30.10.2020, Medienmitteilung

Bedrohliche Corona-​Lage: Contact Tracing gefordert, Schnelltests geplant, Pflegeheime vorbereitet

Die Corona-​Ansteckungen sind im Kanton Zug nach wie vor auf einem hohen Niveau und die Hospitalisationen steigen stark an. Die Lage hat ein bedrohliches Niveau erreicht. Die Gesundheitsdirektion baut das Contact Tracing laufend aus, um mit den Infektionen Schritt halten zu können. Ab Montag, 2. November sind neu Corona-​Schnelltests zugelassen. Der Anwendungsbereich dieser Schnelltests ist gemäss Vorgaben des BAG limitiert, weshalb keine breitflächige Verwendung möglich ist. Die Pflegeheime im Kanton Zug sind mit individuellen Schutzkonzepten auf die zweite Welle vorbereitet. Die Gesundheitsdirektionen verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf den Erlass eines Besuchsverbots.

Die Zahl der täglichen Corona-​Infektionen im Kanton Zug ist nach wie vor auf einem beunruhigend hohen Niveau. Dies bedeutet vor allem für das Contact Tracing eine enorme Herausforderung. Aber auch die Zahl der Hospitalisierungen steigt stetig an. Die Lagebeurteilung des Kantonsarztes hat deshalb zum ersten Mal die höchste Stufe («bedrohliche Lage») erreicht. Der Regierungsrat nimmt am nächsten Dienstag eine Auslegordnung vor und entscheidet, ob weitere Verschärfungen notwendig sind.

Contact Tracing wird laufend ausgebaut

Um das Contact Tracing auch bei weiter steigenden Infektionszahlen aufrecht zu erhalten, werden die personellen Ressourcen dafür laufend ausgebaut. «Besonders wichtig ist uns, dass der telefonische Erstkontakt zu infizierten Personen durch medizinisch geschultes Fachpersonal geschieht. So können viele Fragen zur Krankheit und Isolation rasch und kompetent beantwortet werden», führt Kantonsarzt Rudolf Hauri aus. Um die infizierten Personen so rasch wie möglich zu informieren, werden diese neu vor dem Anruf bereits per SMS kontaktiert, damit die Isolation ohne Verzögerung aufgenommen werden kann. Zudem ist die Corona-​Auskunftsstelle des Kantons neu auch am Wochenende per Telefon erreichbar: 041 728 39 09 (Sa/So: 9.00-15.00 Uhr)

Erfreulich ist, dass die meisten infizierten Personen von ihren Hausärztinnen und -​ärzten oder den Mitarbeitenden bei den Testcenter bereits sehr gut informiert wurden. «Wir spüren nach wie vor eine grosse Kooperationsbereitschaft bei den kontaktierten Personen, was unsere Arbeit natürlich erleichtert», so Hauri.

Schnelltests für Personen mit Symptomen

Ab Montag, 2. November sind neu auch Antigen-​Schnelltests zugelassen, welche ein Resultat innert 15 Minuten liefern. Die Gesundheitsdirektion begrüsst es sehr, dass die Antigenschnelltests nun zur Verfügung stehen, auch wenn diese die bisherigen PCR-​Tests nicht in jedem Fall ersetzen können, u.a. wegen der unterschiedlichen Empfindlichkeit der Tests. Die Schnelltests werden deshalb entsprechend den Vorgaben des BAG nur für Personen verwendet, welche Covid-​19-​Krankheitssymptome zeigen. Nicht verwendet werden die Schnelltests für Angehörige der Risikogruppen sowie Mitarbeitende des Gesundheitswesens. Sie sind ebenfalls nicht für die regelmässige Kontrolle von gesunden Personen vorgesehen (z.B. Screenings in Firmen oder Sportvereinen). Auch die Schnelltests benötigen eine Probeentnahme durch eine medizinische Fachperson.

Der Kanton Zug hat die vorhandenen Schnelltests in einem ersten Schritt an die zwei Testcentren am Zuger Kantonsspital und an die Hirslanden AndreasKlinik verteilt. Eine Ausweitung auf Arztpraxen und Apotheken wird geprüft und vorbereitet.

Pflegeheime treffen Vorbereitungen

Die Pflegeheime im Kanton Zug haben sich in den letzten Monaten intensiv auf den Umgang mit einer zweiten Corona-​Welle vorbereitet. Die bestehenden Schutzkonzepte wurden weiter ausgearbeitet, wobei je nach baulicher Situation und dem Gesundheitszustand der Bewohnerinnen und Bewohner unterschiedliche Vorgaben erlassen wurden. Die Gesundheitsdirektion verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt darauf, generelle Einschränkungen zu erlassen. «Die Erfahrungen aus dem Frühling haben gezeigt, dass Besuchsverbote eine enorme psychische Belastung die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch für die Angehörigen darstellten», führt Gesundheitsdirektor Martin Pfister aus. «Wir stehen in engem Kontakt mit den Pflegeheimen und sind überzeugt, dass die einzelnen Heime die individuell richtigen Massnahmen treffen, ohne dass der Kanton starre Vorgaben erlässt.» Der Kanton hat alle Schutzkonzepte der Alters-​ und Pflegeheime überprüft und steht auch weiterhin in engem Austausch mit den Institutionen der Langzeitpflege.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

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