Coronavirus
Corona-Impfung im Kanton Zug
Am Montag, 11. Januar 2021 nahm das Impfzentrum auf dem alten Spinnereiareal in Baar offiziell seinen Betrieb auf. Der Kanton Zug berücksichtig die Impfstrategie des Bundes. Demnach sollen zuerst besonders gefährdete Personen geimpft werden. Aufgrund der aktuell noch limitierten Anzahl verfügbarer Impfdosen werden im Impfzentrum momentan Personen im Alter von über 75 Jahren sowie Erwachsene unter 75 Jahren mit einer chronischen Krankheit höchsten Risikos geimpft, bei denen die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt eine Impfung dringend empfiehlt.
Diese Krankheiten umfassen:
- schwere Herzerkrankungen
- ausgeprägter Bluthochdruck (> 160 mmHg)
- schwere Atemwegs- oder Nierenerkrankungen
- schwere Diabetes
- Adipositas (BMI > 35kg/m2)
- Immundefizienz
In einem nächsten Schritt sind Personen zwischen 65 und 74 Jahren sowie anschliessend Erwachsene mit chronischen Krankheiten an der Reihe.
Für eine Covid-19-Impfung im Impfzentrum ist eine Anmeldung notwendig. Dafür wurde eine Webseite eingerichtet: www.corona-impfung-zug.ch. Sie enthält neben der Online-Anmeldemöglichkeit wichtige Informationen rund um die Covid-19-Impfung. Sie ist die zentrale Plattform zur Covid-19-Impfung im Kanton Zug und wird regelmässig aktualisiert. Eine Anmeldung für eine Impfung ist seit Montag, 11. Januar 2021 möglich. Seit dann können sich Personen über 75 Jahren für eine Impfung anmelden. Die Hotline des Impfzentrums unterstützt Sie gerne dabei (041 531 48 00). Wann die Impfung weiteren Zielgruppen offen steht, erfahren Sie ebenfalls zur gegebenen Zeit an dieser Stelle und auf www.corona-impfung-zug.ch.
Mehr Informationen können Sie den folgenden Medienmitteilungen entnehmen:
- Corona-Impfung für Personen mit schweren chronischen Krankheiten möglich
- Das Impfzentrum in Baar ist bereit für die Inbetriebnahme
- So impft der Kanton Zug gegen das Coronavirus
Über die Impfung können Sie sich ausserdem auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit informieren. Mit Fragen können Sie sich auch an die nationale Covid-19-Impfung Hotline wenden (+41 58 377 88 92, täglich zwischen 6 und 13 Uhr).
Testmöglichkeiten im Kanton Zug
Falls Sie Symptome der Krankheit aufweisen:
- Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt auf. Diese/Dieser wird Sie über das angebrachte Vorgehen informieren.
- Das Zuger Kantonsspital in Baar betreibt ein Corona-Testcenter, welches ohne Voranmeldung oder nach einer Online-Terminbuchung aufgesucht werden kann. Weitere Informationen zum Testcenter am Kantonsspital
- Die AndreasKlinik in Cham betreibt ebenfalls ein Testcenter, welches nach vorgängiger Online-Terminbuchung besucht werden kann. Weitere Informationen zum Testcenter an der AndreasKlinik
- Der Gesundheitspunkt Oberägeri betreibt ein Testcenter, das nach Anmeldung per Telefon (041 750 12 40) oder E-Mail (gesundheitspunkt@hin.ch) aufgesucht werden kann.
In folgenden Apotheken können ebenfalls Tests durchgeführt werden:
- Apotheke Drogerie Moll Steinhausen: Getestet wird in Testzelten im Parkhaus Nord P4 des Einkaufszentrums Zugerland. Eine Anmeldung über www.covidtestcenter.ch ist obligatorisch.
- Amavita Apotheke Zug: Die Tests finden in einem Container hinter der Apotheke am Bundesplatz statt. Eine Anmeldung per Telefon (058 878 24 50) ist obligatorisch, eine Online-Anmeldemöglichkeit folgt.
- Arkadenhof Apotheke Rotkreuz: Getestet wird in der Apotheke, eine Anmeldung per Telefon (041 790 88 14) ist obligatorisch.
Geltende Massnahmen des Bundes
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert auf seiner Homepage stets aktuell und ausführlich über die aktuelle Situation, die geltenden Regeln und Verhaltenshinweisen: www.bag-coronavirus.ch
Schliessungen von Restaurants, ausgewählten Geschäften sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen / Homeoffice-Pflicht
Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.
Zusätzliche Maskenpflicht an den gemeindlichen Schulen im Kanton Zug
Ab Montag, 26. Oktober 2020 gilt an den gemeindlichen Schulen im Kanton Zug für alle Erwachsenen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eine Maskenpflicht. Im Unterricht gilt die Maskenpflicht, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Masken werden durch die Schulen zur Verfügung gestellt.
Einreise in die Schweiz aus Risikogebieten
Ab 6. Juli 2020 müssen Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird: Aktuelle Liste
Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Im Kanton Zug müssen sich die betroffenen Personen bei der Gesundheitsdirektion des Kantons melden. Dazu füllen Sie bitte das Online-Formular aus.
Das BAG betreibt zudem eine Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen: +41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
Corona-Auskunftsstelle des Kantons Zug
Tel. +41 41 728 39 09
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag, 8.30 bis 12.30, 13.30 - 17 Uhr
Samstag, Sonntag 9 – 12 Uhr
Mail: auskunft.corona@zg.ch
Online-Formular für Einreisende aus Risikogebieten
Bei medizinischen Fragen bitten wir Sie, sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder die Notfallpraxis des Zuger Kantonsspitals zu wenden: 0900 008 008 (Fr. 3.23/Min.)
Unterstützung der Wirtschaft
Bund und Kanton unterstützten die Wirtschaft bei der Bewältigung der negativen Folgen des Coronavirus in verschiedener Hinsicht. Einen Überblick über alle Unterstützungsmassnahmen sind auf der Seite der Volkswirtschaftsdirektion zu finden. Informationen zu den Härtefallmassnahmen finden sich hier.
Contact Tracing
Sobald eine Corona-Neuinfektion im Kanton Zug bekannt ist, wird die entsprechende Person durch das Amt für Gesundheit telefonisch informiert. Sie muss sich umgehend in Isolation begeben, damit weitere Ansteckungen verhindert werden können.
Das kantonale Amt für Gesundheit oder die Lungenliga Zentralschweiz übernehmen danach das Contact Tracing, d.h. die Kontaktaufnahme mit allen Personen, welche in den letzten Tagen in engem Kontakt mit der infizierten Person standen. Diese Personen müssen sich danach vorsichtshalber in Quarantäne begeben. Das Contact Tracing dient dazu, Infektionsketten zu unterbrechen.