11.12.2020, Medienmitteilung

Bedrohliche Corona-​Lage: Keine Ausnahmen für Sperrstunden im Kanton Zug

Der Bundesrat hat per Samstag, 12. Dezember 2020 die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verschärft. Um die Zahl der Kontakte zu vermindern und Menschenansammlungen zu vermeiden, hat er unter anderem für Restaurants und Bars eine Sperrstunde ab 19 Uhr beschlossen. Ausnahmen sollen in Kantonen mit günstiger epidemiologischer Lage jedoch möglich sein. Derzeit erfüllt der Kanton Zug die entsprechenden Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht. Aufgrund der seit Wochen angespannten epidemiologischen Lage und zwecks Planungssicherheit seitens der Betriebe soll es bis zum 4. Januar 2021 keine Sperrstunde-​Ausnahme geben.

Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sperrstunde sind, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-​Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Ausweitung der Sperrstunde auf 23 Uhr möglich. Im Kanton Zug ist das momentan jedoch nicht der Fall. Die epidemiologische Lage, die sich in den letzten Wochen nicht wesentlich verbessert hat und volatil bleibt, lässt eine Sperrstunde-​Ausnahme nicht zu. Deshalb soll für Restaurants und Bars bis zum 4. Januar 2021 eine Sperrstunde ab 19 Uhr gelten, so die Pläne des Regierungsrats.Bedrohliche Lage hält an

Bedrohliche Lage hält an

Die epidemiologische Lage ist im Kanton Zug nach wie vor bedrohlich: Die Fallzahlen stagnieren seit Wochen auf hohem Niveau und können nicht signifikant gesenkt werden. Auch bei den Spitälern ist keine Entlastung spürbar, bei einem weiteren Anstieg der Hospitalisierungen werden die Kapazitäten bald ausgereizt sein. Hinzu kommt, dass im Kanton Zug in den letzten vier Wochen de facto täglich eine Person mit einer COVID-​19-​Erkrankung verstirbt. Ausserdem werden auch bei den jüngeren Generationen schwere Verläufe mit langfristigen gesundheitlichen Folgen festgestellt. «Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat klar der Meinung, dass ein weiterer Anstieg der Fallzahlen dringend verhindert werden muss», führt Gesundheitsdirektor Martin Pfister aus. «Wollen wir bald wieder zu einer Normalität zurückkehren», appelliert der Statthalter, «dann braucht es nun ein konsequentes Einhalten der Regeln. Das ist auch eine Frage der staatsbürgerlichen Verantwortung und der Solidarität.»

Planungssicherheit für Betriebe schaffen

Der Regierungsrat des Kantons Zug wird bis zum 4. Januar 2021 die Faktenlage laufend überprüfen und zu gegebener Zeit kommunizieren, ob und wie Sperrstunde-​Ausnahmen im kommenden Jahr möglich sein sollen. Dem Regierungsrat ist dabei ein grosses Anliegen, dass die Betriebe eine gewisse Planungssicherheit haben und nicht täglich prüfen müssen, ob sie bis 19 oder 23 Uhr öffnen dürfen. Die Festlegung der Sperrstunde bis zum 4. Januar 2021 soll dazu beitragen. Durch noch konsequenteres Einhalten der Hygiene-​ und Schutzmassnahmen – besonders im Hinblick auf die Festtage – soll sich die epidemiologische Lage dahingehend entwickeln, dass ab dem 4. Januar 2021 eine Ausweitung der Sperrstunde ins Auge gefasst werden kann.

Auskunftsstelle für Fragen aus der Bevölkerung

Für Fragen aus der Bevölkerung steht weiterhin die Corona-​Auskunftsstelle des Kantons zur Verfügung:

Telefon: +41 41 728 39 09 (Mo.-Fr.: 8.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Sa.-So.: 9.00-12.00 Uhr)
E-​Mail: auskunft.corona@zg.ch

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

martin.pfister.rr@zg.ch