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Baugesuchseingabe

Eingabe Baugesuch

Kurzbeschrieb Baugesuchseingabe

Das Baugesuchsformular online ausfüllen und anschliessend via Post mit allen Beilagen einreichen. Sämtliche Pläne sind zusätzlich in elektronischer Form als pdf einzureichen.

Einzureichende Pläne, Anforderungen gemäss § 27 Verordnung zum Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug

  • Der aktuelle Grundbuchplan oder Situationsplan muss mit Datum und Unterschrift vom Nachführungsgeometer versehen sein. Das neue Bauvorhaben ist rot einzuzeichnen und zu vermassen. Angaben über die Lage und die Abstände der Bauten gegenüber Strassen, Nachbargrundstücken und Gebäuden sind zu vermassen.
  • Die Grundrisspläne (Massstab 1:100) aller Geschosse sind detailliert zu vermassen insbesondere Treppenhäuser, Fluchtwege, Korridore, und Loggias und die Raumnutzung ist aufzuführen. Der Erdgeschossboden ist mit absoluter Meereshöhe sowie +/- 0.00 anzugeben.
  • In den Querschnittplänen (Massstab 1:100) aller Geschosse müssen das gewachsene und das neu gestaltete Terrain sowie die Stockwerk- und Raumhöhen und die First- und Gebäudehöhe eingetragen sein (effektive Höhenkoten). Der Erdgeschossboden ist mit absoluter Meereshöhe sowie +/- 0.00 anzugeben.
  • In den Fassadenplänen (Massstab 1:100) müssen das gewachsene und das neu gestaltete Terrain sowie die Stockwerk- und Raumhöhen und die First- und Gebäudehöhe eingetragen sein (effektive Höhenkoten). Der Erdgeschossboden ist mit absoluter Meereshöhe sowie +/- 0.00 anzugeben.
  • Dachaufsichten bei Flachdachgebäuden (Massstab 1:100).
  • Das Kanalisationsprojekt ist gemäss den VSA-Richtlinien zu erstellen. Die Kanalisationsleitung ist vom Gebäude bis zur Anschlussleitung einzutragen.
  • Der Umgebungsplan (Massstab 1:100) zeigt auf, wie die Gestaltung der Aussenräume geplant ist, bestehendes und neues Terrain, Mauern, Beläge, Bepflanzung (insbesondere Bäume: Bestand, Ersatz- und Neupflanzung), Höhenangaben und Schnitte bestehend und neu den relevanten Orten, Containerplatz sowie die Ver- und Entsorgung mit den zugehörigen Strassenplänen. Die Park- und Kinderspielplätze müssen aus den Plänen ersichtlich sein. Die Übergänge zum Nachbargrundstück müssen verständlich aufgezeigt werden.

Alle Pläne sind 4-fach einzureichen. Bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone 5-fach. Bei Veränderungen bestehender Bauten sind diese im Plan farblich wie folgt darzustellen: alte Bauteile grau, abzubrechende gelb und neue Bauteile rot.

Weitere benötigte Unterlagen

  • Zur Kontrolle der Höhenlage des Erdgeschossfussbodens und zur Kontrolle von Unterniveaubauten im ordentlichen Grenzabstand, sind entlang von Fassaden Höhenaufnahmen vom gewachsenen Terrain einzureichen. Kommt der Neubau teilweise im bestehenden Gebäude zu liegen, ist dort wo sich die beiden Gebäude kreuzen, das gewachsene Terrain aufzunehmen. Ergänzende Höhenaufnahmen können verlangt werden. Amtliche Vermessungen sind zwingend.
  • Energienachweis: Unter dem folgenden Link finden Sie das Ablaufschema Energievollzug. Mit der Baueingabe sind mindestens die drei Formulare EN-ZG, EN-1a und EN2-a einzureichen. Der definitive Energienachweis muss spätestens 4 Wochen vor Baubeginn eingereicht werden und ist ein zwingender Bestandteil für die Baufreigabe. Weitere Formulare finden Sie unter Energie Zentralschweiz.
  • Lärmschutznachweis: Bei nutzungsempfindlichen Bauten , entlang von Autobahnen, Kantonsstrassen, stark befahrenen Gemeindestrassen, SBB, für Luft-/ Wasserwärmepumpen oder technischen Anlagen sowie im Bereich von anderen Lärmquellen ist ein Lärmschutznachweis einzureichen.
  • Brandschutz: Für eine Brandschutzbeurteilung werden das Gesuchsformular  der gemeindelichen Feuerschau Brandschutzbeurteilung und die Brandschutzpläne benötigt. Diese Unterlagen sind mit der Baueingabe bei der Abteilung Bau und Umwelt einzureichen. Weitere Informationen finden Sie bei der Gemeindlichen Feuerschau oder dem Amt für Feuerschutz des Kantons Zug.
  • Der Parkplatznachweis mit der dazugehörigen Berechnung ist mit dem Baugesuch einzureichen.
  • Die Ausnützungsberechnung ist ebenfalls zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.
  • Bei Näher- oder Grenzbaurechten sowie bei allfälligen anderen Vereinbarungen zwischen Gesuchsteller, Nachbarn oder anderen Grundeigentümern sind dem Baugesuch die entsprechenden schriftlichen Unterlagen inkl. den unterschriebenen Plänen beizulegen.
  • Für jede Baueingabe muss ein aktueller Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt) eingereicht werden. Diesen erhalten Sie beim Grundbuchamt des Kantons Zug.

Allgemeines

  • Alle Dokumente sind gemäss § 27 Abs. 2 Verordnung zum Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug je von Gesuchsteller, Grundeigentümer, Projektverfasser und eventuellem Vertreter zu unterzeichnen oder Vollmacht Stockwerkeigentümer-Versammlung.
  • Die Baubehörde kann je nach Bauvorhaben ergänzende Unterlagen verlangen.
  • Ausschreibung im Amtsblatt: Eingabetermin bis spätestens Mittwoch, 17.00 Uhr, an die Gemeinde Steinhausen, Bau und Umwelt, Bahnhofstrasse 3, Postfach 164, 6312 Steinhausen, für die Publikation am Donnerstag der darauf folgenden Woche.
  • Die Bauprofile sind spätestens am Mittwoch, vor der ersten Publikation im Zuger Amtsblatt, gemäss § 28 Abs. 1 Verordnung zum Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug zu errichten (Umrisse und Volumen des Objektes mit First- und Eckbezeichnung müssen ersichtlich sein, ebenso die EG-Kote), andernfalls wird die Einsprachefrist um eine Woche verlängert. Die Profile dürfen nur mit Zustimmung der Baubehörde beseitigt werden. Wenn der Entscheid rechtskräftig ist, sind sie binnen Monatsfrist zu entfernen, dies gemäss § 28 Abs. 2 Verordnung zum Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug.
  • Für die Behandlung von Baugesuchen wird gemäss § 42 Bauordnung eine Gebühr nach Aufwand verrechnet. Kosten für Expertisen, spezielle Abklärungen und andere externe Dienstleistungen werden separat in Rechnung gestellt.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben oder bei Fragen der Baueingabe geben wir gerne Auskunft. Die Beratung ist kostenlos.

Rechtliche Grundlagen
§ 44 Planungs- und Baugesetz des Kanton Zug

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