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Phase 2: Änderung Nutzungsplanung

Phase 2: Änderung Nutzungsplanung

In der Phase 2 der Ortsplanungsrevision gilt es, die Instrumente der Nutzungsplanung zu überarbeiten. Dies sind beispielsweise die Bauordnung, der Zonenplan, das Strassenreglement, das Parkplatzreglement und einige mehr. Des Weiteren gilt es auch, die Gewässerräume auszuscheiden, die bestehenden Bebauungspläne ins neue Recht zu überführen oder auch die Arbeitszonenbewirtschaftung, gestützt auf die Räumliche Strategie 2040, festzulegen.

Sämtliche Themen werden in vier Gruppen aufgeteilt:
 - Thema 1: Zonenplan, Verdichtungsgebiete und Bauordnung
 - Thema 2: Parkplatzreglement, Strassenreglement und Kommunaler Verkehrsrichtplan
 - Thema 3: Ausscheidung Gewässerraum, Natur- und Ortsbildschutzzone, Arbeitszonen und Naturgefahren
 - Thema 4: Abwasserreglement
Die Themen 1 bis 3 werden in Arbeitsgruppen, bestehend je aus einem Mitglied der Kerngrupp, Mitglieder der Begleitgruppe sowie Vertretern der Abteilung Bau und Umwelt bearbeitet. Dadurch kann der partizipative Prozess weitergeführt werden und die Mitglieder der Begleitgruppe werden aktiv in die Bearbeitung miteinbezogen.
Das Thema 4, Abwasserreglement, wird verwaltungsintern bearbeitet. Es liegt bereits ein Musterreglement vor, welches unter dem Lead des Kantons zusammen mit den elf Gemeinden erarbeitet wurde. Ebenfalls intern werden die Überführungen der Bebauungspläne ins neue Recht bearbeitet.

Für die Anpassung des Zonenplans konnte die Bevölkerung vom 25. Juni bis 29. August 2021 Anträge einreichen. Insgesamt wurden 19 Anträge eingereicht. Diese Anträge wurden geprüft und in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert. Zu prüfen galt es die Vereinbarkeit mit den übergeordneten Bestimmungen, sowie auch mit der räumlichen Strategie 2040 der Gemeinde Steinhausen.

An der Sitzung vom 28. November 2022 hat der Gemeinderat den Entwurf der Bauordnung sowie des Zonenplans für die Vorprüfung bei der Baudirektion des Kantons Zug verabschiedet. Der Vorprüfungsbericht liegt seit Anfang Mai 2023 vor.

Aufgrund des Vorprüfungsberichts werden die Entwürfe überarbeitet. Auch in diesem Prozess werden die Kern- und Begleitgruppe wieder miteinbezogen. Nach erfolgter Überarbeitung erfolgt die öffentliche Auflage, bei der offiziell Einwände eingereicht werden können. Gemäss heutigem Zeitplan wird diese öffentliche Auflage ca. im Oktober 2023 sein. Die Bevölkerung sowie die Öffentlichkeit werden vorgängig umfassend informiert. Am 30. September 2023 wird zudem eine Informationsveranstaltung durchgeführt.

Die weiteren Instrumente wie das Parkplatzreglement, das Strassenreglement sowie das Abwasserreglement sind noch in Bearbeitung und werden zeitnah dem Gemeinderat  zur Verabschiedung für die Vorprüfung vorgelegt, respektiv wurden bereits zur Vorprüfung eingereicht. 

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