27.10.2021, Medienmitteilung

Booster-Impfungen für Personen ab 65 Jahren ab Mitte November

Der Kanton Zug ist nach der Zulassung durch die Swissmedic für die Verabreichung der Booster-​Impfungen an alle Personen ab 65 Jahren vorbereitet. Die ersten Auffrischimpfungen werden ab Mitte November verabreicht, die Anmeldedetails werden zurzeit geklärt. Sowohl die mobile Impfequipe als auch das kantonale Impfzentrum werden Booster-​Impfungen durchführen.

Die Arzneimittelbehörde Swissmedic hat die Booster-​Impfung für alle Personen ab 65 Jahren zugelassen. Die Auffrischimpfungen sind frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung möglich. Die detaillierte Impfempfehlung wird nun durch das BAG und die EKIF ausgearbeitet. Der Kanton Zug wird dieser Empfehlung folgen. «Wir begrüssen es sehr, dass die besonders gefährdeten Personen durch die Booster-​Impfung noch einmal besser geschützt werden können», sagt Landammann Martin Pfister. «Wir setzen alles daran, diese Impfungen so rasch wie möglich verabreichen zu können.»

Mobile Equipen und Impfzentrum sind bereit

Oberste Priorität haben bei den Auffrischimpfungen die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime. Die mobile Impfequipe des Kantons wird alle Pflegeheime sowie Tagesbetreuungsstätten erneut aufsuchen und die impfwilligen Personen vor Ort impfen. «Gerade bei älteren Personen zeigt sich eine gewisse Abnahme des Impfschutzes – die Auffrischimpfungen schützen also besonders in Pflegeheimen vor schweren Verläufen», so Kantonsarzt Rudolf Hauri. Auch das Impfzentrum in Baar wird Booster-​Impfungen für alle über 65-​jährigen Zugerinnen und Zuger anbieten, wobei die Details in den kommenden Tagen geklärt werden. «Das Impfzentrum ist für höhere Kapazitäten bereit, so dass die ersten Auffrischimpfungen im Anschluss an die nationale Impfwoche ab dem 15. November verabreicht werden können», führt Pfister aus.

Schutz für jüngere Personen nach wie vor gut

Die EKIF empfiehlt die Auffrischimpfung für alle Personen über 65 Jahren. Es gibt gemäss aktueller Evidenz keine Hinweise für eine Abnahme des Schutzes vor schweren Erkrankungen bei zweimal geimpften Personen in der Allgemeinbevölkerung. Zwar kommt es in wenigen Einzelfällen auch bei jüngeren Personen trotz Impfung zu einer Ansteckung – aber so gut wie nie zu schweren Erkrankungen. «Es ist wie bei jeder Impfung davon auszugehen, dass sich auch geimpfte Personen infizieren können. Solange diese nur leichte Symptome bekommen, ist dies unproblematisch», so Hauri.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
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