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Steuern

Informationen zum Thema Steuern von privaten und juristischen Personen in der Gemeinde Steinhausen.

Die Steuern für die natürlichen und juristischen Personen werden im Kanton Zug durch die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt. Das Inkasso erfolgt über die Kantonale Steuerverwaltung Zug, wie auch der Versand der Steuerformulare für die natürlichen und juristischen Personen. Die ausgefüllten Steuererklärungen sind jedoch der Wohngemeinde einzureichen.

Der Steuerfuss der Gemeinde Steinhausen wird alljährlich an der Gemeindeversammlung im Dezember neu beschlossen.

Fristerstreckung für die Steuererklärung (natürliche Personen)

Die Steuererklärung ist bis am 30. April einzureichen. Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung innert Frist einzureichen, können Sie das Online-Formular zur Fristverlängerung ausfüllen.

Grundstückgewinnsteuer

Durch Veräusserung von Grundstücken (Liegenschaft, Haus, Eigentumswohnung usw.) oder gleichgeordnete Geschäfte wird eine Grundstückgewinnsteuer ausgelöst, allerdings nur für Gewinne, die aus der Veräusserung von Grundstücken des Privatvermögens entstehen, nicht für gewerbsmässige. Nach Einreichung der Steuererklärung des Steuerpflichtigen (Verkäufer) wird die Grundstückgewinnsteuerkommission den Grundstückgewinn veranlagen und die definitive Grundstückgewinnsteuer in Rechnung stellen.

Der Steuersatz beträgt im Minimum 10 Prozent im Maximum 60 Prozent des Grundstückgewinns. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Steuergesetz des Kantons Zug.

Die Grundstückgewinnsteuern der Gemeinde Steinhausen werden durch die Stadt Zug bearbeitet

Weitere Informationen (inkl. Öffnungszeiten) entnehmen Sie bitte der Website der Stadt Zug www.stadtzug.ch.

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Dokumentdatum Grösse
Grundstückgewinnsteuer: Erläuterungen 11.02.2015 112.5 KB
Grundstückgewinnsteuer: Vorlage Steuererklärung 11.02.2015 26.1 KB
Grundstückgewinnsteuer: Vorlage Steuererklärung Excel 11.02.2015 415.5 KB

Weitere Informationen

Kontakt Steuern

Steuerverwaltung Zug Telefon 041 728 26 11

Kontakt Grundstückgewinnsteuern

Grundstückgewinnsteuern Stadt Zug Telefon 058 728 92 40

Kontakt Gemeinde für allg. Auskünfte

Chantal Schmidlin Telefon 041 748 11 16

Weitere Informationen

Hundesteuer

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