Baugesuche
Baugesuche/Baubewilligungen
Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder anders nutzen will, bedarf einer Bewilligung der Gemeindebehörde. Es wird zwischen folgenden Gesuchsarten unterschieden:
Bauanfrage
Die Bauanfrage, welche der Abteilung Bau und Umwelt und allenfalls anderer Amtsstellen zur Stellungnahme unterbreitet wird, dient zur Abklärung von klar umschriebenen Fragen im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben und weist keine Rechtsverbindlichkeit auf. Für die Behandlung einer Bauanfrage werden keine Verfahrenskosten verrechnet.
Für eine Bauanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bauanfrageformular oder Projektbeschrieb mit konkreten Fragen
- Baupläne oder Fotos
Die Unterlagen sind in 2-facher Ausführung in Papierform und 1-fach als pdf der Abteilung Bau und Umwelt einzureichen.
Mit der Einreichung der Bauanfrage ist bekannt zu geben, ob die Anfrage durch die Abteilung Bau und Umwelt zu beantworten sei oder der Baukommission und/oder dem Gemeinderat vorgelegt werden soll.
Die Beantwortung ist jedoch nicht rechtsverbindlich.
Bauanzeige (§ 44a Planungs- und Baugesetz Kanton Zug - PBG)
Geringfügige Bauvorhaben und Solaranlagen, welche die nachbarlichen und die öffentlichen Interessen nicht erheblich berühren sind der zuständigen Behörde mit einer Bauanzeige zu melden.
Baugesuch im vereinfachten Verfahren (§ 45 Abs. 4 PBG) ohne Ausschreibung
In einfachen Fällen, insbesondere wenn keine öffentlichen oder nachbarrechtlichen Interessen berührt sind oder das nachbarliche Einverständnis vorliegt, kann von der Auflage und Publikation des Baugesuches abgesehen werden.
Baugesuch im ordentlichen Verfahren (§ 45 Abs. 1 - 3 PBG) öffentliche Ausschreibung
Das Baugesuch wird während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Es wird am ersten Tag und mindestens ein Monat während der Auflage im Amtsblatt publiziert. Abweichende Auflagefristen aufgrund der Spezialgesetzgebung bleiben vorbehalten.
Wer vom Baugesuch berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt. Die Einsprache muss innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Bauermittlung (§ 47 PBG)
Zur Abklärung von klar umschriebenen Fragen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben kann ein Bauermittlungsgesuch eingereicht werden. Für das Verfahren und den Entscheid gelten sinngemäss die Vorschriften über das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren.
Reklamenwesen
Reklamengesuche sind mittels Baugesuchsformular für Bauanzeigen inkl. Planbeilagen in dreifacher Ausführung der Abteilung Bau und Umwelt einzureichen. Detaillierte Informationen siehe im Reglement über das Reklamewesen der Gemeinde Steinhausen.
ÖREB-Kataster
Auf dem Geoportal des Kantons Zug "ZugMap.ch" kann auch der ÖREB-Kataster (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) pro Grundstück eingesehen werden. Über den Link gelangen Sie zum ÖREB-Kataster des Grundstücks Nr. 441, auf welchem sich das Rathaus Steinhausen befinden. Der ÖREB-Kataster ist das zuverlässige, offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und ergänzt somit die amtliche Vermessung und das Grundbuch, das privatrechtliche Einschränkungen von Grundstücken enthält.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie unter ÖREB-Kataster — Kanton Zug (zg.ch)
Dokumente
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
---|---|---|---|
Abwasserreglement | 04.01.2022 | 514.2 KB | |
Baugesuchsformular für Bauanzeigen/Solaranlagen | 22.10.2020 | 40.0 KB | |
Baugesuchsformular ordentliches Verfahren | 11.01.2023 | 829.6 KB | |
Baugesuchsformular vereinfachtes Verfahren | 11.01.2023 | 602.1 KB | |
Bauordnung | 20.09.2005 | 282.9 KB | |
Merkblatt Benötigte Unterlagen für PhotovoltaikanlagenSolaranlagen | 16.11.2022 | 17.5 KB | |
Merkblatt: Baugesuche und Baubewilligungen | 04.01.2023 | 16.5 KB | |
Parkplatzreglement | 30.04.2015 | 900.0 KB | |
Richtplan | 12.02.2015 | 2.9 MB | |
Richtplantext | 12.02.2015 | 903.7 KB | |
Strassenreglement | 13.07.1999 | 86.7 KB | |
Zonenplan | 03.12.2014 | 2.7 MB |
Externe Stellen
Wasser/Elektrizität |
Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen (WESt) |
Kanalisationskontrolle | Peter Ott Ingenieurbüro für Hoch- und Tiefbau AG Hinterbergstrasse 49 6312 Steinhausen Tel. 041 741 73 87 E-Mail steinhausen@ott-ing.ch Web www.ott-ing.ch |
Erdgas/Kabel-TV | Wasserwerke Zug AG Chollerstrasse 24 6300 Zug Tel. 041 748 45 45 E-Mail info@wwz.ch Web www.wwz.ch |
Energienachweise |
H5 Haustechnik AG Hans Abicht AG |
Geodaten / Leitungskataster | Geozug Ingenieure AG Obermühle 8 6340 Baar Tel. 041 768 98 98 E-Mail info@geozug.ch Web www.geozug.ch |
Feuerungskontrolle | Heinrich Ulmann Flachsacker 5 6330 Cham Tel. 079 650 78 22 E-Mail info@ulmag.ch |