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Sozialdienst

Informationen zu den Sozialdiensten der Gemeinde Steinhausen.

Wege zur persönlichen und finanziellen Selbständigkeit werden in der Beratung im Sozialdienst aufgezeigt. Dabei steht die persönliche oder familiäre Unterstützung im Vordergrund. Bei finanziellen Schwierigkeiten erfolgt die wirtschaftliche Unterstützung durch die Sozialhilfe, gestützt auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Informationen, Beratung und Angebote werden persönlich, kostenlos und vertraulich vermittelt.

Dienstleistungen

  • Sozialberatung
  • Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz
  • Vermittlung in Arbeitsprojekte
  • Durchführen von Heimplatzierungen
  • Freiwilliger Familien- und Kindesschutz

Alimentenbevorschussung

Die Alimentenbevorschussung erfolgt im Kanton Zug durch das Fachzentrum eff-zett. Das Fachzentrum errechnet die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Die Gemeinde Steinhausen prüft diese und leistet die Zahlung den Betroffenen direkt. Das Inkasso der ausstehenden Kinder- und Frauenalimente wird zentral durch das Fachzentrum eff-zett durchgeführt.

Bei Schwierigkeiten mit Alimentenzahlungen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Fachzentrum eff-zett in Verbindung oder für unverbindliche Fragen wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst.

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Dokumentdatum Grösse
Anmeldeformular zum Bezug von Sozialhilfe 23.07.2021 148.1 KB
Anmeldung zur Sozialberatung 28.04.2021 24.5 KB
Kompetenzregelung im Sozialdienst 05.07.2023 489.8 KB

Weitere Informationen

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