Umwelt und Energie
Energie
Neues Energiegesetz tritt ab 1. Februar 2024 in Kraft
Das neue Energiegesetz des Kantons Zug und die dazugehörende Verordnung treten am 1. Februar 2024 in Kraft. Neu müssen Bauten beim Ersatz der Heizung mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder die Energieeffizienz in diesem Umfang erhöhen. Auch bei Neubauten gelten erhöhte Anforderungen hinsichtlich Wärmedämmung und erneuerbaren Energien sowie die Pflicht zur Eigenstromerzeugung. Für die Bauherrschaften und die Planenden gibt es einige weitere Neuerungen zu beachten. Detaillierte Angaben finden Sie unter:
Revidierte Verordnung zum Energiegesetz
Energievorschriften und Vollzug
Energiestadt und Energieleitbild Steinhausen
In der Gemeinde Steinhausen hat das Thema Energie seit vielen Jahren einen wichtigen Stellenwert. Seit 2001 ist die Gemeinde mit dem Label Energiestadt für seine kommunale Energiepolitik ausgezeichnet. Das Energieleitbild der Gemeinde Steinhausen thematisiert die Bereiche Gebäude und Mobilität, in denen ein Grossteil des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen anfallen. Mit dem Klimawandel als eine der grössten Herausforderungen für unsere Gesellschaft und mit Auswirkungen auf den zukünftigen Energiebedarf, fliessen auch Überlegungen zur Minderung von negativen Auswirkungen des Klimawandels mit ein.
Förderprogramm Energie und Klima
Die Gemeinde Steinhausen unterstützt Private und Unternehmen in der Umsetzung von Massnahmen zur Förderung von Energieeffizienz und Energiereduktion, zum Ausbau von erneuerbaren Energien, zur Minderung von negativen Auswirkungen des Klimawandels sowie zur Information der Bevölkerung, des Gewerbes und der Industrie. Details zum Förderprogramm finden Sie in der Förderrichtlinie und im Gesuchsformular.
Fördergesuche sind vor Beginn der Umsetzung einzureichen an: Gemeinde Steinhausen, Bau und Umwelt, Energie- und Umweltkommission, Bahnhofstrasse 3, Postfach 164, 6312 Steinhausen
Energieberatungen
Die Energieberatung energienetz-zug wird im Auftrag der Gemeinde Steinhausen angeboten und ist für Einwohnerinnen und Einwohner und Objekte mit Standort im Kanton Zug kostenlos.
Impulsberatungen für den Heizungsersatz werden kostenlos von EnergieSchweiz im Programm erneuerbar heizen angeboten.
Förderprogramm Energie im Kanton Zug
Das kantonale Förderprogramm Energie im Rahmen von «Das Gebäudeprogramm» leistet Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern, an den GEAK Plus, die Wärmedämmung sowie Sanierungen nach dem Minergie Standard.
Weitere Förderbeiträge
Auch der Bund (Photovoltaik, Stromeffizienzprogramm) oder private Organisationen leisten Förderbeiträge.
Dokumente
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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Merkblatt Ausnahmebewilligungen nicht kondensierende Heizkessel | 17.02.2016 | 33.2 KB | |
Ausnahmebewilligungen für nicht kondensierende Heizkessel | 08.03.2021 | 97.3 KB | |
Energieleitbild der Gemeinde Steinhausen | 18.11.2021 | 249.5 KB | |
Gesuchsformular Förderbeitrag Massnahmen Energie und Klima | 14.11.2023 | 142.0 KB | |
Richtlinie zur Förderung von Massnahmen in den Bereichen Energie und Klima | 14.11.2023 | 307.5 KB |