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Gemeindeweibel

Informationen zum Amt des Gemeindeweibels der Gemeinde Steinhausen.

Der Gemeindeweibel ist zuständig für folgende Dienstleistungen:

  • die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben (unter anderen Repräsention);
  • die amtliche Zustellung von Mitteilungen und Vorladungen;
  • die Vollstreckung von Entscheiden und Gerichtsbefehlen;
  • Tatbestandsaufnahmen (beispielsweise bei Mieterwechsel), soweit hierzu nicht eine richterliche Anordnung erforderlich ist.

Weitere Informationen

Kontakt Gemeindeweibelamt

Gemeinde Steinhausen Telefon 079 224 54 40

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