18.01.2022, Medienmitteilung

Booster-​Impfung für optimalen Schutz – jetzt auch ohne Voranmeldung

Um auch gegen die Omikron-​Varianten gut geschützt zu sein, ist die Auffrischimpfung dringend empfohlen. Der Kanton Zug ruft alle zugelassenen Personen erneut auf, sich 4 Monate nach der letzten Impfung boostern zu lassen. Dies ist ab sofort am Zuger Impfzentrum auch ohne Voranmeldung möglich.

Im Kanton Zug haben bereits über 52'000 Personen ihre Auffrischimpfung erhalten, alle angemeldeten Personen werden in den nächsten Tagen ihren Impftermin haben. «Wir rufen alle Personen, bei welchen die letzte Impfung mindestens vier Monate her ist, noch einmal auf: Warten Sie nicht ab und lassen Sie sich jetzt boostern», macht Landammann Martin Pfister deutlich. Am Impfzentrum in Baar sind die Auffrischimpfungen ab sofort täglich von 12.00 bis 18.30 Uhr ohne Voranmeldung möglich.

Booster schützt auch von Omikron

Die Omikron-​Variante führt weiterhin zu sehr hohen Corona-​Ansteckungszahlen, auch im Kanton Zug. Es zeigt sich dabei sehr deutlich: Die Auffrischimpfung ist nötig, um auch vor dieser Variante einen guten Schutz zu gewährleisten. «Personen mit Booster-​Impfung stecken sich seltener an – und selbst bei Infektionen verlaufen die Fälle zumeist mild», fasst Kantonsarzt Rudolf Hauri zusammen. Dies zeigt sich bei den Zahlen der Covid-​Patientinnen und -​Patienten im Spital: Diese sind zumeist ungeimpft – Personen mit Booster benötigen nur in Ausnahmefällen Spitalpflege. Wie bei vielen anderen Impfungen wird also auch bei Covid-​19 offensichtlich, dass eine dritte Dosis mit einem gewissen zeitlichen Abstand die Immunität deutlich erhöht.

Impfung mit und ohne Voranmeldung – auch für Ausserkantonale

Um die Booster-​Impfung so einfach wie möglich zu machen, ist dafür ab sofort keine Voranmeldung mehr nötig. Alle Personen, bei welchen die letzte Impfung mindestens vier Monate her ist, können sich täglich zwischen 12.00 und 18.30 am Zuger Impfzentrum in Baar boostern lassen. Dieses Angebot besteht auch für Personen, welche nicht im Kanton Zug wohnhaft sind.

Weiterhin eine Anmeldung nötig ist für die Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren.

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Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
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