06.04.2021, Medienmitteilung

Corona-​Selbsttests in Apotheken

Ab Mittwoch, 7. April 2021 können in den Zuger Apotheken Corona-​Selbsttests bezogen werden. Pro 30 Tage stehen jeder Person fünf Selbsttests kostenlos zur Verfügung. Um die Selbsttests beziehen zu können, muss in der Apotheke die Krankenversichertenkarte vorgewiesen werden. Aufgrund der erwarteten grossen Nachfrage bittet die Zuger Gesundheitsdirektion die Bevölkerung um Geduld und Verständnis, dass nicht alle Personen die Schnelltests in der ersten Woche erhalten können.

Der Bund übernimmt im Rahmen seiner erweiterten Teststrategie auch die Kosten für fünf Selbsttests pro Person alle 30 Tage. Der Corona-​Selbsttest kann zu Hause gemacht werden und ist sinnvoll bei Personen, die keine Symptome haben und nicht in Kontakt mit Covid-​19-​Fällen stehen. Bei Krankheitssymptomen sollte kein Selbsttest gemacht werden, sondern ein PCR- oder ein Antigenschnelltest in einem Testcenter, einer Hausarztpraxis oder Apotheke. Selbsttests können nicht im Voraus (z.B. für Ferien) bezogen werden, es ist auch kein Nachbezug möglich. Sie dienen nicht als Attest (z.B. für Reisen oder eine vorzeitige Entlassung aus der Quarantäne).

Bei einem positiven Selbsttest-​Resultat muss das Ergebnis unbedingt durch einen in diesem Fall kostenlosen PCR-​Test bestätigt werden. Bis das PCR-​Testresultat vorliegt, muss man sich in Selbst-​Isolation begeben. Ein negatives Testresultat sollte dagegen nicht zu einer falschen Sicherheit führen. Ein negatives Testresultat ist nur am Testtag gültig und entbindet nicht von der Einhaltung der Schutzkonzepte und der so wichtigen Hygiene-​ und Abstandsregeln (Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen).

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
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