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Betreibungsamt Kreis Zug/Steinhausen

Informationen rund um Betreibungen und zum Betreibungsamt der Gemeinde Steinhausen.

Die Gemeinde Steinhausen und die Stadt Zug bilden seit dem 1. April 2017 einen gemeinsamen Betreibungskreis.

Das Betreibungsamt Kreis Zug/Steinhausen () ist für sämtliche Betreibungsverfahren in der Stadt Zug und in der Gemeinde Steinhausen zuständig. Es ist fachlich der Aufsichtsbehörde, Obergericht des Kantons Zug, II. Beschwerdeabteilung, Kirchenstrasse 6, Postfach 760, 6301 Zug, unterstellt.

Die Tätigkeit des Betreibungsamtes richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Betreibungen auf Pfändung oder Konkurs, Faust- und Grundpfandbetreibungen, Betreibungen auf Sicherheitsleistung und Wechselbetreibungen
  • Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
  • Aufnahme von Güterverzeichnissen
  • Verwaltung und Verwertung von Grundstücken
  • Erstellen von Auszügen aus dem Betreibungsregister
  • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters

Weitere Informationen zum Betreibungsamt in Zug finden Sie unter www.stadtzug.ch.

Weitere Informationen

Kontakt Betreibungsamt

Betreibungsamt Stadt Zug Telefon 058 728 93 50

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