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Bestattungen und Friedhof

Informationen zum Bereich Bestattungswesen und Friedhof in der Gemeinde Steinhausen.
Foto Friedhof Erli
Bild Legende:

Todesfälle, die Einwohnerinnen und Einwohner von Steinhausen betreffen, sind so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen, den Einwohnerdiensten zu melden. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Falls vorhanden, ein Testament, einen Ehe- und/oder Erbvertrag oder einen Bestattungswunsch der verstorbenen Person
  • persönlicher Ausweis (Pass oder ID-Karte) der anmeldenden Person
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen - falls kein Schweizer Familienbüchlein vorliegt - einen Eheschein, einen Geburtsschein sowie den Pass und den Ausländerausweis.

Todesfall am Wochenende

Bei einem Todesfall am Wochenende wenden Sie sich bitte direkt an eines der Bestattungsunternehmen. In der Bestatterwahl sind Sie frei. Die Bestattungsunternehmen des Kantons Zug stehen Ihnen 24 Stunden mit Rat und Tat zur Verfügung.

Beisetzung

Die Einwohnerdienste bestimmen in Absprache mit den Angehörigen und dem zuständigen Pfarramt den Termin für den Trauergottesdienst und die anschliessende Urnenbeisetzung oder Erdbestattung auf dem Friedhof Erli.

Die Einwohnerdienste veranlassen:

  • Wenn nicht bereits durch die Angehörigen beauftragt, die Einsargung und Überführung der verstorbenen Person zum Friedhof
  • Die Anmeldung zur Kremation
  • Die Überführung ins Krematorium sowie die Rückführung der Urne.

Friedhof Erli

Der Friedhof Erli in Steinhausen bietet folgende Bestattungsmöglichkeiten: Gräber für Erdbestattungen, Urnengräber, Urnennischen, Gemeinschaftsgrab, Urnen-Familiengräber.

Der Zugang zu den Aufbahrungsräumen ist jeweils von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich.

Bestattungsarten

Erdbestattung

In einem Grab mit Erdbestattung darf nur ein Leichnam beerdigt werden – zusätzlich können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die Grabesruhe beträgt mindestens 20 Jahre und wird durch eine nachträgliche Urnenbeisetzung nicht verlängert. Es ist zwingend ein Holzkreuz mit Vorname Name bei der Bestattung anzubringen. Dieses ist innerhalb eines Jahres durch ein Grabmal zu ersetzen. Dieses ist bewilligungspflichtig. Das Grab ist würdig zu bepflanzen.

 

Urnengrab/ Urnennische (Urnenwand)

In einem Urnengrab und in einer Urnennische können max. zwei Urnen beigesetzt werden. Die Grabesruhe beträgt mindestens 20 Jahre und wird durch eine nachträgliche Urnenbeisetzung nicht verlängert. Beim Urnengrab ist zwingend ein Holzkreuz mit Vorname Name anzubringen. Dieses ist innerhalb eines Jahres durch ein Grabmal zu ersetzen. Dieses ist bewilligungspflichtig. Das Urnengrab ist würdig zu bepflanzen.

Bei der Urnennische (Urnenwand) dürfen keine Blumen, Kerzen und weitere Gegenstände aufgestellt werden. Bei der Bestattung sind Blumen erlaubt.

 

Gemeinschaftsgrab

Im Gemeinschaftsgrab wird die Asche (mit der Urne) im Rasen beigesetzt. Für die Besuchenden ist der Platz der beigesetzten Urne nicht erkennbar. Es kann eine kostenpflichtige Beschriftung mit dem Namen des Verstorbenen auf einer Platte eingraviert werden. Es dürfen keine Blumen und Gegenstände beim Gemeinschaftsgrab deponiert werden. Bei der Bestattung sind Blumen erlaubt.

 

Urnen-Familiengrab

Im Urnenfamiliengrab können maximal neun Urnen bestattet werden. Erdbestattungen sind nicht möglich. Die Grabesruhe beträgt 50 Jahre. Nach der letzten Beisetzung kann der Vertrag um 20 Jahre verlängert (max. 70 Jahre). Das Urnen-Familiengrab ist gebührenpflichtig. Dieses ist würdig zu bepflanzen.

 

Kindergräber

Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr besteht die Möglichkeit der Beisetzung im Kindergrab. In diesem Grab gibt es Erd- sowie Urnenbestattungen.

Kinder können auch bei den Erd- und Urnengräber beigesetzt werden.

 

Räumung von Gräber

Nach Ablauf der Grabesruhe veranlasst die Friedhofskommission die Räumung der betreffenden Gräber. Die Räumung wird im Amtsblatt des Kantons Zug ausgeschrieben. Es werden immer alle Gräber einer ganzen Grabreihe aufgehoben.

 

Unterhalt

Der Grabunterhalt sowie die individuelle Bepflanzung sind Aufgaben der Angehörigen. Wird ein Grab vernachlässigt und trotz Aufforderung die individuelle Grabbepflanzung nicht ordentlich unterhalten, so wird die Grundbepflanzung durch die Gemeinde zu Lasten der Angehörigen vervollständigt.

 

 

 

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Dokumentdatum Grösse
Bestattungs- und Friedhofsreglement 28.11.2014 1.8 MB
Broschüre Todesfall was nun 28.03.2023 781.2 KB
Zuger TrauerCafé 28.03.2015 438.5 KB

Weitere Informationen

Kontakt

Bestattungen und Friedhof Telefon 041 748 11 36

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