03.07.2020, Medienmitteilung

Coronavirus: Ausgebaute Testmöglichkeiten im Kanton Zug

Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus unterbinden zu können, sind rasche Tests bei allen Personen mit Symptomen entscheidend. So können Infektionsketten rasch unterbrochen werden. Der Zuger Bevölkerung stehen dazu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Kosten für die Tests werden bei symptomatischen Personen vom Bund übernommen.

Um infizierte Personen möglichst schnell identifizieren und isolieren zu können, sind rasche und unkomplizierte Tests wichtig. Alle Personen, welche Symptome der Krankheit COVID-​19 verspüren, sollten sich deshalb testen lassen. Die Tests sind ausdrücklich nur für Personen mit Symptomen vorgesehen. Die häufigsten Symptome umfassen:

- Fieber, Fiebergefühl

- Halsschmerzen

- Husten (meist trocken)

- Kurzatmigkeit

- Muskelschmerzen

- Plötzlicher Verlust des Geruchs-​ und/oder Geschmackssinns

Testcenter am Zuger Kantonsspital und an der AndreasKlinik

Beide Zuger Akutspitäler bieten ab sofort eigene Corona-​Testcenter an:

- Am Zuger Kantonspital können alle Personen im «Walk-​In»-​Testcenter einen Abstrich durchführen lassen, ohne dass eine Voranmeldung nötig ist. Das Testcenter befindet sich ausserhalb des Spitalgebäudes im weissen Zelt zwischen dem Parkhaus und der Anlieferrampe. Die Öffnungszeiten sind täglich von 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr (auch am Wochenende und an Feiertagen).

- An der Hirslanden AndreasKlinik in Cham ist ebenfalls ein Testcenter eingerichtet, welches nach telefonischer Terminvereinbarung (041 784 07 84) aufgesucht werden kann. Die Teststation ist von Montag bis Freitag von 10.00 – 14.00 Uhr in Betrieb.

Beide Testcenter bieten neben den eigentlichen Abstrichen keine weiteren Beratungen rund um das Coronavirus an.

Tests und Beratung in Arztpraxen auf Anmeldung

Nach wie vor können Personen mit Symptomen sich auch in ihrer jeweiligen Hausarztpraxis testen lassen. Dabei ist jedoch stets eine telefonische Voranmeldung notwendig. So kann der Kontakt zwischen möglicherweise Infizierten und anderen Patientinnen und Patienten minimiert werden. «Sollten über die reine Testung hinaus weitere Untersuchungen, z.B. aufgrund des Gesundheitszustands des Patienten, nötig sein, werden diese dem Patienten wie gewohnt in Rechnung gestellt. Der sogenannte Corona-​Abstrich für Personen, welche die vom BAG genannten Symptome erfüllen, wird auch durch die Hausärzte vollumfänglich dem Bund in Rechnung gestellt», führt Georg Bohn, Vorstandsmitglied der Zuger Ärztegesellschaft, aus.

Gute Zusammenarbeit zahlt sich aus

Durch diese unterschiedlichen Testangebote ist es allen Zugerinnen und Zugern rasch und unkompliziert möglich, sich bei Symptomen testen lassen. «Einmal mehr zeigt sich: Die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Ärztinnen und Ärzten und den Spitälern funktioniert im Kanton Zug hervorragend», zeigt sich Gesundheitsdirektor Martin Pfister erfreut. «Dieser unkomplizierte Kontakt bringt auch einen konkreten Mehrwert für die Zuger Bevölkerung.»