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Betreuungsgutscheine

Informationen zur Einführung von Betreuungsgutscheinen

Die Gemeinde Steinhausen führte per August 2017 Betreuungsgutscheine zur Subventionierung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (Kitas) ein. Dank diesem Systemwechsel haben zukünftig alle Steinhauser Familien Zugang zu bezahlbaren Kita-Plätzen. Damit verbessern sich die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Gemeinde an Erziehungsberechtigte (Eltern) für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kita. Voraussetzung ist, dass die Kita im Kanton Zug liegt und eine Vereinbarung mit der Gemeinde Steinhausen abgeschlossen hat. Die Höhe des monatlich ausbezahlten Betrags ist abhängig vom Einkommen, Vermögen und Erwerbspensum der Erziehungsberechtigten sowie vom Betreuungspensum des Kindes.

Mit der Einführung der Betreuungsgutscheine wurden die damit verbundenen Änderungen des Reglements über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und der dazugehörigen Richtlinie in Kraft gesetzt. Die Details zu den Betreuungsgutscheinen sind in der Richtlinie § 7 bis 17 geregelt.

Die wichtigsten Informationen zur Anspruchsberechtigung, der Anspruchsberechnung sowie zum Vorgehen, um Betreuungsgutscheine zu erhalten, sind in unserem Infoflyer kurz erklärt.

 

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Bearbeitet
Antragsformular 07.07.2022
Formular Kindertagesstätte - Bestätigung Betreuungsplatz 09.05.2017
Infoflyer 07.07.2022
Verzeichnis anerkannte Kitas.pdf 05.03.2024

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Steinhausen Telefon 041 748 11 10

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