausen sind auf einander abgestimmt. Das neue Reglement der Musikschule Steinhausen gelangt an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2019 zur Abstimmung. Die neuen Tarife und Mietkonditionen können ab Mai 2019 auf der Website der Gemeinde bzw. Musikschule Steinhausen eingesehen werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Schulsekretariat Steinhausen.

 

An- und Abmeldung

An- und Abmeldungen für den Musikunterricht können per Webformular vorgenommen werden. Beachten Sie, dass diese jeweils bis am 31. Mai sowie 30. November beim Schulsekretariat einzureichen sind. Sind Sie oder Ihr Kind bereits im Musikunterricht, füllen Sie keine Anmeldung aus. Sie erhalten von der Lehrperson ein Erklärungsformular (nur für das 2. Semester) für die Fortsetzung des Unterrichts. Mit dem Erklärungsformular können Sie ebenfalls die Abmeldung für das kommende Schuljahr mitteilen. Es muss keine zusätzliche Abmeldung eingereicht werden.

Bitte wählen Sie das entsprechende Formular aus:

Weitere Informationen

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