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31.03.2022

Aktuelle Informationen zur Pandemie Covid - 19 vom 31.03.2022

31.03.2022
Informationen, Coronavirus

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Pandemie Covid - 19

31.03.2022 - Achtung: Alle Dokumente befinden sich ganz unten in der Dateiauflistung.


31.03.2022 – Ganz unten im Downloadbereich finden Sie die Medienmitteilung des Bundesrates vom Mittwoch, 30. März 2022 zur Aufhebung der besonderen Lage.

Auszug aus der Medienmitteilung:
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.

Der Unterricht an der Schule Steinhausen findet ohne Einschränkungen statt.

18.02.2022 - Seit Donnerstag, 17. Februar 2022 hat der Bundesrat weitgehende Massnahmen rund um COVID-19 aufgehoben. Ganz unten im Downloadbereich finden Sie die Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Februar 2022.

Auszug aus der Medienmitteilung: 
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Der Entscheid des Bundesrates hat natürlich Einfluss auf den Schulbetrieb nach den Sportferien.

·         Die Schulen benötigen keine Schutzkonzepte mehr. Es bleibt aber nach wie vor
          sinnvoll, auf Hygienemassnahmen (Lüften, Hände waschen, Abstand halten) zu
          achten. Das Schutzmaterial der Schule steht dem Personal hierfür weiterhin zur
          Verfügung.
·         Die Maskenpflicht an den Schulen ist für Schülerinnen und Schüler sowie für
          Lehrpersonen auf allen Schulstufen aufgehoben. Wer sich unsicher fühlt und
          weiterhin eine Maske tragen möchte, darf dies tun.
·         Die flächendeckenden Reihentests werden nicht wieder aufgenommen.


03.02.2022 -
Unten im Downloadbereich finden Sie die Medienmitteilung des Bundesrates vom 02. Februar 2022 sowie die Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion vom 03. Februar 2022.

Auszüge der Medienmitteilungen:
Coronavirus: Bundesrat hebt Quarantäne und Homeoffice-Pflicht auf und startet Konsultation zu umfassenden Lockerungen. 
Ab morgen Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Er schlägt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar 2022 beschliessen kann. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar.

Von Reihentests zu anlassbezogenen Untersuchungen und Verzicht auf Maskenpflicht in den Schulen, Lockerung der Vorgaben für Spitäler und Pflegeheime: 
Der Zuger Regierungsrat reagiert auf die veränderte Pandemie-Situation und passt die kantonalen Vorgaben entsprechend an. Die Reihentests an den Schulen werden nach den Sportferien eingestellt und durch anlassbezogene Tests ersetzt, wenn in einer Klasse eine Häufung von Ansteckungen nachgewiesen ist. Wenn sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert, wird zudem die Maskenpflicht auf Primarstufe und Sekundarstufe I nach den Sportferien nicht verlängert. 

Nach dem Lagerapport von Gesundheits- und Bildungsdirektion vom 16. Februar 2022 werden definitive Informationen vorliegen. Die Schule Steinhausen wird am 18. Februar alle Eltern über den Schulstart nach den Sportferien informieren.

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an das Schulsekretariat Steinhausen bus@steinhausen.ch oder 041 749 13 13.

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